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1978: Einführung eines eigenständigen juristischen Lehrgangs

Mit dem Ausbau des juristischen Studienangebotes Mitte der 1950er Jahre wurde, vor allem auf Anregung des damaligen Rektors Prof. Wolfhart F. Bürgi, erstmals die Diskussion über ein eigenes Jus-Studium an der Handelshochschule angestossen. Die Pläne der Hochschule, einen besonderen wirtschaftsjuristischen Abschluss einzuführen, stiessen jedoch auf geschlossenen Widerstand seitens der Konferenz der juristischen Fakultäten der Schweiz, sodass das Rektorat zunächst andere Prioritäten verfolgte. Erst 1968 unternahm man mit der Einführung einer wirtschaftsjuristischen Vertiefungsrichtung im bestehenden wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang einen neuen Anlauf. Durch die Unterstützung des St.Galler Kantonsgerichts und der kantonalen Prüfungskommission für Anwälte wurde die HSG damit zur Türöffnerein für alle juristischen Berufe. Die Kritik von anderen Schweizer Hochschulen blieb aufgrund der ungenügenden Anzahl an Semesterwochenstunden juristischer Fächer jedoch erhalten.

In den frühen 1970er Jahren wurde das Projekt eines eigenständigen St.Galler Jus-Studiums dann wieder aufgegriffen, da die Zahlen der Jus-Studierenden an anderen Hochschulen stetig zunahmen und sich auch die Studierenden der HSG ein juristisches Abschlussprädikat wünschten. Ab 1971 wurden also Studienprogramme entwickelt und Ressourcenberechnungen durchgeführt. Nachdem die Einführung des selbstständigen juristischen Studienganges 1974 offiziell beschlossen wurde, plante die rechtswissenschaftliche Abteilung die Details des Studiengangs wie Semesterwochenstunden, Dozenturen und Lehrstuhl-Professuren.

Mit der Zustimmung des St.Galler Regierungsrates im Februar 1978 konnten Studierende schliesslich ab dem Herbstsemester 1978/79 erstmals zu Volljuristen ausgebildet werden und den Titel «lic. iur. HSG» erwerben.

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