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Fokusbereich Recht

Lernziele

Die Studierenden

  • erwerben ein vertieftes Verständnis von Recht und Rechtswissenschaft, das sowohl der interdisziplinären als auch der fachlichen Orientierung im kulturellen und sozialen Raum sowie in der Zeit dient;
  • entwickeln die Fähigkeit, das geltende Recht und die Rechtsentwicklung unter Bezugnahme auf bestimmte Normen oder Rechtsquellen einzuordnen und kritisch zu reflektieren. Bezüge zum aktuellen Zeitgeschehen sind dabei unverzichtbar. Die Dozierenden verlangen vertiefte Kenntnisse des in der Schweiz geltenden nationalen und internationalen Rechts. Auf der Bachelorstufe liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Wissen, Orientierungs- und Reflexionskompetenzen. Auf der Graduiertenstufe sollte der Schwerpunkt auf der Vertiefung der Reflexions- und Anwendungskompetenz liegen;
  • erwerben neben den notwendigen juristischen und transdisziplinären Kenntnissen auch Anwendungsfertigkeiten (sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterniveau). Verschiedene dieser Fächer sind für die juristische Praxis unverzichtbar, weil sie den Juristen befähigen, nichtjuristisches Fachwissen sinnvoll zu nutzen und juristisch zu verwerten. Dementsprechend ist die Vermittlung dieser Fächer im Hinblick auf ihre Praxisrelevanz von zentraler Bedeutung;
  • entwickeln ihrer Reflexionsfähigkeit.

Der Fokusbereich Recht[1] im Rahmen des Kontextstudiums wird nach juristischen Grundsätzen und im Hinblick auf die Aneignung juristischer Methoden und Instrumente vermittelt, die von einer universitären, für Jurist*innen in der ganzen Schweiz geeigneten juristischen Ausbildung erwartet werden. Sie basiert auf den juristischen Grundlagenfächern, die der Förderung des wissenschaftlichen Verständnisses, der interdisziplinären Orientierung und der Reflexion über das geltende Recht dienen. Dies sind im Wesentlichen die folgenden Fächer: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Verfassungsgeschichte. Eine weitere rechtlich relevante Fächergruppe, die im Fokusbereich Recht angeboten wird, betrifft die juristischen Nebenfächer. Auch diese Fächer werden an anderen Schweizer Universitäten als Teil des juristischen Grundstudiums angeboten. Aufgrund ihres interdisziplinären Charakters fügen sie sich sehr gut in das Kontextstudium ein. Diese Fächer haben einen unmittelbaren Praxisbezug zum Recht und sollen deshalb auch praxisorientiert und mit Blick auf den Erwerb spezifischer Anwendungskompetenzen gelehrt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Fächer: Kriminologie, Kriminalistik, Rechtspsychologie, Rechtsrhetorik, forensische Psychiatrie, Rechtsmedizin, Rechtsinformatik, Management und Recht sowie Strafvollzugswissenschaft. Einen Sonderfall stellen die Fächer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften dar, da sie eine reflektierende Funktion haben, aber dennoch auch hier eingeordnet werden können. Die dritte Gruppe besteht aus Fächern, die die juristische Grundausbildung ergänzen, aber nicht primär der Reflexion oder der interdisziplinären Praxisfähigkeit dienen. Dies sind Fächer wie Rechts-vergleichung, Einführung in das anglo-amerikanische Recht, Kirchenrecht usw. Die vierte Gruppe umfasst Fächer, die in einem weiteren Sinne mit dem Recht zu tun haben, aber nicht Teil des Standardstudiums der Rechtswissenschaften in der Schweiz sind. Dazu gehören Fächer, die das Recht aus nicht-juristischen Perspektiven reflektieren und keinen spezifischen Praxisbezug anstreben. Dazu gehören auch juristisch relevante Fächer, die von Dozierenden ohne juristischen Hintergrund und insbesondere ohne Kenntnis des für die Schweiz relevanten nationalen oder internationalen Rechts angeboten werden.


[1] Mit der Einführung des NKL im Jahr 2001 wurden mehrere juristische Grundlagenfächer aus dem früheren Kernstudium der Rechtswissenschaften in das neu eingeführte Kontextstudium verlagert, da sonst nicht genügend ECTS für die juristischen Grundlagenfächer zur Verfügung gestanden hätten, um ein für Juristen geeignetes Curriculum anzubieten.

Auf Master-Ebene sollte der Schwerpunkt auf der Vertiefung der Reflexion und der Einübung von Anwendungsfertigkeiten liegen.

Auf der Bachelor-Ebene liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Wissen, Orientierungs- und Reflexionskompetenz.

Zentrale Themen:

BA:

  • Allgemeine europäische Rechtsgeschichte
  • Philosophie des Rechts
  • Soziologie des Rechts
  • Forensische Psychiatrie
  • Verfassungsgeschichte
  • Rechtsinformatik
  • Recht&Wirtschaft

MA:

  • Zeitgenössische Rechtsgeschichte
  • Kriminologie
  • Rechtspsychologie
  • Forensische Medizin
  • Wissenschaft im Strafvollzug
  • Rechtsinformatik (Englisch)

     

Koordination

Lukas Gschwend

Prof. Dr.

Professor für Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Strafrecht

FR-HSG
Tigerbergstrasse 21

9000 St. Gallen

Florian Wettstein

Prof. Dr.

Professor für Wirtschaftsethik

IWE-HSG
Büro 48-315
Blumenbergplatz 9
9000 St. Gallen
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