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Campus - 20.09.2023 - 17:15 

St.Galler Kantonsrat verabschiedet neues Universitätsgesetz

Der St.Galler Kantonsrat hat in der Herbstsession das neue Gesetz über die Universität St.Gallen (HSG) in zweiter Lesung ohne weitere Anpassungen verabschiedet. Das Gesetz schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Gleichzeitig hält es an den bewährten Stärken der HSG – Internationalität und Praxisnähe – fest. Die Universität St.Gallen zeigt sich erfreut und dankbar über diese Entscheidung des Kantonsrats.
Campus der Universität St.Gallen
Der St.Galler Kantonsrat hat in der Herbstsession das neue Gesetz über die Universität St.Gallen (HSG) in zweiter Lesung ohne weitere Anpassungen verabschiedet. Das Gesetz schafft klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Gleichzeitig hält es an den bewährten Stärken der HSG – Internationalität und Praxisnähe – fest. Die Universität St.Gallen zeigt sich erfreut und dankbar über diese Entscheidung des Kantonsrats.

Dieser Schritt markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der Universität. Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums tritt das Universitätsgesetz auf den 1. Januar 2024 in Kraft. «Wir sind hoch erfreut und dankbar über den Entscheid des Kantonsrats», so HSG-Rektor Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller. «Das neue Gesetz gibt uns eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Universität.»

Stärkung der Governance und Transparenz

Das neue Universitätsgesetz stärkt insbesondere die Governance der HSG, indem es klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schafft. Es klärt die Aufgaben der verschiedenen universitären Organe in den Bereichen Strategie, Aufsicht, Lehre, Forschung, Weiterbildung, personelle und finanzielle Führung sowie Rechtspflege. Die Rektorin oder der Rektor wird mit deutlichen Aufsichts- und Weisungskompetenzen ausgestattet. Dies fördert eine effiziente und transparente Führung der Universität. Die ausgeprägte Autonomie und Selbstverwaltung der HSG sind durch das Gesetz garantiert.

Wahrung der Stärken der HSG

Das neue Gesetz bewahrt die Stärken der HSG, darunter ihre internationale Ausrichtung. Zudem bleiben die teilautonomen, unternehmerisch geführten Institute ein Markenzeichen der HSG. Das Gesetz bietet den Professorinnen und Professoren Anreize für freiwillige Zusatzleistungen und legt klare Regeln für alle Beteiligten fest. Die Universität St.Gallen wird weiterhin eine führende Wirtschaftsuniversität in Europa sein, mit Schwerpunkten in Rechts- und Sozialwissenschaften sowie gezielten Ergänzungen in anderen Wissenschaftsbereichen. Das Gesetz stärkt den Weiterbildungsbereich und ermöglicht die Beteiligung an öffentlich- oder privatrechtlichen Organisationen wie Spin-Offs. Dadurch kann die HSG Fach- und Führungskräfte anziehen und den Ruf des Kantons St.Gallen als innovativen Forschungs- und Wirtschaftsstandort weiter festigen.

Veränderungen im Universitätsrat

Das neue Gesetz führt auch Veränderungen im Universitätsrat ein, dem obersten strategischen Organ der Universität. Im Einklang mit den kantonalen Grundsätzen der Public Corporate Governance gibt der Vorsteher des Bildungsdepartements das Präsidium des Universitätsrats auf Ende der aktuellen Amtsdauer 2024 ab. Künftig erfolgt die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats sowie der Präsidentin oder des Präsidenten durch die Regierung und unterliegt der Genehmigung des Kantonsrats.

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