Studierende in nachgewiesenen herausfordernden gesundheitlichen Situationen oder mit familiären Verpflichtungen sowie Spitzensportler:innen können ihr Assessmentjahr individuell erstrecken. Dadurch können sie ihren Prüfungsrhythmus verlangsamen und sich für die Erarbeitung von Fachwissen mehr Zeit nehmen.
Wird das Assessmentjahr – egal aus welchem Grund – individuell erstreckt, ist eine provisorische Zulassung zur Bachelor-Ausbildung möglich, wenn maximal eine Prüfungsleistung des Assessmentjahres ausstehend ist und die Buchhaltungsprüfung erfolgreich absolviert wurde.
Wichtig:
Wir empfehlen Studierenden, sich unbedingt vorgängig bezüglich einer individuellen Erstreckung vom Dean’s Advisory Office (assessment@unisg.ch) beraten zu lassen und die Rechtsgrundlagen zu beachten.