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Leute - 08.07.2026 - 08:30 

HSG spricht Rüge gegen Titularprofessor aus

Gegen einen Titularprofessor der Universität St.Gallen wurden Ende 2022 Vorwürfe vorgebracht, er habe in seiner Habilitation plagiiert. Nach Abschluss der Untersuchung und auf Empfehlung der zuständigen Abteilung hat Rektor Prof. Manuel Ammann eine schwere Rüge wegen mehrfachen Verstosses gegen die wissenschaftliche Integrität ausgesprochen.
Gebäude der Universität St.Gallen

Die Untersuchungen im Falle des Ende 2022 beschuldigten Titularprofessors an der Universität St.Gallen (HSG) sind abgeschlossen. Nach einem aufwändigen, mehrstufigen Verfahren hat Rektor Prof. Manuel Ammann den Titularprofessor über die Resultate in Kenntnis gesetzt und eine schwere Rüge ausgesprochen. Der Grund dafür ist ein schweres wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne von Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie zur Wissenschaftlichen Integrität an der Universität St.Gallen vom 24. Februar 2015. Der Adressat der Rüge hat keine Rechtsmittel erhoben, womit der Entscheid Rechtskraft erlangt hat und das Verfahren abgeschlossen ist.

Mehrfacher Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität 

Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass in einem der insgesamt 14 Papers umfassenden kumulativen Habilitationsschrift des Titularprofessors mehrfach gegen die Richtlinie zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens durch unsorgfältiges Arbeiten verstossen wurde, in dem Zitierregeln verletzt und unsauber gearbeitet wurde. Der Habilitationsausschuss sowie die Abteilungsversammlung der zuständigen School kamen zum Schluss, dass ein Entzug des Titularprofessorentitels oder die Aberkennung der Venia Legendi aufgrund der Faktenlage nicht angemessen seien. Die Abteilungsversammlung hat daher darauf verzichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Gleichzeitig empfahl sie jedoch, gegenüber dem Titularprofessor eine Rüge auszusprechen. Der Rektor hat diese Rüge nun ausgesprochen. Aufgrund des in einem Paper festgestellten mehrfachen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurde der Titularprofessor dazu verpflichtet, innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids des Rektors den Rückzug dieses Papers beim zuständigen Verlag zu beantragen.

Arbeitsverhältnis bereits beendet

Wie bereits Anfang 2024 kommuniziert, wurde die Zusammenarbeit mit dem Titularprofessor im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Das Recht, den Titel Titularprofessor zu führen, erlischt aufgrund der beendeten Lehrtätigkeit per Ende des Herbstsemesters 2027.

 

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