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Individuelle Erstreckung des Assessmentjahres

Regelung für die Individuelle Erstreckung des Assessmentjahres

Studierende in nachgewiesenen herausfordernden gesundheitlichen Situationen oder mit familiären Verpflichtungen sowie Spitzensportler:innen können ihr Assessmentjahr individuell erstrecken. Dadurch können sie ihren Prüfungsrhythmus verlangsamen und sich für die Erarbeitung von Fachwissen mehr Zeit nehmen.

Wird das Assessmentjahr – egal aus welchem Grund – individuell erstreckt, ist eine provisorische Zulassung zur Bachelor-Ausbildung möglich, wenn maximal eine Prüfungsleistung des Assessmentjahres ausstehend ist und die Buchhaltungsprüfung erfolgreich absolviert wurde. 

Wichtig:
Wir empfehlen Studierenden, sich unbedingt vorgängig bezüglich einer individuellen Erstreckung vom Dean’s Advisory Office (assessmentunisg.ch) beraten zu lassen und die Rechtsgrundlagen zu beachten.

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