Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Schweizer Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich zum Master-Programm anmelden:
Eine Liste der anerkannten, akkreditierten Schweizer Hochschulen finden Sie auf swissuniversities.
Der Grad der Fachähnlichkeit und der Hochschultyp bestimmt, ob die Zulassung an Bedingungen geknüpft ist. Wir unterscheiden zwischen fachähnlichem und teilweise fachähnlichem Abschluss.
Fachähnlicher Abschluss:
80 ECTS Credits in den drei Kernbereichen:
Grundlagen der Mathematik (mind. 16 ECTS)
Grundlagen der Informatik (mind. 24 ECTS)
Fachspezifische Kenntnisse der Informatik (mind. 9 ECTS)
Teilweise fachähnlicher Abschluss:
80 ECTS Credits in den drei Kernbereichen:
Grundlagen der Mathematik (ohne Mindestgrenze)
Grundlagen der Informatik (ohne Mindestgrenze)
Fachspezifische Kenntnisse der Informatik (ohne Mindestgrenze)
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.
Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Bewerbende mit einem Schweizer Fachhochschulabschluss in Informatik bzw. mit einem teilweise fachähnlichen Bachelorabschluss einer Schweizer Universität oder einem Abschluss der Universität St.Gallen müssen vor einer Zulassung eine schriftliche und eine mündliche Prüfung absolvieren.
Inhalt der Prüfung:
Grundlagen der Informatik auf Bachelor-Niveau, u.a. Algorithmen und Datenstrukturen, Abstraktionen und Methodik der Programmierung, verteilte Systeme, Softwaresysteme, Statistik.
Prüfungsdaten:
Detaillierte Informationen zur mündlichen- und schriftlichen Prüfung finden Sie im Merkblatt: "Admission examination for the M.Sc. Programme in Computer Science".
Bewerbende mit einem fachähnlichen Bachelorabschluss einer Schweizer Universität müssen diese Zulassungsbedingung nicht absolvieren.
Mit der Zulassung können Auflagen verlangt werden. Diese müssen vor Studienabschluss erbracht werden.
Studierende, welche bei Aufnahme Ihres Studiums über keine Deutschkenntnisse verfügen müssen vor Studienabschluss einen Sprachkurs Deutsch (minimum Level A1 (GER) belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf Seite 50.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Oktober - 30. April
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Die Zulassungsverfügung enthält gegebenenfalls Informationen zur Zulassungsbedingung (schriftliche und mündliche Prüfung) und zu den Zulassungsauflagen.
Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.
Bis zur Einreichung Ihres Abschlusszeugnisses ist Ihre Zulassung vorbehaltlich. Eine beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses und Ihre Exmatrikulationsbestätigung (einfache Kopie) können Sie uns gerne bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen lassen. Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg. (Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden)
Liegt das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn noch nicht vor, müssen Sie bis Ende der Kalenderwoche 38 eine Studienabschlussbestätigung Ihrer Hochschule einreichen. Aus dieser Abschlussbestätigung muss zweifelsfrei hervorgehen, dass sämtliche Studienleistungen, die für die Graduierung erforderlich sind, vorliegen. Aus der Bestätigung muss auch ersichtlich sein, wann Ihre Universität Ihr Abschlusszeugnis ausstellen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Studienabschluss auch eine Exmatrikulationsbestätigung einreichen müssen.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ist Ihre Zulassung definitiv. Wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen
Der Grad der Fachähnlichkeit und der Hochschultyp bestimmt, ob die Zulassung an Bedingungen geknüpft ist. Wir unterscheiden zwischen fachähnlichem und teilweise fachähnlichem Abschluss.
Fachähnlicher Abschluss:
80 ECTS Credits in den drei Kernbereichen:
Grundlagen der Mathematik (mind. 16 ECTS)
Grundlagen der Informatik (mind. 24 ECTS)
Fachspezifische Kenntnisse der Informatik (mind. 9 ECTS)
Teilweise fachähnlicher Abschluss:
80 ECTS Credits in den drei Kernbereichen:
Grundlagen der Mathematik (ohne Mindestgrenze)
Grundlagen der Informatik (ohne Mindestgrenze)
Fachspezifische Kenntnisse der Informatik (ohne Mindestgrenze)
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.
Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.
Die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerbende ist gesetzlich begrenzt. Da die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, werden ausländische Bewerbende über ein Auswahlverfahren ausgewählt. Folgende Kriterien werden im Auswahlverfahren bewertet:
Der Zulassungsausschuss führt zwischen Oktober und April vier Zulassungsrunden durch. Alle zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden vollständigen Bewerbungen werden bewertet und es wird über die Zulassung entschieden.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie im Merkblatt "Zulassung ausländische Studienbewerbende auf Master-Stufe".
Zulassungsrunden:
1. Zulassungsrunde: 1. Okt.-30. Nov. / Entscheidung: bis 31. Dez.
2. Zulassungsrunde: 1. Dez.-31. Jan. / Entscheidung: bis 28. Feb.
3. Zulassungsrunde: 1. Feb.-31. Mär. / Entscheidung: bis 30. Apr.
4. Zulassungsrunde: 1. Apr.-30. Apr. / Entscheidung: bis 31. Mai
(Vom Auswahlverfahren ausgenommen sind Bewerbende mit Schweizer oder Liechtensteinischer Staatsbürgerschaft, Schweizer Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Vorbildung wie Maturität oder Hochschulabschluss).
Bewerbende mit einem Fachhochschulabschluss in Informatik bzw. mit einem teilweise fachähnlichen Bachelorabschluss einer Universität müssen vor einer Zulassung eine schriftliche und eine mündliche Prüfung absolvieren.
Inhalt der Prüfung:
Grundlagen der Informatik auf Bachelor-Niveau, u.a. Algorithmen und Datenstrukturen, Abstraktionen und Methodik der Programmierung, verteilte Systeme, Softwaresysteme, Statistik.
Prüfungsdaten:
Detaillierte Informationen zur mündlichen- und schriftlichen Prüfung finden Sie im Merkblatt: "Admission examination for the M.Sc. Programme in Computer Science".
Bewerbende mit einem fachähnlichen Bachelorabschluss einer Universität müssen diese Zulassungsbedingung nicht absolvieren.
Mit der Zulassung können Auflagen verlangt werden. Diese müssen vor Studienabschluss erbracht werden.
Studierende, welche bei Aufnahme Ihres Studiums über keine Deutschkenntnisse verfügen müssen vor Studienabschluss einen Sprachkurs Deutsch (minimum Level A1 (GER) belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Masterstudiums möglich. Eine Auswahl von anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf Seite 50.
Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits Buchhaltungskenntnisse während Ihres bisherigen Studiums erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Oktober - 30. April
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungsentscheide werden im Rahmen von drei Zulassungsrunden gefällt. Bis spätestens Ende April ist das Auswahlverfahren abgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung des Auswahlverfahrens finden Sie auf dem Merkblatt «Zulassung ausländische Studienbewerbende auf Master-Stufe»
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Im Falle eines positiven Entscheids des Zulassungsausschusses enthält die Zulassungsverfügung gegebenenfalls Informationen zur Zulassungsbedingung (schriftliche und mündliche Prüfung) und zu den Zulassungsauflagen.
Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit den Log-in Daten der Online-Anmeldung auf Ihr Postfach zugreifen.
Keine Zulassungsbedingung (Schriftliche und mündliche Prüfung):
Mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie die Rechnung für die Semestergebühren des ersten Studiensemesters und ein Formular zur Bestätigung Ihres Studienplatzes. Ihr Studienplatz gilt als bestätigt, sobald das ausgefüllte Formular bei uns eingetroffen ist und die Semestergebühren fristgerecht auf unserem Konto gutgeschrieben wurden. Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Bezahlung erhalten Sie eine Immatrikulationsbestätigung.
Mit Zulassungsbedingung (Schriftliche und mündliche Prüfung):
Mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie ein Formular zur Bestätigung Ihres Studienplatzes. Ihr Studienplatz gilt als bestätigt, sobald das ausgefüllte Formular bei uns eingetroffen ist und die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich bestanden wurde. Die Semesterrechnung erhalten Sie im Juli. Innerhalb von etwa zwei Wochen nach Bezahlung erhalten Sie eine Immatrikulationsbestätigung.
Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:
(Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden.)
Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.
Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Spätestens sechs Wochen nach vollständiger Online-Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.
Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Die Zulassungsverfügung enthält gegebenenfalls Informationen zur Zulassungsbedingung (schriftliche und mündliche Prüfung) und zu den Zulassungsauflagen.
Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren SWITCH edu-ID Log-in Daten auf Ihr Postfach zugreifen.
Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:
(Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden.)
Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.
Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail.
Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link.
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassung@unisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr
Persönlich (02-U154)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung