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Zulassung zum Master-Programm Marketing Management (MiMM)

Programm der School of Management.
Unterrichtssprache Englisch.
Auswahlverfahren für alle Bewerbenden.

Voraussetzungen

Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:

  • Universitärer mindestens teilweise fachähnlicher Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre 
    Für die Prüfung der (teilweisen) Fachähnlichkeit werden ausschliesslich curriculare Credits eines abgeschlossenen Studiums berücksichtigt. Überschüssige Leistungen (fakultative Leistungen) werden nicht berücksichtigt. Als Vergleichsbasis dienen die Pflichtleistungen des entsprechenden HSG Bachelor-Studiengangs. Der Grad der Fachähnlichkeit zum HSG Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre bestimmt den Umfang der Auflagen im Falle einer Zulassung.
    Fachähnlicher Abschluss:
    90 ECTS Credits in drei der vier Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht und Mathematik/Statistik, davon mindestens 45 ECTS Credits in Betriebswirtschaftslehre.
    Teilweise fachähnlicher Abschluss:
    60 ECTS Credits in zwei der drei Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht, davon mindestens 30 ECTS Credits in Betriebswirtschaftslehre und mindestens 15 ECTS Credits in Volkswirtschaftslehre oder Recht, zusätzlich mindestens 6 ECTS Credits in Mathematik/Statistik.
     
  • Betriebswirtschaftlicher Bachelor-Abschluss einer anerkannten Fachhochschule oder Hochschule ohne Promotionsrecht 
    mit einem Mindestnotenschnitt (ungerundet) von 5.00 im Abschlusszeugnis (Deutschland/Österreich 2.00, Niederlande 7.50) und maximal 20 ECTS Credits von 180 ECTS Credits an Praktikumsleistungen.
    Ein Hochschulabschluss in Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Kommunikationswissenschaften, Tourismus etc. gilt nicht als betriebswirtschaftlicher Abschluss. 
     
  • Fachfremder konsekutiver universitärer Master-Abschluss
    Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen.
     

Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Studienabschluss wurde von einer Hochschule verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
  • Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule absolviert.
  • Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Hochschule erworben.
  • Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimhochschule.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich die länderspezifischen Bestimmungen.


Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung. 

Bei der Bewerbung müssen Sie keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen.
Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen Sprachfertigkeiten erreicht haben.

Auswahlverfahren

Sind die formalen Zulassungsbedingungen erfüllt und die Unterlagen vollständig eingereicht, leiten wir Ihre Bewerbung an den Zulassungsausschuss für das Auswahlverfahren weiter. Der Zulassungsausschuss führt zwischen Oktober und März drei Zulassungsrunden durch. Alle zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden vollständigen Bewerbungen werden bewertet, und es wird über die Zulassung entschieden.

1. Zulassungsrunde:
Bewerbung eingereicht bis 15. November / Entscheidung bis 31. Dezember
2. Zulassungsrunde:
Bewerbung eingereicht bis 31. Januar / Entscheidung bis 28. Februar
3. Zulassungsrunde:
Bewerbung eingereicht bis 31. März / Entscheidung bis 15. Mai


Folgende Kriterien werden im Auswahlverfahren bewertet:

Liegt Ihr Studienabschluss bei der Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie sich mit einem aktuellen, vollständigen Transkript bewerben. Alle im aktuellen Transkript angeführten Leistungen werden berücksichtigt.

Bewerbende mit einem Fachhochschulabschluss müssen zwingend einen GMAT oder GRE Score einreichen. Für Bewerbende mit einem universitären Bachelor-Abschluss (nicht Fachhochschule oder Hochschule ohne Promotionsrecht) ist die Einreichung eines GMAT oder GRE Testergebnisses optional. Wenn kein GMAT oder GRE Testscore eingereicht wird, wird der Punktewert durch eine doppelte Gewichtung des Notenschnitts kompensiert. 

Der GMAT oder GRE Score muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Eine Nachreichung oder Kompensation ist nicht möglich. 

GMAT oder GRE Tests können in einem Testcenter oder online abgelegt werden. Das Testergebnis darf nicht älter als 5 Jahre sein. Laden Sie den Score Report in Ihrer Online Anmeldung hoch. Zusätzlich müssen Sie uns Ihr Testergebnis vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsdeadline direkt von GMAC bzw. ETS elektronisch zusenden lassen (GMAT: Universität St.Gallen, MA / MSc Master Level, GRE: 7202).

Beim GMAT Ergebnis wird der Gesamtpunktewert (Total Score, kein Superscore) für die Bewertung herangezogen, beim GRE ist das Ergebnis des Testteils "Quantitative Reasoning" massgeblich. Sollten Sie die Tests mehrfach abgelegt haben, wird der Test mit dem besten Ergebnis berücksichtigt.

 

Engagements und Tätigkeiten ausserhalb Ihres Studiums, wie beispielsweise Arbeitserfahrung, Praktika, Austauschsemester, extracurriculare und soziale Aktivitäten werden nur berücksichtigt, wenn Sie diese belegen. Führen Sie alle diese Aktivitäten in der Online Anmeldung und Ihrem Lebenslauf auf und laden Sie die jeweilige Bestätigung hoch.

Zulassungsauflagen

Je nach Studienabschluss kann vor Beginn des Masterstudiums die Absolvierung einer Master-Vorbereitungsstufe erforderlich sein.

Vor dem Einstieg in das MiMM-Programm absolvieren alle zugelassenen Studierenden die programm-spezifische Integrationswoche "Bootcamp MiMM". Ist eine Master-Vorbereitungsstufe vorgesehen, findet das Bootcamp nach deren erfolgreichem Abschluss statt.

Sprachliche Zulassungsauflagen sowie der Nachweis ausreichender Buchhaltungskenntnisse müssen spätestens bis zum Abschluss des MiMM-Studiums erfüllt bzw. erbracht werden.

Bewerbende mit einem der folgenden Studien-Abschlüsse müssen die Master-Vorbereitungsstufe absolvieren:

  • betriebswirtschaftlicher Fachhochschulabschluss
  • teilweise fachähnlicher universitärer Bachelor-Abschluss
  • fachfremder konsekutiver universitärer Master-Abschluss

Sie werden zunächst in die Master-Vorbereitungsstufe eingeschrieben. Erst wenn Sie die Leistungen der Master-Vorbereitungsstufe erfolgreich abgelegt haben, können Sie Kurse auf der Master-Stufe belegen.
Anrechnungen von externen Leistungen sind nicht möglich.

Das Lernprogramm der Master-Vorbereitungsstufe besteht aus folgenden Veranstaltungen (56 ECTS Credits):

4 ECTS Credits Marketing     
4 ECTS Credits Methoden: Statistik
4 ECTS Credits Methoden: Empirische Sozialforschung
4 ECTS Credits Corporate Finance    
4 ECTS Credits Leadership & Human Resource Management
4 ECTS Credits Accounting, Controlling, Auditing
8 ECTS Credits Grundlagen und Methoden der Informatik für Wirtschaftswissenschaften
4 ECTS Credits Einführung in das Operations-Management
4 ECTS Credits Strategisches Management
4 ECTS Credits Makroökonomik II
4 ECTS Credits Mikroökonomik II
8 ECTS Credits Wirtschafts- und Steuerrecht

Makroökonomik II und Mikroökonomik II werden nur im HS angeboten, während alle anderen Lehrveranstaltungen in jedem Semester stattfinden, abwechslungsweise in Deutsch oder Englisch. Detaillierte Informationen zu den Lehrveranstaltungen können Sie den entsprechenden Kurs- resp. Prüfungsmerkblättern entnehmen.

Die obligatorische, mehrtägige Veranstaltung "Bootcamp MiMM" findet jeweils Anfang September (Kalenderwoche 36) statt. Das Bootcamp bereitet Sie optimal auf das Master-Studium im Bereich Marketing Management vor. Nach erfolgreichem Abschluss des MiMM Bootcamps können Sie direkt mit dem Master-Studium starten.

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden zusätzlich zu ihrem Master-Studium zwei Sprachkurse (Fremdsprachen) als Auflagen belegen. Anrechnungen von anerkannten externen Sprachzertifikaten sind während Ihres Master-Studiums möglich. Eine Auswahl anerkannter Sprachzertifikate finden Sie in den Weisungen unter Anhang I auf den letzten Seiten des Dokuments

Vor Abschluss des Master-Studiums müssen alle Studierenden genügende Buchhaltungskenntnisse nachweisen. Wenn Sie bereits im Laufe Ihrer bisherigen Studien Buchhaltungskenntnisse erworben haben, wird der Nachweis im Rahmen der Zulassung angerechnet. Fehlt dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung, muss die Buchhaltungsprüfung der Universität St.Gallen absolviert werden.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist: 1. Oktober - 31. März

Zur Online Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung (Universität St.Gallen)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf in englischer Sprache – Formatvorlage
  • Belege für extracurriculare Aktivitäten, Praktika und interkulturelle Mobilität
  • GMAT oder GRE Test (official or inofficial Score Report)
  • Studienberechtigungsausweis (Schweizer Maturität, ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente (Diplom, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement) falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Damit wir Ihre Anmeldung bearbeiten können, müssen im aktuellen Transcript mindestens 120 ECTS Credits an absolvierten Leistungen ausgewiesen sein. Bei „Joint Degrees“ sind Transcripts of Records von jeder beteiligten Hochschule inklusive Erklärungen zum Studienprogramm einzureichen.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.

Wenn Sie Ihre Online Anmeldung vor dem 31. Januar einreichen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Wunschprogramm MiMM ein Alternativprogramm erfassen. Als Alternativprogramm steht Ihnen ausschliesslich das Master-Programm MGM (Deutschkenntnisse erforderlich) zur Verfügung. Informieren Sie sich vor der Bewerbung über Unterrichtssprache, Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess des Alternativprogramms.

Nur im Falle einer Ablehnung durch Ihr Wunschprogramm werden Ihre Bewerbungsunterlagen erneut geprüft. Wenn alle formalen Zulassungsvoraussetzungen für das Alternativprogramm erfüllt sind, startet der Zulassungsprozess für dieses Programm.

Wie geht es nach der Online Anmeldung weiter?

Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente. Komplette Bewerbungen, welche die formalen Zulassungsbedingungen erfüllen, werden an den Zulassungsausschuss weitergeleitet.

Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Der Zulassungsausschuss führt die publizierten Zulassungsrunden durch. Alle zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden vollständigen Bewerbungen werden bewertet, und es wird über die Zulassung entschieden.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit Ihren Switch edu-ID Login Daten auf Ihr Postfach zugreifen.

Mit der Zulassungsverfügung erhalten Sie ein Formular zur Bestätigung Ihres Studienplatzes.
Ihr Studienplatz gilt als bestätigt, sobald das ausgefüllte Formular bei uns eingetroffen ist. In der Regel geben wir Ihnen für die Bestätigung des Studienplatzes zwei bis drei Wochen Zeit.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:
(Elektronische Verifzierungsmöglichkeiten für Dritte können akzeptiert werden.)

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich. 

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv, und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail. 

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Master-Studium, zu den Themen Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Formatvorlagen

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (02-U154)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung 

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