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Vereinbarkeit

Im Sinne der Vereinbarkeit unterstützt die Universität St. Gallen ihre Angehörigen, die aufgrund von familiären oder gesellschaftlichen Aufgaben vor besonderen Herausforderungen stehen.

Stillzimmer auf dem Campus

Um Eltern in der Vereinbarkeit von Studium, Beruf- und Privatleben zu unterstützen, finden Sie sechs Stillzimmer an verschiedenen Standorten auf dem Campus. Diese sind jeweils mit einem Stillsessel, Stillkissen, Wasseranschluss, Wasserkocher, Tassen und Stilltee, Kühlschrank, sowie Wickelunterlagen ausgestattet. Die Stillzimmer befinden sich an folgenden Standorten:

  • Hauptgebäude, Raum 01-108
  • Bibliotheksgebäude, Raum 09-015
  • ZIG, Dufourstrasse 40a, Raum 24-101
  • Sporthalle, Raum 10-014
  • Müller-Friedbergstrasse 6/8, Raum 52-5008
  • Tellstrasse 2, Raum 58-024
  • WBZ, Holzstrasse 15
  • St. Jakobstrasse 21, Raum 62-129
  • Rosenbergstrasse 30, Raum 61-062

Stillreglement

An der HSG haben Eltern Anrecht auf Zeit zum Stillen. Diese Zeiten können je nach den Bedürfnissen des Kindes am Stück oder verteilt bezogen werden. Es ist den Mitarbeitenden überlassen, ob sie die bezahlte Stillzeit am oder ausserhalb des Arbeitsplatzes verbringen. Zudem dürfen Mütter weder gefährliche noch beschwerliche Arbeiten verrichten, solange sie stillen.

Der Umfang der Stillzeit wird durch die tägliche Arbeitszeit definiert:

  • Pensum mit weniger als 4 Stunden pro Tag = 30 Minuten Stillzeit pro Tag
  • Pensum mit mehr als 4 Stunden pro Tag = 60 Minuten Stillzeit pro Tag
  • Pensum mit mehr als 7 Stunden pro Tag = 90 Minuten Stillzeit pro Tag

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Mütter erhalten sechzehn Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub (Art. 50 Personalgesetz)

Väter oder die Ehefrau oder eingetragene Partnerin haben Anspruch auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten. Bei Mehrlingsgeburten beträgt der Vaterschaftsurlaub 15 Tage. (Art. 66a Personalverordnung) Weiter kann der Vater oder die Ehefrau oder eingetragene Partnerin innerhalb eines Jahres nach der Geburt eines Kindes den 13. Monatslohn ganz oder zur Hälfte als bezahlten Urlaub beziehen (Art. 97 Abs 2 Personalverordnung)

Bei Adoption haben Eltern Anspruch auf zwei Wochen Adoptionsurlaub, wenn das Kind jünger als vier Jahre ist. Die Adoptiveltern können wählen, wer den Urlaub bezieht, oder den Urlaub auf beide Elternteile aufteilen (ab 1. Januar 2023).

Deputatsentlastung aufgrund familiärer Verpflichtungen

Dozierende und Lehrbeauftragte mit Deputat können Deputatsentlastungen aus familiären Gründen erhalten.
Im Fall einer Geburt erhält die Mutter ein Semester Deputatsentlastung im vollem Umfang der jeweiligen Deputatsentlastung. Ein Vater hat Anspruch auf eine Deputatsentlastung von 2 SWS (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%). In begründeten Fällen kann der Rektor weitere Deputatsentlastungenen von maximal 50% des Deputats aus familiären Gründen gewähren. (Art. 22 Reglement Lehrdeputate)

Reglement Lehrdeputate

Familienergänzende Kinderbetreuung

Wir unterstützen HSG-Angehörige mit Kindern, damit sie ihre Betreuungspflichten und beruflichen Ziele möglichst optimal vereinbaren können. Die HSG hat Serviceverträge mit der Kinderkrippe Löwenzahn (subventionierte Plätze) sowie der Kita Fiorino Triangel (Priorität bei Platzvergabe).

Link Fiorino Triangel

Link Löwenzahn

Schulhäuser, Kindergärten, Krippen und Tagesbetreuung der Stadt St. Gallen

Kontakt

Verena Witzig

Dr.

Fachspezialistin Diversity, Equality & Inclusion

Rosenbergstrasse 51
Büro 33-104

9000 St. Gallen

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