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Einreise aus dem Ausland: Erste Schritte

Schön, dass Sie da sind! Da die Schweiz föderalistisch aufgebaut ist, können Sie viele Sachverhalte direkt vor Ort in Ihrer Wohngemeinde persönlich und aus
einer Hand erledigen.

 

Anmeldung
Sobald Sie eingereist sind, haben Sie 14 Tage Zeit, sich in Ihrer Wohngemeinde anzumelden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte bzw. einen Personalausweis für sich und Ihre Familienmitglieder, das Aufenthaltsgesuch A1 (bei Umzug in die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden), ein aktuelles Passfoto, einen Mietvertrag und Ihren Arbeitsvertrag beziehungsweise als Forschender das Wahlprotokoll.

Abhängig davon, ob Sie in der Forschung oder in der Administration tätig sind, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Sind Sie in der Adminstration der Kernuniversität angestellt, hilft Ihnen die Personaladministration weiter.
  • Sind Sie im administrativen Bereich eines Instituts angestellt, ist der oder die zuständige Personalbeauftragte*r des Instituts Ihre Ansprechperson.
  • Wurden Sie gewählt und werden zukünftig an der HSG forschen, können Sie sich an das Team Faculty Affairs wenden.

Bankkonto
Um Ihren Lohn beziehen zu können, benötigen Sie ein Schweizer Bankkonto. Um ein Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte bzw. einen Personalausweis, eine Schweizer Wohnsitzbestätigung oder eine Schweizer Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung und das Wahlprotokoll respektive den Arbeitsvertrag.

Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen weitere Dokumente, die Sie bitte beim jeweiligen Bankinstitut erfragen. Sie können die Bank Ihrer Wahl aufsuchen und zu den angegebenen Öffnungszeiten ein Konto eröffnen. Eine Liste verschiedener Banken finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Nationalbank. 
Falls Sie die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen, kontaktieren Sie das Faculty Affairs Team, das Sie bei der Kontoeröffnung unterstützen wird.

Zollbestimmungen bei der Einfuhr
Erkundigen Sie sich bei der eidgenössischen Zollverwaltung über die Einfuhr Ihrer Möbel,  Auto, Pflanzen, Haustiere usw. . Sie sollten beim Einpacken/Verpacken des Hausrats im Heimatland eine Liste (grobe Angaben) von dem, was Sie mitnehmen, anlegen. Diese Liste müssen Sie später beim Zoll abgeben. Beim Umzug in die Schweiz ist das Auto bei Grenzübertritt genauso wie der restliche Haushalt als Umzugsgut zu deklarieren.

Krankenversicherung
Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss sich bei einer zugelassenen Krankenkasse versichern. Die Versicherungen für das Schweizer Gesundheitssystem bestehen aus der obligatorischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen. Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung in der Schweiz finden Sie auf unseren Webseiten.

Führerschein
Wenn Sie einen Führerschein besitzen, dann sollten Sie diesen innerhalb von 12 Monaten nach Einreise beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons gegen einen Schweizer Führerschein tauschen. Verpassen Sie die Frist, müssen Sie eine neue Fahrprüfung in der Schweiz absolvieren. Informieren Sie sich auf der Internetseite des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons.

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Aufenthalt in der Schweiz

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