close

Veranstaltungen - 04.03.2013 - 00:00 

Was Recht und Literatur verbindet

Der Schweizer Autor Peter von Matt sprach an der HSG über Recht und Literatur. Der Germanist, 2012 mit dem Schweizer Buchpreis ausgezeichnet, hielt sein Referat im Rahmen des 4. Kolloquiums der Peter-Häberle-Stiftung.

$alt

5. März 2013. Der Schweizer Autor begann sein Referat mit einem Zitat von Schiller. Demnach habe das Theater die Aufgabe, die Defizite des Justizsystems auszugleichen. Laut Peter von Matts Darstellung sah Schiller in der Literatur eine zweite Instanz neben der herkömmlichen Justiz des Staates. Diese Gerichtsinstanz richte über sittliches Verhalten und übernähme so die Rolle des durch die Säkularisierung abhanden gekommenen Jüngsten Gerichts.

Rechtsempfinden beim Lesen
Am Beispiel verschiedener Werke illustrierte von Matt die literarischen Mittel der Rechtsprechung: Sowohl Dostojewskis Werk «Schuld und Sühne» sowie Heinrich von Kleists «Michael Kohlhaas» zeigten, wie die Sympathie für unterschiedliche Parteien geschickt gesteuert werde. Die Beschreibung des Täters und dessen Innenleben rufe beim Leser Sympathien für bestimmte Charaktere hervor.

Hier komme Rechtsempfinden und Gerechtigkeit ins Spiel. «Jurisprudenz und Literatur haben als Textwissenschaften viele Gemeinsamkeiten», sagte der Autor. Er hielt fest, dass die Gerichtsbarkeit der Literatur aufgrund der leichten Beeinflussung von Sympathie und Antipathie weitaus korruptionsanfälliger sei und sich viel weniger mit der Komplexität der Tat auseinandersetze als diejenige der Justiz.

Präzision in literarischen Texten
Im anschliessenden Publikumsgespräch kamen Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Lernprozesse und Verbindungen zwischen Recht und Literatur zur Sprache. Rechtsprofessoren und Bundesrichter aus der Schweiz bereicherten die Diskussion mit fachkundigen Beiträgen. Einig waren sich die Gäste darin, dass der These von Schiller, Literatur agiere als zweite richterliche Instanz, nicht zugestimmt werden könne. Schliesslich würden an die Literatur auch nicht dieselben Anforderungen gestellt wie an das Recht.

Auch im Gerichtssaal werde zum Teil bewusste Sympathiesteuerung angewandt, merkten die Professoren an – ein kleiner Seitenhieb gegen die Bundesrichter. Diese wussten zu entgegnen, dass gute Richter immun seien gegenüber persönlichen Sympathien. Ein Bezug von Recht und Literatur fände sich vielmehr mit Blick auf die Textqualität: Die richterliche Textarbeit könne ein gutes Stück mehr von der Präzision literarischer Werke vertragen. Die Teilnehmenden des Kolloquiums waren sich einig, dass sich Recht und Literatur nahestehen. «Gerade deswegen», sagte ein Professor, «ziehe ich aus diesem Vortrag die Lehre, dass Juristen am Abend vermehrt Romane lesen sollten».

Häberle-Kolloquien in St.Gallen
Ins Leben gerufen wurden die Häberle-Kolloquien von der Stiftung eines der bedeutendsten deutschen Staatsrechtler und langjährigen Gastdozenten für Rechtsphilosophie an der Universität St.Gallen, Professor Peter Häberle. Die Stiftung veranstaltet regelmässig Kolloquien im Bereich Staats- und Verfassungsrecht in St.Gallen.

Bild: Photocase / Sepphuberbauer

Entdecken Sie unsere Themenschwerpunkte

north