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Kosten eines HSG-Studiums

An der HSG erwartet Sie eine Ausbildung an einer der führenden Wirtschaftsuniversitäten Europas.

Im Vergleich zu anderen (privaten) Wirtschaftshochschulen, besonders im angelsächsischen Raum, sind die Gebühren an der Universität St.Gallen ausserordentlich tief, obwohl sie innerhalb der Schweizer Hochschullandschaft relativ weit vorne liegen.

Die Lebenshaltungskosten wiederum sind in St.Gallen gemessen an anderen Schweizer Städten (wie etwa Zürich) ebenfalls tief. Diese Kosten gehen mit einer hohen Lebensqualität einher. Dazu gehören in St.Gallen nicht nur stabile politische und wirtschaftliche Verhältnisse und eine hervorragende Infrastruktur, wie man sie auch aus anderen Teilen des Landes kennt, sondern auch Naturnähe, historischer Charme, kurze Wege und ein entspannter Wohnungsmarkt.

Wir empfehlen Ihnen, insgesamt mit Kosten zwischen 25'000 und 30'000 CHF pro Jahr zu rechnen. Ein finanzielles Polster bei Studienantritt lohnt sich, damit Sie sich in erster Linie Ihrem Studium widmen können. Ein Grossteil der HSG-Studierenden erwirbt neben dem Studium ausserdem berufspraktische Erfahrungen und kann damit das Studium ganz oder teilweise selbst finanzieren. Als immatrikulierte:r Student:in steht Ihnen zudem die Fachstelle für Studienfinanzierung zur Seite.

Aktuell gültige Studiengebühren

Anmelde- und Bearbeitungsgebühr (Rückerstattung nicht möglich)

CHF 250.- 

Studiengebühren für InländerInnen

 

BachelorCHF 1229.-/ Semester
MasterCHF 1429.-/ Semester
Joint Medical MasterCHF 949.-/ Semester
DoktoratCHF 629.-/ Semester

Studiengebühren für AusländerInnen

 

BachelorCHF 3129.-/ Semester
MasterCHF 3329.-/ Semester
Joint Medical MasterCHF 10078.-/ Semester
DoktoratCHF 1079.-/ Semester

Langzeitgebühren

 

Die Gebühren für regulär immatrikulierte Langzeitstudierende werden fällig, wenn keine interkantonalen Beiträge mehr ausbezahlt werden, da die maximale Semesterzahl erreicht ist. Sie sind im Anhang der Gebührenordnung (Gebührenreglement der Universität St.Gallen) festgelegt. 

Die Zahlungspflicht ist in Art. 11 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konkretisiert. Nach Art. 11 Abs. 2 IUV ist die Beitragspflicht zeitlich auf 12 Semester für ein Erst- und weitere 12 Semester für ein Zweitstudium begrenzt. Für Medizinstudierende gilt eine Beitragspflicht für die Dauer von 16 Semestern. (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 IUV).

Studiengebühren ab Herbstsemester 2026

Anmelde- und Bearbeitungsgebühr (Rückerstattung nicht möglich)

CHF 268.- 

Studiengebühren für InländerInnen

 

BachelorCHF 1310.50.-/ Semester
MasterCHF 1524.50.-/ Semester
Joint Medical MasterCHF 960.50.-/ Semester
DoktoratCHF 668.50.-/ Semester

Studiengebühren für AusländerInnen

 

BachelorCHF 3343.50.-/ Semester
MasterCHF 3557.50.-/ Semester
Joint Medical MasterCHF 10089.50.-/ Semester
DoktoratCHF 1150.50.-/ Semester

Langzeitgebühren

 

Die Gebühren für regulär immatrikulierte Langzeitstudierende werden fällig, wenn keine interkantonalen Beiträge mehr ausbezahlt werden, da die maximale Semesterzahl erreicht ist. Sie sind im Anhang der Gebührenordnung (Gebührenreglement der Universität St.Gallen) festgelegt. 

Die Zahlungspflicht ist in Art. 11 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung konkretisiert. Nach Art. 11 Abs. 2 IUV ist die Beitragspflicht zeitlich auf 12 Semester für ein Erst- und weitere 12 Semester für ein Zweitstudium begrenzt. Für Medizinstudierende gilt eine Beitragspflicht für die Dauer von 16 Semestern. (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 IUV).

Lebenshaltungskosten

Ausgaben für Studierende

pro Monat

pro Semester

Unterkunft (Miete inkl. Nebenkosten)7954,770
Lebensmittel4402,640
Kommunikation (Telefon, Internet, TV, Radio)45270
Transport (öffentlicher und privater Verkehr)1951,170
Gesundheit (Krankenversicherung, Medikamente, Arztbesuche)1901,140
Kleidung130780
Freizeit (Sport, Kultur, Ferien)2101,260
Andere (Versicherungen, Steuern, Geschenke)1701,020
   

Total (in CHF)

2,175

13,050

Quelle: Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden SSEE 2024, Bundesamt für Statistik BFS

*Aufgrund ihres Auftrags als öffentliche Universität und der damit verbundenen Mittelzuwendung für inländische Studierende weichen die Gebühren für ausländische Studierende ab.

 

 

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