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Teilnahme und Bedingungen

Bewerbung als Student:in

  • Die Bewerbung für den Mentoring-Programmzyklus 2025-2027 ist vom 2. September - 24. September 2025 möglich.
  • Legen Sie Ihr persönliches Mentoring-Profil an und formulieren Sie Ihre Motivation und Erwartungen an den Mentoring-Austausch.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung bindend ist und Sie damit auch Verpflichtungen gegenüber Ihrer Mentorin / Ihrem Mentor eingehen.

Zur Bewerbung auf unserer Plattform

Anmeldung als Mentor:in

  • Die Anmeldung für den Mentoring-Zyklus 2025-2027 ist von Anfang Juni bis zum 20. August 2025 möglich.
  • Wir freuen uns über neue Mentor:innen. Voraussetzung: min. 30 Jahre alt, min. 3 Jahre Abstand zum eigenen Abschluss, Hochschulabschluss in der DACH-Region

Registrieren Sie sich jetzt als Mentor:in

 

Wer sind unsere Mentorinnen und Mentoren?

Im aktuellen Zyklus nehmen über 500 Mentorinnen und Mentoren am Programm teil.
Egal ob Karriere im Inland, Erfahrung im Ausland, Berufsfindung mit Umwegen oder Selbständig im Start-Up: Wir freuen uns über Ihr Engagement im Mentoring-Programm! 

Unsere Mentor:innen arbeiten u.a. bei folgenden Unternehmen und Organisationen:

ABB, Accenture, Bain & Company, Boston Consulting, Coca-Cola Beverages, Credit Suisse, Deutsche Bank, Google, KPMG, McKinsey, Nestlé, Novartis, PricewaterhouseCoopers, Roland Berger, SAP, Schweizerische Nationalbank, Schweizerisches Rotes Kreuz, Staatssekretariat für Wirtschaft, Swiss Re, UBS, Zurich Insurance, u.v.m.

 

Teilnahmebedingungen

1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Mentoring-Programm:

  • Mentor:in und Mentee gehen ein auf Freiwilligkeit und gegenseitigem Vertrauen basierendes Betreuungsverhältnis ein.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Mentoring-Programm und die Zuteilung eines Mentees bzw. einer Mentorin/eines Mentors. Gegen die Zulassung und Zuteilung kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
  • Die Ausgestaltung der Mentoring-Beziehung liegt in der Verantwortung der Mentor:innen und Mentees. Die Universität kann für den Inhalt und die Folgen des Mentorings nicht haftbar gemacht werden.
  • Das Programm ist auf zwei Jahre ausgerichtet, kann jedoch in Absprache mit der Programmleitung vorzeitig beendet werden.
  • Die Universität St.Gallen behält sich vor, ohne weitere Begründung Teilnehmer:innen vom Mentoring-Programm auszuschliessen.
  • Für die Teilnahme ist die Angabe bestimmter persönlicher Daten erforderlich, die im Rahmen des Programms verarbeitet werden. Andernfalls ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

 

2. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich:

  • Persönliche Daten und Informationen der beteiligten Parteien vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Sämtliche Aktivitäten ohne geldwerte Gegenleistungen zu erbringen.
  • Keine Themen in die Mentoring-Beziehung einzubringen, welche die andere Person diskriminieren oder verletzen könnten. Dies gilt insbesondere für sexuelle, politische, religiöse oder glaubensbezogene Themen und Handlungen.

 

3. Nicht-Diskriminierung bei der Zuteilung:

  • Die Zuteilung der Mentor:innen bzw. der Mentees erfolgt einzig nach der inhaltlichen Profilierung der Teilnehmenden und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen.

Kontakt

Mentoring-Programm
Universität St.Gallen

Bodanstrasse 1
CH-9000 St.Gallen
mentoringunisg.ch
+41 71 224 75 30


Carolin König
Leitung Mentoring-Programm

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