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Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Hochschulabschlüsse werden von der Universität St.Gallen anerkannt, wenn folgende formale und länderspezifische Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit ein Studienabschluss von der Universität St.Gallen anerkannt wird, muss er unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Hochschulabschluss und die Hochschule sind im Land der Leistungserbringung staatlich anerkannt resp. akkreditiert. (Eine Liste der anerkannten Schweizer Hochschulen finden Sie unter www.swissuniversities.ch.)

  • Mindestens die Hälfte der Studienleistungen wurde an der das Diplom ausstellenden Hochschule im Präsenzstudium erworben.

  • Mindestens 80% der Studienleistungen wurden an Hochschulen absolviert, welche am Ort der Leistungserbringung staatlich anerkannt sind.

  • Der Hochschulabschluss erfüllt länderspezifische Zulassungsbestimmungen wie z.B. Mindestnoten. Bei Abschlüssen mit Klassifizierungssystem wird mindestens das Prädikat «second class, upper division» verlangt.
     

Zusätzliche Voraussetzungen für die Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen

  • Höchstmöglicher Bachelor-Abschluss innerhalb der Studienrichtung im jeweiligen Land. Je nach Bildungssystem wird ein vierjähriger Abschluss vorausgesetzt.

  • Der Bachelor-Abschluss muss im Land, in welchem er erworben wurde, zur Zulassung zu einem äquivalenten Master-Programm an einer staatlich anerkannten Universität im Präsenzstudium berechtigen. Ein entsprechender Nachweis kann gefordert werden.
     

Zusätzliche Voraussetzungen zur Anerkennung von Master-Abschlüssen

  • Der Master-Abschluss muss in der gleichen Studienrichtung wie der Bachelor-Abschluss (konsekutiv) erworben worden sein.

  • Der Master-Abschluss umfasst einen Workload von mindestens 90 ECTS-Credits.

Voraussetzung für die Klassifizierung: Universitärer Abschluss

  • Eine Hochschule ist eine staatlich akkreditierte tertiäre Bildungseinrichtung, welche berechtigt ist, national anerkannte Diplome zu verleihen.

  • Als universitäre Hochschulen (Universitäten) gelten Hochschulen mit Promotionsrecht, an welchen vor allem Grundlagenforschung betrieben wird.

  • Eine Schweizer Universität bietet einen vergleichbaren Studiengang an.

  • Bei Ländern, deren Bildungssystem die institutionelle Unterscheidung zwischen den in der Schweiz existierenden Hochschultypen (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) nicht kennt, erfolgt die Zuordnung eines Abschlusses zu einem Hochschultyp entsprechend dem vergleichbaren Studiengang im Schweizerischen Bildungssystem.

  • Mindestens 80% der Studienleistungen wurden an einer Hochschule mit Universitätsstatus absolviert.
     

Zusätzliche Kriterien für die Anerkennung eines Fachhochschulabschlusses für die Zulassung zu den Masterprogrammen (MBI, MiMM, MGM, MACFin, SIM, MBF)

  • Im Abschlusszeugnis sind maximal 20 ECTS-Credits an Praktikumsleistungen ausgewiesen.

  • Der Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet) Schweizer Notensystem im Abschlusszeugnis ist erfüllt (Deutschland/Österreich 2.00, Niederlande 7.50).

  • Abschlüsse mit Dualem Charakter (Duale Hochschulen, Fachhochschulen), die diese Bedingungen erfüllen, sind anerkannt. Bewerbende mit einem dualen Abschluss können ausschliesslich über die Master-Vorbereitungsstufe zu nicht-spezialisierten betriebswirtschaftlichen Master-Programmen zugelassen werden.

Australien

  • Für die Zulassung zur Master-Stufe wird ein «Bachelor’s degree with Honours» mit einem Prädikat von mindestens «second class, upper division» vorausgesetzt.

China

  • Anerkannt werden lediglich Abschlüsse der «211 Universitäten». Für die definitive Zulassung wird das APS-Zertifikat verlangt.

Deutschland

  • Die anerkannten deutschen Hochschulen sind im Hochschulkompass aufgeführt. Als universitäre Hochschulen gelten ausschliesslich Universitäten mit Promotionsrecht.

  • Akkreditierte Fachhochschulstudiengänge sind in der Datenbank des Akkreditierungsrats gelistet.

Frankreich

Indien

  • Anerkannt werden Abschlüsse von den durch die UGC akkreditierten Universitäten und Colleges. Die Hochschule der Leistungserbringung muss durch den NAAC mit Grade "A" akkreditiert sein.

  • Ein anerkanntes Bachelor-Programm muss vier Jahre umfassen. Dreijährige Programme können im Rahmen einer Einzelprüfung anerkannt werden.

  • Für die Zulassung zur Master-Stufe wird ein Notenschnitt von mindestens 60% vorausgesetzt.

Liechtenstein

  • Für die Zulassung zur Master-Stufe wird ein Bachelor-Abschluss mit einem Notenschnitt von mindestens 5.00 vorausgesetzt.

Neuseeland

  • Für die Zulassung zur Master-Stufe wird ein "Bachelor's degree with Honours“ mit einem Prädikat von mindestens "second class, upper division" vorausgesetzt.

Singapore

  • Für die Zulassung zur Master-Stufe wird ein Bachelor-Abschluss mit einem Prädikat von mindestens "second class, upper division" vorausgesetzt.

USA

  • Anerkannt werden ausschliesslich Abschlüsse von Hochschulen, die von einer "Recognized Regional Accrediting Organization" anerkannt sind.

  • Bachelor-Abschlüsse von Colleges können im Rahmen einer Einzelfallprüfung anerkannt werden.

Vereinigtes Königreich

  • Voraussetzung für die Anerkennung von Abschlüssen sowie Studienleistungen ist, dass es sich um eine Hochschule mit dem Status "recognised body" handelt und dass die Hochschule das Recht hat, UK Abschlüsse zu verleihen.

  • Für die Zulassung zur Master-Stufe wird ein Bachelor-Abschluss mit einem Prädikat von mindestens "second class, upper division" vorausgesetzt.

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

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