close

Teilnahme und Bedingungen

Bewerbung als Student:in

  • Die Bewerbung für den Mentoring-Zyklus 2024-2026 ist nicht mehr möglich. Studierende können sich zu Beginn des Herbstsemesters 2025 für den Mentoring-Zyklus 2025-2027 bewerben. 
  • Details zur Bewerbung werden im September 2025 veröffentlicht.

Anmeldung als Mentor:in

  • Der Anmeldezeitraum für den Mentoring-Zyklus 2024-2026 ist beendet.
  • Details für die Anmeldung werden im Sommer 2025 online gestellt.
  • Sollten Sie Interesse haben, sich ab Herbst 2025 als Mentorin oder Mentor für Studierende der Universität St.Gallen zu engagieren, melden Sie sich bitte unverbindlich per E-Mail bei mentoringunisg.ch. Wir werden Sie dann zu Beginn des Anmeldezeitraums kontaktieren.
  • Voraussetzung: min. 30 Jahre alt, min. 3 Jahre Abstand zum eigenen Abschluss, Hochschulabschluss in der DACH-Region

 

Wer sind unsere Mentorinnen und Mentoren?

Im aktuellen Zyklus nehmen über 500 Mentorinnen und Mentoren am Programm teil.
Egal ob Karriere im Inland, Erfahrung im Ausland, Berufsfindung mit Umwegen oder Selbständig im Start-Up: Wir freuen uns über Ihr Engagement im Mentoring-Programm! 

Unsere Mentor:innen arbeiten u.a. bei folgenden Unternehmen und Organisationen:

ABB, Accenture, Bain & Company, Boston Consulting, Coca-Cola Beverages, Credit Suisse, Deutsche Bank, Google, KPMG, McKinsey, Nestlé, Novartis, PricewaterhouseCoopers, Roland Berger, SAP, Schweizerische Nationalbank, Schweizerisches Rotes Kreuz, Staatssekretariat für Wirtschaft, Swiss Re, UBS, Zurich Insurance, u.v.m.

Teilnahmebedingungen

1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Mentoring-Programm:

  • Mentor:in und Mentee gehen ein auf Freiwilligkeit und gegenseitigem Vertrauen basierendes Betreuungsverhältnis ein.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Mentoring-Programm und die Zuteilung eines Mentees bzw. einer Mentorin/eines Mentors. Gegen die Zulassung und Zuteilung kann kein Rechtsmittel ergriffen werden.
  • Die Ausgestaltung der Mentoring-Beziehung liegt in der Verantwortung der Mentor:innen und Mentees. Die Universität kann für den Inhalt und die Folgen des Mentorings nicht haftbar gemacht werden.
  • Das Programm ist auf zwei Jahre ausgerichtet, kann jedoch in Absprache mit der Programmleitung vorzeitig beendet werden.
  • Die Universität St.Gallen behält sich vor, ohne weitere Begründung Teilnehmer:innen vom Mentoring-Programm auszuschliessen.
  • Für die Teilnahme ist die Angabe bestimmter persönlicher Daten erforderlich, die im Rahmen des Programms verarbeitet werden. Andernfalls ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

 

2. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich:

  • Persönliche Daten und Informationen der beteiligten Parteien vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Sämtliche Aktivitäten ohne geldwerte Gegenleistungen zu erbringen.
  • Keine Themen in die Mentoring-Beziehung einzubringen, welche die andere Person diskriminieren oder verletzen könnten. Dies gilt insbesondere für sexuelle, politische, religiöse oder glaubensbezogene Themen und Handlungen.

 

3. Nicht-Diskriminierung bei der Zuteilung:

  • Die Zuteilung der Mentor:innen bzw. der Mentees erfolgt einzig nach der inhaltlichen Profilierung der Teilnehmenden und auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen.

Kontakt

Mentoring-Programm
Universität St.Gallen

Bodanstrasse 1
CH-9000 St.Gallen
mentoringunisg.ch
+41 71 224 75 30


Carolin König
Leitung Mentoring-Programm

north