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Leute - 01.12.2015 - 00:00 

Ehrendoktorat für Thomas Geiser

Thomas Geiser hat die Ehrendoktorwürde der Universität Basel erhalten. Er ist Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen und nebenamtlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht.

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1. Dezember 2015. Die Universität Basel würdigte Thomas Geiser als Wissenschaftler und Richter, der das Arbeits- und Familienrecht der Schweiz massgeblich geprägt habe. Geiser habe den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis nachhaltig gestärkt. Auch sein Einsatz, aktuelle Rechtsfragen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde hervorgehoben.

Ehrenpromotion der Juristischen Fakultät

Prof. Dr. Thomas Geiser studierte Rechtswissenschaften an der Universität Basel und promovierte dort 1983 mit einer Dissertation über «Die Treuepflicht des Arbeitnehmers und ihre Schranken». 1990 verlieh ihm die Universität Basel die Venia docendi für Privatrecht und ernannte ihn 1992 zum Assistenzprofessor. Von 1978 bis 1989 war Thomas Geiser im Bundesamt für Justiz und anschliessend am Schweizerischen Bundesgericht tätig. Seit 1995 ist er ordentlicher Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen sowie geschäftsleitender Direktor des dortigen Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG). Zudem ist er seit 1995 nebenamtlicher Bundesrichter.

Rechtsfragen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht

Thomas Geiser befasst sich seit Jahren mit dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht. Dabei ist es ihm immer ein Anliegen, die wissenschaftliche Erkenntnis der Praxis zugänglich zu machen und die Anliegen der Praktiker und Praktikerinnen in die Wissenschaft hineinzutragen. Er hat eine Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen zu praktischen Fragen und Standardwerke in den genannten Rechtsgebieten und Rechtsprechungsübersichten für die Praxis publiziert.

Bild: Universität Basel, Peter Schnetz

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