Im Mai 1934 hat der Hochschulrat die Ordnung für die Habilitation angenommen, womit die Hochschule das Habilitationsrecht erhielt. Auch an den deutschen Handelshochschulen ging in der Regel die Gewährung des Habilitationsrechts (z.B. Berlin 1915, Mannheim 1916) der Erlangung des Promotionsrechts (Berlin 1926, Mannheim 1929) voraus. Aufgrund dieser neuen Ordnung erhielt 1936 Dr. Robert Goldschmidt (1907-1965) als erster Hochschulhabilitant die venia legendi.