Wir stehen sämtlichen Universitätsangehörigen für Fragen und Anliegen rund um die Themen Behinderung und/oder chronische Krankheit, sowie bei gesundheitlichen Auswirkungen von psychosozialen Belastungssituationen zur Verfügung.
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen und Anliegen – sei dies, wenn Sie Informationen benötigen, einen Antrag auf Nachteilsausgleich (formale Prüfungsanpassungen) oder anderweitige studienanpassende Massnahmen prüfen möchten oder Fragen zur Infrastruktur haben. Im Bedarfsfall bieten wir auch mehrere Beratungsgespräche an, damit Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung möglichst erfolgreich studieren können. Unsere Beratung ist kostenlos und wir unterstehen der Schweigepflicht.
Nachteilsausgleiche sind spezifische Massnahmen, die die Auswirkungen einer Behinderung und/oder chronischen Krankheit auf studienrelevante Aktivitäten (Prüfungen) ausgleichen. Diese individuellen formalen Prüfungsanpassungen dienen der Kompensation bestehender studien- und/oder prüfungsrelevanter Erschwernisse, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Studieninhalt sowie die grundsätzlichen Anforderungen an das Studium bzw. an die Prüfungen dürfen dabei nicht verändert werden.
Unter studiumsanpassende Massnahmen fallen nachteilsausgleichende Anpassungen, welche ausserhalb der Leistungskontrollen zu tragen kommen. Damit kann für Studierende mit psychischen, physischen oder chronischen Erkrankungen oder ausserordentlichen Belastungssituationen die gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet werden.
Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich oder auf studiumsanpassende Massnahmen zu stellen, ist ein Erstgespräch bei uns, der Beratungsstelle Diversity, Equality & Inclusion, erforderlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung lohnt sich, da die Abklärung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Am einfachsten erreichen Sie uns über die E-Mailadresse inclusion@unisg.ch. |
Für eine Antragstellung benötigen Sie eine aktuelle fachärztliche Beurteilung, welche entweder die Kriterien der Checkliste erfüllt oder über das HSG-Formular Beurteilung durch medizinisches/therapeutisches Fachpersonal ausgestellt worden ist. Idealerweise stellen Sie uns diese Unterlagen bereits bei der Kontaktaufnahme zur Verfügung. Möchten Sie Ihren Nachteil aufgrund einer Dyslexie ausgleichen, achten Sie bitte zusätzlich auf den Hinweis Dyslexie. |
Im Gespräch evaluieren wir gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und empfehlen formale Anpassungen, die sich sowohl an der fachärztlichen Empfehlung als auch an den universitären Regularien orientieren. |
Bei weitreichenden Studienanpassungen, und in komplexen Situationen von Behinderung und/oder chronischer Krankheit, klären wir zusätzliche studienrelevante Aspekte in der Special Needs Task Force (Fachgruppe) ab. Das Gremium diskutiert verschiedene Lösungsvarianten und trifft Entscheidungen über den weiteren Studienverlauf. Dabei haben wir, die Fachstelle Special Needs, eine beratende Funktion, nicht aber eine Entscheidungsbefugnis. Die Konsultation der Task Force erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung und sämtliche Mitglieder unterstehen der Schweigepflicht. Die Fachgruppe, Special Needs Task Force, setzt sich aus nachfolgenden Personen zusammen:
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Handelt es sich bei Ihrem Antrag nicht um weitreichende Studienanpassungen oder um eine komplexe Situation, können Sie die nachteilsausgleichenden Massnahmen mittels online Formular direkt in Compass beantragen (Schritt 4 entfällt hier). Wird Ihr Antrag zunächst von der Special Needs Task Force geprüft, können Sie erst nach Erhalt des Entscheides Ihren Antrag offiziell online in Compass einreichen. Eine schriftliche Verfügung erhalten Sie im Falle von Nachteilsausgleichen vom Kompetenzcenter Planung & Prüfungen. Das Dokument enthält die Art des Nachteilsausgleichs und die Gültigkeitsdauer. Im Falle von studienanpassenden Massnahmen erhalten Sie ggf. eine Verfügung vom Dean's Advisory Office. |
Die Umsetzung der nachteilsausgleichenden Massnahmen orientiert sich an der entsprechenden schriftlichen Verfügung, die Sie nach der Antragstellung erhalten:
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Für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches sind gewisse Fristen zu beachten. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit uns in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Studiumsanpassende Massnahmen sind an keine Fristen gebunden.
Sämtliche Informationen zum Nachteilsausgleich/Studiumsanpassenden Massnahmen finden Sie auch im Merkblatt.
Prüfungsleistung | Prüfungstermin | Antragsfrist |
Auswahlverfahren | KW 07 | Freitag KW 02 |
Integrationswoche | KW 22 | Freitag KW 17 |
Dezentrale Prüfungen | Gemäss Informationen der | Mittwoch KW 46 (HS) |
Zentrale Prüfungen | Gemäss Prüfungsplan | Mittwoch KW 46 (HS) |
Buchhaltungsprüfung | Termin Januar | Mittwoch KW 46 |
HS= Herbstsemester, FS= Frühlingssemester
Zurzeit befinden sich unsere Dokumente noch in der Überarbeitung bezüglich Barrierefreiheit. Sollten Sie ein Dokument nicht abrufen oder die Informationen verarbeiten können, setzen Sie sich bitte mit uns unter specialneeds@unisg.ch in Verbindung.
Wir beraten und unterstützen Mitarbeitende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen der Universität St.Gallen. Gemeinsam wollen wir ein inklusives Arbeitsumfeld schaffen, das die Teilhabe im Universitätskontext für alle ermöglicht. Auch bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung, zu Hilfsmitteln oder Barrierefreiheit der Universität stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auch Dozierenden stehen wir unterstützend zur Seite. Um eine barrierefreie Hochschule für alle zu ermöglichen, ist es besonders wichtig, Hindernisse innerhalb von Veranstaltungen abzubauen. Die Checkliste Barrierefreiheit in der Lehre soll Ihnen bei der Umsetzung helfen. Wenn Sie spezifische Fragen zur Unterrichtsgestaltung haben oder auch allgemeine Hinweise zur barrierefreien Durchführung von Veranstaltungen, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Die folgenden Merkblätter sollen dabei helfen, Barrierefreiheit in der Lehre zu ermöglichen, sowie allgemeine Tipps und Hinweise geben:
Das Dokument Informationsblatt elektronische Barrierefreiheit bietet Ihnen zudem Hilfestellungen, wenn es darum geht e-Accessibility zu gewährleisten. Möchten Sie PDFs barrierefrei gestalten, so können Sie das Tool PAVE des ICT-Accessibility Lab der ZHAW School of Engineering nutzen. Ausserdem gibt es eine Schulung zur barrierefreien Lehre auf Canvas, sowie den Blogbeitrag des Teaching Innovation Lab zur barrierefreien Lehre.
Alle Dokumente finden Sie ebenfalls im Dokumenten Download für Dozierende.
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Leitung Diversity, Equality & Inclusion
Fachspezialistin Diversity, Equality & Inclusion
Fachspezialistin Diversity, Equality & Inclusion
Leiterin Prozesse, Planung, Prüfungen
Leiterin Dean's Advisory Office