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FAQ – die häufigsten Fragen zum Master

Das Anmeldefenster schliesst am 31. März oder 30. April für das nächste Herbstsemester. Auch die Bearbeitungsdauer Ihrer Anmeldung hängt vom gewählten Master-Programm ab. Bitte nutzen Sie die Programm-spezifischen Informationen unter Zulassung

Für die Zulassung wird ein von der HSG anerkannter fachähnlicher Studienabschluss vorausgesetzt. Die genauen Kriterien des von Ihnen gewählten Master-Programms finden Sie unter Zulassung und dort unter dem von Ihnen gewählten Master-Programm. Zulassung

 

Für Inländer:innen betragen die Studiengebühren pro Semester 1429 CHF, für Nicht-Schweizer:innen 3329 CHF pro Semester. Die HSG ist eine öffentlich-rechtliche Universität und erhält für Inländer:innen Mittelzuwendungen, um ihrem öffentlichen Bildungsauftrag nachzukommen. Daher fallen die Studiengebühren für Ausländer:innen höher aus. Für Lebenshaltungskosten kalkulieren Sie am besten mit rund 2200 CHF pro Monat inklusive Studiengebühren für Inländer:innen bzw. rund 2500 CHF für Ausländer:innen. Für ein Jahr HSG-Studium rechnen Sie entsprechend durchschnittlich 25'000 bis 30'000 CHF ein. Studium finanzieren

 

Abhängig vom Master-Programm brauchen Sie Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch oder beiden Sprachen. Die genauen Informationen finden Sie unter Zulassung und dort unter dem von Ihnen gewählten Master-Programm. Bei der Bewerbung müssen Sie noch keinen Sprachnachweis einreichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie über genügend Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium verfügen. Wir empfehlen, dass Sie bereits vor Studienstart das Niveau von mindestens C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) in allen im Programm benötigten Sprachfertigkeiten erreicht haben. Zulassung

 

Das Auswahlverfahren ist je nach Master-Programm verschieden. Weitere Informationen finden Sie unter Zulassung und dort unter Ihrem gewählten Master-Programm. Zulassung

 

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