Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
Für die Prüfung werden ausschliesslich curriculare Credits eines abgeschlossenen Studiums berücksichtigt. Überschüssige Leistungen (fakultative Leistungen) werden nicht berücksichtigt.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder der Klassifizierung von Studienabschlüssen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.
Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Sind die Unterlagen vollständig eingereicht und die formalen Zulassungsbedingungen erfüllt, leiten wir Ihre Bewerbung an den MIA Zulassungsausschuss für das Auswahlverfahren weiter.
Folgende Kriterien werden im Auswahlverfahren bewertet:
GMAT oder GRE Tests können persönlich oder online abgelegt werden, sowohl die längeren als auch die kürzeren Versionen (z.B. GMAT Focus Edition) werden akzeptiert. Das Testergebnis darf nicht älter als 5 Jahre sein und muss uns von GMAC bzw. ETS vor Ablauf der Anmeldefrist elektronisch zur Verfügung gestellt werden. (Universität St.Gallen, Bachelor & Masters Level, institution code GMAT 5RK-QG-07, GRE 7202).
Beim GMAT Ergebnis wird der Gesamtpunktewert (Total Score) für die Bewertung herangezogen, beim GRE ist das Ergebnis des Testteils Quantitative Reasoning massgeblich. Sollten Sie die Tests mehrfach abgelegt haben, wird der Test mit den besten Ergebnissen berücksichtigt.
Ohne Einreichung eines GMAT oder GRE Ergebnisses wird der Notenschnitt mit 60% gewichtet.
Massgeblich ist der auf Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesene Notenschnitt. Liegt Ihr Studienabschluss bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie sich mit einem aktuellen Transkript bewerben. Alle im aktuellen Transkript angeführten Leistungen werden berücksichtigt.
Engagement und Tätigkeiten ausserhalb Ihres Studiums, wie beispielsweise Arbeitserfahrung, anspruchsvolle Praktika oder Austauschsemester werden nur berücksichtigt, wenn Sie diese belegen. Führen Sie alle diese Aktivitäten in Ihrem Lebenslauf auf und reichen Sie die jeweiligen Bestätigungen ein. Der Lebenslauf muss in englischer Sprache verfasst werden. Verwenden Sie unsere Formatvorlage.
Beschreiben Sie im Motivationsschreiben auf maximal drei Seiten in englischer Sprache, warum Sie das MIA Programm ablegen möchten, wo und wie Sie sich ausserhalb des Studiums engagiert haben, welche internationale Erfahrungen Sie bereits gemacht haben und welche Arbeitserfahrung Sie bereits sammeln konnten. Eine hohe Sprachkompetenz in Englisch wird vorausgesetzt. Verwenden Sie unsere Formatvorlage.
Als "writing sample" reichen Sie bitte eine Seminararbeit (mindestens 3.000 Wörter) oder die abgeschlossene Bachelorarbeit ein. Das "writing sample" soll einen Bezug zum Thema internationale Beziehungen haben.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie ein Essay in englischer Sprache zu einer vorgegebenen Fragestellung verfassen. Dieser Essay muss zwischen 4.000 und 5.000 Wörter umfassen und mit unserer „Declaration of authorship“ unterzeichnet sein.
Für weitere Informationen sehen Sie bitte das Merkblatt zum "writing sample".
Mit der Zulassung können Auflagen verlangt werden. Die MIA Fundamentals Week müssen Sie vor Beginn des Master-Studiums absolvieren. Die übrigen Zulassungsauflagen müssen vor Studienabschluss erbracht werden.
Die obligatorische MIA Fundamentals Week findet einmal jährlich Anfang September (Kalenderwoche 36) statt und dient dazu, Sie auf das Master-Studium vorzubereiten. Nach erfolgreichem Abschluss der Fundamentals Week können Sie mit dem Master-Studium starten.
Eine Anmeldung zur Teilnahme an der MIA Fundamentals Week ist nur nach Erhalt des Zulassungsschreibens für das MIA Programm möglich.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Oktober - 30. April
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien “Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen“.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Wenn Du Deine Online-Anmeldung vor dem 31. März einreichst, kannst Du zusätzlich zu Deinem Wunschprogramm ein Alternativprogramm erfassen. Als Alternativprogramm stehen Dir ausschliesslich die Master-Programme MIL, MBI, MiMM, MGM, MACFin und MEcon zur Verfügung.
Nur im Falle einer Ablehnung durch das gewählte Programm, werden Deine Bewerbungsunterlagen erneut geprüft. Wenn alle formalen Zulassungsvoraussetzungen für das gewählte Alternativprogramm erfüllt sind, startet der Zulassungsprozess für dieses Master-Programm.
Informiere Dich vor der Bewerbung über Unterrichtssprache, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess des Alternativprogramms.
Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungsentscheide werden vom MIA Zulassungsausschuss fortlaufend getroffen.
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.
Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:
(Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden.)
Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.
Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassung@unisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr
Persönlich (02-U154)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung