Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Schweizer Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich direkt zum Master-Programm anmelden:
Eine Liste der anerkannten, akkreditierten Schweizer Universitäten finden Sie auf swissuniversities.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.
Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Mit der Zulassung können Auflagen verlangt werden. Je nach Fachähnlichkeit Ihres Abschlusses müssen Sie vor Beginn des Masterstudiums eine Integrationswoche oder die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren. Die übrigen Zulassungsauflagen müssen vor Studienabschluss erbracht werden.
Bewerbende mit einem fachähnlichen universitären Bachelor-Abschluss müssen vor Studienbeginn die Integrationswoche absolvieren. Je nach Vorbildung können die Prüfungsleistungen der Integrationswoche erlassen werden. Nach Abschluss der Integrationswoche können Sie mit dem Master-Studium starten.
Die Integrationswoche findet Anfang September (Kalenderwoche 36) statt. Bei Nichtbestehen kann die gesamte Integrationswoche Anfang November (Kalenderwoche 44) einmal wiederholt werden.
Module der Integrationswoche:
Die Veranstaltungen der Integrationswoche dienen der Vertiefung des im Selbststudium erarbeiteten Lernstoffs und bereiten auf die anschliessend abzulegenden Prüfungsleistungen vor. Zur Information stellen wir Ihnen eine Literaturliste und den Stundenplan der Integrationswoche des Vorjahres zur Verfügung.
Bewerbende mit einem fachfremden konsekutiven Master-Abschluss müssen die Master–Vorbereitungsstufe absolvieren. Sie werden zunächst in die Master-Vorbereitungsstufe eingeschrieben. Erst wenn Sie die Leistungen der Master-Vorbereitungsstufe erfolgreich abgelegt haben, können Sie Kurse auf der Master-Stufe belegen. Anrechnungen von externen Leistungen sind nicht möglich.
Das Lernprogramm der Master-Vorbereitungsstufe besteht aus folgenden Veranstaltungen (54 ECTS Credits):
4 ECTS Credits Makroökonomik II
4 ECTS Credits Mikroökonomik II
6 ECTS Credits Makroökonomik III
6 ECTS Credits Mikroökonomik III
6 ECTS Credits Data Analytics I: Statistik (VWL)
6 ECTS Credits Data Analytics II: Empirical Research Methods
4 ECTS Credits Accounting, Controlling, Auditing
18 ECTS Credits aus dem Pflichtwahlbereich Volkswirtschaftslehre
Die Lehrveranstaltungen werden entweder im Herbst- oder im Frühjahrssemester angeboten. Detaillierte Informationen zu den Lehrveranstaltungen können Sie den entsprechenden Kurs- resp. Prüfungsmerkblättern entnehmen.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Oktober - 31. März
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.
Bis zur Einreichung Ihres Abschlusszeugnisses ist Ihre Zulassung vorbehaltlich. Eine beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses und Ihre Exmatrikulationsbestätigung (einfache Kopie) können Sie uns gerne bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen lassen. Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg. (Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden)
Liegt das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn noch nicht vor, müssen Sie bis Ende der Kalenderwoche 38 eine Studienabschlussbestätigung Ihrer Hochschule einreichen. Aus dieser Abschlussbestätigung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass sämtliche Studienleistungen, die für die Graduierung erforderlich sind, vorliegen. Aus der Bestätigung muss auch ersichtlich sein, wann Ihre Universität Ihr Abschlusszeugnis ausstellen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Studienabschluss auch eine Exmatrikulationsbestätigung einreichen müssen.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ist Ihre Zulassung definitiv. Wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.
Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerbende ist gesetzlich begrenzt. Da die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, werden ausländische Bewerbende über ein Auswahlverfahren ausgewählt. (Vom Auswahlverfahren ausgenommen sind Bewerbende mit Schweizer oder Liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, Schweizer Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Vorbildung wie Maturität oder Hochschulabschluss.)
Der Zulassungsausschuss führt zwischen Oktober und März drei Zulassungsrunden durch. Alle zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden vollständigen Bewerbungen werden bewertet und es wird über die Zulassung entschieden.
1. Zulassungsrunde: 1. Okt.-30. Nov. / Entscheidung: bis 31. Dez.
2. Zulassungsrunde: 1. Dez.-31. Jan. / Entscheidung: bis 15. März
3. Zulassungsrunde: 1. Feb.-31. Mär. / Entscheidung: bis 15. Mai
Mit der Zulassung können Auflagen verlangt werden. Je nach Fachähnlichkeit Ihres Abschlusses müssen Sie vor Beginn des Masterstudiums eine Integrationswoche oder die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren. Die übrigen Zulassungsauflagen müssen vor Studienabschluss erbracht werden.
Bewerbende mit einem fachähnlichen universitären Bachelor-Abschluss müssen vor Studienbeginn die Integrationswoche absolvieren. Je nach Vorbildung können die Prüfungsleistungen der Integrationswoche erlassen werden. Nach Abschluss der Integrationswoche können Sie mit dem Master-Studium starten.
Die Integrationswoche findet Anfang September (Kalenderwoche 36) statt. Bei Nichtbestehen kann die gesamte Integrationswoche Anfang November (Kalenderwoche 44) einmal wiederholt werden.
Module der Integrationswoche:
Die Veranstaltungen der Integrationswoche dienen der Vertiefung des im Selbststudium erarbeiteten Lernstoffs und bereiten auf die anschliessend abzulegenden Prüfungsleistungen vor. Zur Information stellen wir Ihnen eine Literaturliste und den Stundenplan der Integrationswoche des Vorjahres zur Verfügung.
Bewerbende mit einem fachfremden konsekutiven Master-Abschluss müssen die Master–Vorbereitungsstufe absolvieren. Sie werden zunächst in die Master-Vorbereitungsstufe eingeschrieben. Erst wenn Sie die Leistungen der Master-Vorbereitungsstufe erfolgreich abgelegt haben, können Sie Kurse auf der Master-Stufe belegen. Anrechnungen von externen Leistungen sind nicht möglich.
Das Lernprogramm der Master-Vorbereitungsstufe besteht aus folgenden Veranstaltungen (54 ECTS Credits):
4 ECTS Credits Makroökonomik II
4 ECTS Credits Mikroökonomik II
6 ECTS Credits Makroökonomik III
6 ECTS Credits Mikroökonomik III
6 ECTS Credits Data Analytics I: Statistik (VWL)
6 ECTS Credits Data Analytics II: Empirical Research Methods
4 ECTS Credits Accounting, Controlling, Auditing
18 ECTS Credits aus dem Pflichtwahlbereich Volkswirtschaftslehre
Die Lehrveranstaltungen werden entweder im Herbst- oder im Frühjahrssemester angeboten. Detaillierte Informationen zu den Lehrveranstaltungen können Sie den entsprechenden Kurs- resp. Prüfungsmerkblättern entnehmen.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Oktober - 31. März
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungsentscheide werden im Rahmen von drei Zulassungsrunden gefällt. Bis spätestens Ende April ist das Auswahlverfahren abgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung des Auswahlverfahrens finden Sie auf dem Merkblatt «Zulassung ausländische Studienbewerbende auf Master-Stufe»
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.
Mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie die Rechnung für die Semestergebühren des ersten Studiensemesters und ein Formular zur Bestätigung Ihres Studienplatzes.
Ihr Studienplatz gilt als bestätigt, sobald das ausgefüllte Formular bei uns eingetroffen ist und die Semestergebühren fristgerecht auf unserem Konto gutgeschrieben wurden. In der Regel geben wir Ihnen für die Bestätigung des Studienplatzes zwei bis drei Wochen Zeit.
Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:
(Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden.)
Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.
Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.
Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:
(Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden.)
Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.
Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassung@unisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr
Persönlich (02-U154)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung