Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Sind Sie nicht Bürgerin oder Bürger eines EU- oder EFTA-Staates, müssen Sie den Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung bereits vor Ihrer Einreise stellen. EU- und EFTA-Staatsangehörige können den Antrag auch nach der Einreise einreichen. Falls Sie im Kanton St.Gallen Ihren Wohnsitz haben werden, können Sie in den Merkblättern des Migrationsamtes des Kantons St. Gallen prüfen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kommen Sie aus einem Land ausserhalb der EU oder EFTA hängt es von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, ob Sie ein Visum benötigen: Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften.
Bei Fragen zu Ihrer Aufenthaltsbewilligung können Sie sich jederzeit ans Dean’s Advisory Office (Assessment, Bachelor und Master), das PhD Office (Doktorat) oder Student Mobility Services (Gaststudierende) wenden.
Einreise: Falls Sie aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft persönlich bei den Bevölkerungsdiensten der kommunalen Behörde (Gemeinde) anmelden.
Umzug: Falls Sie bereits in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie Ihren Umzug ebenfalls innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt Ihrer neuen Wohngemeinde melden.
Verspätete Zu- oder Umzugsmeldungen werden mit einer Busse sanktioniert.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Wohngemeinde, welche Dokumente neben dem Personalausweis, dem Mietvertrag und der Krankenversicherungskarte für die Anmeldung vorzuweisen sind.
Falls Sie in die Stadt St.Gallen umziehen, finden Sie auf dieser Website detaillierte Angaben.
St.Gallen bietet Ihnen eine grosse Auswahl an Wohnungen und WG-Zimmern. In der Facebook-Gruppe Sharing is Caring, auf dem Markplatz der SHSG sowie auf Flatfox, wgzimmer.ch und anderen Portalen finden Sie regelmässig Wohnungen und WG-Zimmer ausgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass der Wohnungsdienst der Universität St.Gallen möblierte Zimmer nur an Gaststudierende (Incomings) vermittelt.
Halten Sie für die Wohnungssuche, folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):
Ausserdem ist es üblich, bis zu drei Monatsmieten als Mietkaution zu hinterlegen. Im Normalfall verfügt der Vermieter über ein Schweizer Bankkonto, das auf den Namen des Mieters lautet und auf welches die Kaution einbezahlt wird. Der Kautionsbetrag bleibt bis zur Auflösung des Mietverhältnisses sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter gesperrt.
Unter Umständen verlangt der Vermieter auch den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung.
Bei juristischen Unklarheiten zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses dürfen Sie sich für eine kostenlose Rechtsberatung an das Wohnungsamt der Stadt St.Gallen wenden.
Für einen Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie ein nationales Visum D. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Schweizer Vertretung, welche Dokumente und Nachweise Sie für den Visumantrag benötigen. Bereiten Sie den Visumantrag sehr sorgfältig vor. Ein fehlendes oder nicht korrekt eingereichtes Dokument kann zu wochenlangen Verzögerungen führen.
Ihren Antrag reichen Sie bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung ein. Diese leitet den Antrag an das zuständige Schweizer kantonale Migrationsamt weiter. Sobald Ihr Visum bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung zum Abholen bereit liegt, werden Sie benachrichtigt.
Wenn Sie als zukünftigen Wohnort den Kanton St.Gallen angeben, wird Ihr Visumantrag vom Migrationsamt des Kantons St.Gallen bearbeitet. Sollte es zu unerklärlichen Verzögerungen kommen, können wir versuchen, beim Migrationsamt des Kantons St.Gallen Informationen zum Stand Ihres Einreisegesuchs zu erhalten.
Zulassungsverfügung: Im Falle einer Zulassung zum gewünschten Studienprogramm erhalten Sie von uns eine offizielle Zulassungsverfügung an Ihr Compass-Postfach zugestellt. Bitte drucken Sie dieses Dokument in Farbe aus und legen den Ausdruck Ihrem Visumantrag bei. (Wir versenden keine Zulassungsverfügung per Post.)
Semesterrechnung: Zusammen mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie die Rechnung über die Studiengebühren des ersten Semesters. Bitte legen Sie die Semesterrechnung und Zahlungsbestätigung Ihrem Visumantrag bei. Sollten Sie zusätzlich eine offizielle Zahlungsbestätigung der Universität St.Gallen benötigen, melden Sie sich bitte umgehend beim Dean's Advisory Office. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Dokument per E-Mail zu, sobald Ihre Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Immatrikulationsbestätigung: Sollten Sie zusätzlich eine Immatrikulationsbestätigung für Ihren Visumantrag benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Dean's Advisory Office. Gerne senden wir Ihnen die Bestätigung per E-Mail zu.
Finanzielle Mittel: Die Visumbehörde verlangt unter Umständen einen Nachweis, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Unterhalt in der Schweiz zu bestreiten. Im Visumantrag müssen Sie daher in der Regel den Nachweis erbringen, dass Sie über einen Betrag von mindestens CHF 24'000.- verfügen können.
Die Visumbehörde akzeptiert Kontoauszüge von Schweizer Banken oder von Banken mit einer Filiale bzw. Vertretung in der Schweiz. Das Konto muss in Ihrem Namen ausgestellt sein und Sie müssen über das Geld auf dem Konto verfügen können. Bitte achten Sie darauf, dass Dokumente in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind.
Wiederausreise: Die Migrationsbehörde kann unter Umständen eine Bestätigung verlangen, dass Sie die Schweiz nach dem Abschluss Ihres Studiums wieder verlassen.
Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz studieren, müssen Sie eine Krankenversicherung ab Zuzugsdatum abschliessen. Das Leistungsangebot in der obligatorischen Grundversicherung ist schweizweit einheitlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Für einen Vergleich der Prämien bietet es sich an, Comparis zu nutzen.
Inhaber:innen einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und privat versicherte Studierende, deren Krankenversicherungsgesellschaft einen gleichwertigen Versicherungsschutz gemäss dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sicherstellt, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Füllen Sie dazu das Bescheinigungsformular der Stadt St.Gallen aus.
Alle Personen mit Wohnsitz und/oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert. Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres. Ausländische Studierende ohne Erwerbstätigkeit sind nur in der AHV versichert und beitragspflichtig, wenn sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie gegen Schadenersatzansprüche (Sach- und Personenschaden) Dritter absichert. Verursachen Sie z.B. einen Schaden an der Mietwohnung, kommt die Versicherung dafür auf. Einige Vermieter verlangen explizit nach einem Versicherungsnachweis. Viele Versicherungsanbieter wiederum koppeln die Privathaftpflichtversicherung mit einer Hausratversicherung.
Gemäss der letzten repräsentativen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik (BfS) aus dem Jahr 2020 sollten Sie über ein monatliches Budget von rund CHF 2'200 bis CHF 2'600 verfügen.
Studierende aus EU- und EFTA-Ländern mit B-Bewilligung dürfen während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche einer bezahlten Nebenbeschäftigung nachgehen. In der vorlesungsfreien Zeit ist ein Arbeitspensum von 100% möglich. Die jeweilige Arbeitstätigkeit müssen Sie dem kantonalen Migrationsamt Ihres Wohnsitzes melden.
Studierende aus Drittstaaten mit B-Bewilligung können für die Arbeitstätigkeit im gleichen Umfang ein Gesuch beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit stellen.
Informationen zu Stellenangeboten finden Sie auf dem Jobportal unseres Career & Corporate Service.
Die HSG verfügt über einen Darlehens- und Stipendienfonds, mit welchem wir Studierende frühestens ab dem zweiten regulären Studiensemester unterstützen.