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Forschung - 11.06.2026 - 14:00 

Nachhaltigkeitsverpflichtungen durchsetzen

Die Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend von freiwilligen ethischen Bestrebungen zu gesetzlichen Verpflichtungen. HSG-Professorin Dr. Désirée Klingler hat untersucht, wie Nachhaltigkeit im privaten und öffentlichen Vertragsrecht behandelt wird.

Verträge beinhalten immer häufiger Nachhaltigkeitsklauseln sowie Bestimmungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG). Während private Parteien frei sind, entsprechende Verpflichtungen in ihre Verträge aufzunehmen oder davon abzusehen, werden öffentlichen Einrichtungen zunehmend gesetzlich dazu verpflichtet.

In ihrer kürzlich publizierten Arbeit untersucht Prof. Désirée Klingler, Juristin und Expertin für öffentliches Recht, nicht nur die Bedeutung und Annäherung des Nachhaltigkeitsbegriffs im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Kontext, sondern befasst sich auch mit der Durchsetzung dieser Klauseln. «Wenn wir wollen, dass Nachhaltigkeitsklauseln ernst genommen werden, sind konkrete Durchsetzungsmassnahmen – sei es im Privatrecht oder im öffentlichen Recht – erforderlich.»

Probleme bei der Durchsetzung, nicht der Regulierung

Anstatt neue rechtliche Rahmenbedingungen einzufordern, lassen sich viele Nachhaltigkeitsverpflichtungen – auch in Beschaffungsverträgen - durch etablierte Mechanismen wie Leistungsanforderungen, Vertragsstrafen, Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen und Kündigungsrechte durchsetzen. Gemäss Désirée Klingler sind diese bereits vorhandenen rechtlichen Instrumente nützlicher zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsklauseln in Verträgen, als gemeinhin angenommen wird.

Das eigentliche Hindernis ist nicht ein Mangel an Vorschriften, sondern die mangelnde Umsetzung der Regeln in der täglichen Praxis. Ob bessere Leitlinien für die Vertragsgestaltung, Musterverträge und die sich weiterentwickelnde Rechtsprechung diese Lücke schliessen werden, oder ob es verbindliche Nachhaltigkeitskriterien braucht, bleibt eine offene Frage. 

Neue Ansätze mit bewährten Mitteln

Weiter erwähnt Désirée Klingler neue vielversprechende Ansätze für die Verankerung von ESG-Zielen in der Vertragspraxis: So etwa Anreizklauseln, welche die Gewinne von Auftragnehmern an messbare Nachhaltigkeitsziele wie CO₂-Reduktion knüpfen, oder Branchenstandards wie die Schweizer SIA-Norm 112 für nachhaltiges Bauen. 

Ihre beiden Haupterkenntnisse sind: Zum einen scheint sich das Nachhaltigkeitsverständnis im privaten und öffentlichen Vertragsrecht einander anzunähern, und zum anderen brauchen wir nicht mehr Regulierung, sondern eine wirksamere Durchsetzung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen.

Der Beitrag aus dem 2026 erschienenen Buch von Hart Publishing Public Procurement and Contract Law: Exploring Intersections, Defining Boundaries, verfasst von Désirée Klingler, Patrick Zimmermann und Steven Van Garsse, befasst sich eingehend mit den genannten Herausforderungen.

Bild: Envato / GoldenDayz

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