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Reimmatrikulation

Wenn Sie nicht mehr an der HSG eingeschrieben sind und Ihr Studium fortsetzen möchten, erfolgt die Anmeldung über das Online-Formular zur Reimmatrikulation.

Bitte beachten Sie: Das untenstehende Formular kann nur noch für Reimmatrikulationen in Doktoratsprogramme (mit Master-Abschluss der HSG) zum Herbstsemester 2026 verwendet werden.

Für Reimmatrikulationen zum Frühjahrssemester 2027 wird Ende August ein neues Formular aufgeschaltet.
Informationen für Reimmatrikulationen zum Frühjahrssemester 2027 und später:

Eine Reimmatrikulation ist möglich, wenn

  • Sie eine Zusatzausbildung, ein Bachelor- oder Master-Studium begonnen und nach einer Pause fortsetzen möchten.
  • Sie das Assessmentjahr erfolgreich abgeschlossen haben und nach einer Pause auf Bachelor-Stufe weiterstudieren möchten.
  • Sie das Assessmentjahr nicht bestanden haben, aber für einen zweiten Versuch zugelassen sind.
  • Sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben und nach einer Pause das Master-Studium in einem der folgenden Programme aufnehmen möchten: MEcon, MIL, MLaw, MLE, MCS (, sowie bis und mit Reimmatrikulation zum Frühjahrssemester 2027: MACFin, MBI, MiMM).
    Bitte beachten Sie die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen der Programme.

Die Bewerbung zu den spezialisierten Master-Programmen MBF, SIM, MBI (ab HS27), MiMM (ab HS27), MACFin (ab HS27), MiQE/F, MIA sowie zum konsekutiven Master-Programm MGM erfolgt ausschliesslich über die Online-Anmeldung. Beachten Sie bitte die Anmeldefristen auf den jeweiligen Zulassungsseiten.

Die Bewerbung für und Reimmatrikulation in Doktoratsprogramme erfolgt ab Reimmatrikulation zum Frühjahrssemester 2027 ebenfalls ausschliesslich über die Online-Anmeldung. Die Fristen sind auf den jeweiligen Zulassungsseiten aufgeführt.

Die Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von CHF 268 wird in jedem Fall fällig und ist nicht rückerstattbar.

Fristen zur Einreichung des Reimmatrikulationsformulars für Assessment, Bachelor und Master

Anmeldefrist für eine Reimmatrikulation ins Herbstsemester: 1. Dezember - 30. Juni
Anmeldefrist für eine Reimmatrikulation ins Frühjahrssemester: 1. Juli – 30. November

Online-Formular zur Reimmatrikulation in Doktoratsprogramme HS26

Wenn Sie mehr als zwei Semester exmatrikuliert waren, wird die Anmeldegebühr von CHF 250 fällig. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung.

Persönliche Daten

Antrag auf Reimmatrikulation für

Unfallversicherung/Sozialfonds Studentenschaft

Der Betrag wird zusammen mit den Studiengebühren in Rechnung gestellt.

Downloads

Kontakt

Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (02-U154)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung 

Weiterführende Links

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