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Förderung durch die Kommission für Gleichstellung, Diversität und Inklusion

Die Kommission für Gleichstellung, Diversität und Inklusion (GK) unterstützt Projekte von Mitarbeitenden, Lehrenden, Forschenden und Studierenden der HSG, die sich für mehr Diversität, Gleichstellung und Inklusion an der Universität einsetzen. Die GK vergibt dafür Beträge zwischen CHF 1'000 und CHF 3'000.

Hier finden sich die wichtigsten Informationen zu Förderkriterien, Antragsverfahren und Ansprechpersonen.

Gefördert werden Initiativen, die:

  • eine inklusive Kultur an der HSG stärken,
  • den Austausch und die Diskussion zu DEI-Themen fördern,
  • die Kommunikation, Vernetzung und das Zugehörigkeitsgefühl – besonders von unterrepräsentierten Gruppen – verbessern.

Alle Angehörigen und Vereine der HSG.

  • Üblich sind Förderbeträge zwischen CHF 1'000 und CHF 3'000.
  • In Ausnahmefällen können bis zu CHF 5'000 bewilligt werden.
  • Die Anzahl geförderter Projekte ist begrenzt.
  • Löhne können nicht finanziert werden.
  1. Formular ausfüllen und an die GK-Geschäftsführung (verena.witzigunisg.ch) und das GK-Präsidium (anastasia.kartashevaunisg.ch) senden.
  2. Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden (Englisch wird empfohlen).
  3. Einsendeschluss ist der 1. Oktober. Frühere Einreichungen sind erwünscht.
  4. In der ersten Sitzung im Herbstsemester wird über die Anträge entschieden.
  5. Antragstellende stellen ihr Projekt persönlich der GK vor (Einladung folgt).

Wir empfehlen den Antragsstellenden im Vorfeld direkt Kontakt mit der GK-Geschäftsführung aufzunehmen, um die Chancen für einen erfolgreichen Antrag zu erhöhen.

  • Die GK kann Auflagen für die Förderung machen.
  • Annahme oder Ablehnung wird innerhalb von drei Tagen per E-Mail mitgeteilt.
  • Bei Auflagen müssen Antragstellende innerhalb von fünf Arbeitstagen antworten, ob sie einverstanden sind.
  • Kontaktaufnahme mit der GK-Geschäftsführung zur Auszahlung (nur auf Schweizer Bankkonten, keine Barzahlung).
  • Kontaktaufnahme und Absprache mit der Fach- und Beratungsstelle Diversity, Equality & Inclusion über die GK-Geschäftsführung zur Umsetzung des Antrags.
  • Einhaltung der universitären Richtlinien (Kommunikation & Marke, Generalsekretariat).
  • Innerhalb von zwei Monaten: Abgabe eines kurzen Berichts mit:
    • Finanzübersicht,
    • Beschreibung der Aktivitäten,
    • kritischer Reflexion.
  • Der Bericht (max. 5 Seiten) kann als PDF eingereicht werden.
  • Nicht verwendete Fördermittel müssen zurückbezahlt werden (Ausnahmen nach Absprache möglich).

Kontakt

Verena Witzig

Dr.

Fachspezialistin Diversity, Equality & Inclusion

Rosenbergstrasse 51
Büro 33-104

9000 St. Gallen

Anastasia Kartasheva

Prof. Dr.

Mitglied

SIAW-HSG
83-4225
Rosenbergstrasse 22
9000 St. Gallen

Christa Binswanger

Prof. Dr., Titularprofessorin

Vertreterin Mittelbau

SHSS-HSG
Müller-Friedberg-Strasse 6/8
Büro 52-7108
9000 St. Gallen

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