Künstliche Intelligenz befreit die Menschen von immer mehr Aufgaben. Was soll delegiert werden, was nicht? Die Unterscheidung zwischen menschlicher und künstlicher Intelligenz zielt darauf ab, Kriterien des Gelingens hybrider Lebensformen zu entwickeln, die sich in Zukunft zwischen Menschen und künstlichen Systemen ausbilden werden. Denn menschliches Gedeihen in diesen Lebensformen wird davon abhängig sein, dass Menschen ein Verständnis der Betätigungs- und Wirkungsfelder besitzen, in denen sie auf Erfahrungen praktischen Selbstbewusstseins, genauer: von Selbstursächlichkeit (Urheberschaft im Denken), Selbstmächtigkeit (Souveranität im Denken) und Selbstwirksamkeit (kommunikative Resonanz des Denkens) nicht verzichten wollen.
Das Netzwerk erkundet kognitive Tätigkeiten, deren Ausübung durch die menschliche Art und Weise, das Leben zu führen, eine Bedeutsamkeit für Erfahrungen von praktischem Selbstbewusstsein besitzt. Dabei beschränkt sich das Netzwerk auf die Auseinandersetzung mit einer bestimmten Art von Tätigkeiten, die ex hypothesi das genannte Kriterium erfüllen. Dabei handelt es sich um die Tätigkeit der Orientierung des Menschen in seinen Lebenssituationen und mit Bezug auf sein Leben im Ganzen: In der Ausübung dieser Tätigkeit, so die Forschungshypothese, sind Menschen Erfahrungen von Selbstursächlichkeit, Selbstmächtigkeit und Selbstwirksamkeit deshalb wichtig, weil sie ihnen ein Selbstbewusstsein davon ermöglichen, was ihnen wichtig ist im Leben.
Leitung: Magnus Schlette, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Beteiligte: Christine Abbt, Kathi Beier, Thomas Fuchs, Michael Hampe, Ana Honnacker, Matthias Jung, Markus Kleinert, Annika von Lüpke, Sabine Marienberg, Olaf Müller, Thoms Wabel.