Die Studierenden
Der Fokusbereich Recht[1] im Rahmen des Kontextstudiums wird nach juristischen Grundsätzen und im Hinblick auf die Aneignung juristischer Methoden und Instrumente vermittelt, die von einer universitären, für Jurist*innen in der ganzen Schweiz geeigneten juristischen Ausbildung erwartet werden. Sie basiert auf den juristischen Grundlagenfächern, die der Förderung des wissenschaftlichen Verständnisses, der interdisziplinären Orientierung und der Reflexion über das geltende Recht dienen. Dies sind im Wesentlichen die folgenden Fächer: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Verfassungsgeschichte. Eine weitere rechtlich relevante Fächergruppe, die im Fokusbereich Recht angeboten wird, betrifft die juristischen Nebenfächer. Auch diese Fächer werden an anderen Schweizer Universitäten als Teil des juristischen Grundstudiums angeboten. Aufgrund ihres interdisziplinären Charakters fügen sie sich sehr gut in das Kontextstudium ein. Diese Fächer haben einen unmittelbaren Praxisbezug zum Recht und sollen deshalb auch praxisorientiert und mit Blick auf den Erwerb spezifischer Anwendungskompetenzen gelehrt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Fächer: Kriminologie, Kriminalistik, Rechtspsychologie, Rechtsrhetorik, forensische Psychiatrie, Rechtsmedizin, Rechtsinformatik, Management und Recht sowie Strafvollzugswissenschaft. Einen Sonderfall stellen die Fächer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften dar, da sie eine reflektierende Funktion haben, aber dennoch auch hier eingeordnet werden können. Die dritte Gruppe besteht aus Fächern, die die juristische Grundausbildung ergänzen, aber nicht primär der Reflexion oder der interdisziplinären Praxisfähigkeit dienen. Dies sind Fächer wie Rechts-vergleichung, Einführung in das anglo-amerikanische Recht, Kirchenrecht usw. Die vierte Gruppe umfasst Fächer, die in einem weiteren Sinne mit dem Recht zu tun haben, aber nicht Teil des Standardstudiums der Rechtswissenschaften in der Schweiz sind. Dazu gehören Fächer, die das Recht aus nicht-juristischen Perspektiven reflektieren und keinen spezifischen Praxisbezug anstreben. Dazu gehören auch juristisch relevante Fächer, die von Dozierenden ohne juristischen Hintergrund und insbesondere ohne Kenntnis des für die Schweiz relevanten nationalen oder internationalen Rechts angeboten werden.
[1] Mit der Einführung des NKL im Jahr 2001 wurden mehrere juristische Grundlagenfächer aus dem früheren Kernstudium der Rechtswissenschaften in das neu eingeführte Kontextstudium verlagert, da sonst nicht genügend ECTS für die juristischen Grundlagenfächer zur Verfügung gestanden hätten, um ein für Juristen geeignetes Curriculum anzubieten.
Auf Master-Ebene sollte der Schwerpunkt auf der Vertiefung der Reflexion und der Einübung von Anwendungsfertigkeiten liegen.
Auf der Bachelor-Ebene liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von Wissen, Orientierungs- und Reflexionskompetenz.
Zentrale Themen:
BA:
MA:
Professor für Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Strafrecht
Professor für Wirtschaftsethik