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Zulassung zum Joint Medical Master-Programm (JMM-HSG/UZH)

Programm der Med-HSG und der Universität Zürich. Durchführung mehrheitlich in St. Gallen und der Region Ostschweiz.
Unterrichtssprache Deutsch.

Anmeldung zum Joint Medical Master-Programm (JMM-HSG/UZH)

Als Bachelorstudierende der Universität Zürich (St.Galler Track) sind Sie an der Universität St.Gallen bereits registriert. Die im Rahmen der Anmeldung an der Universität Zürich erfassten Studierendendaten wurden bereits an die Universität St.Gallen übermittelt. Eine Anmeldung zum Masterstudium an der Universität St.Gallen ist daher nicht erforderlich.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der UZH im St.Galler Track abschliessen und Ihr Studium auf Masterstufe im JMM-HSG/UZH fortsetzen möchten, müssen Sie sich an der Universität Zürich in ein Mobilitätssemester einschreiben. Es gelten die Fristen der Universität Zürich. Diese Einschreibung führt automatisch zu einer Immatrikulation im JMM-HSG/UZH an der Universität St.Gallen.
 

Wie geht es nach der Einschreibung ins Mobilitätssemester weiter?

Mitte Juli erhalten Sie per Post die Zulassungsverfügung der Universität St.Gallen mit weiteren Informationen zum Studienstart.

Für Studienstart HS24 stehen keine freien Studienplätze zur Verfügung.

Voraussetzungen

Für eine Zulassung müssen die formalen und die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Aufgrund der geltenden Zulassungsbeschränkungen kann eine Zulassung nur erfolgen, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

  • Bachelordiplom oder mind. gleichwertiger Abschluss einer staatlich anerkannten Universität.
  • Allenfalls angerechnete Studienleistungen wurden ebenfalls an einer staatlich anerkannten Universität erworben.
  • Der Studiengang umfasst mindestens drei Jahre (gemäss Regelstudienplan eines Vollzeitstudiums: 180 ECTS-Credits oder äquivalenter Arbeitsaufwand).
  • Das Diplom ist staatlich anerkannt (keine Äquivalenzbescheinigungen oder universitätsinterne Bestätigungen über das erfolgreiche Absolvieren von Zwischenabschnitten).
  • Das Diplom berechtigt an einer staatlich anerkannten Universität im betreffenden Staat zum konsekutiven Masterstudium.

Das Bachelordiplom muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend vorliegen. Es kann im Falle einer Zulassung bis zum 15. September nachgereicht werden.

Bei Fragen zur Anerkennung Ihres Abschlusses machen wir eine Vorabklärung bevor Sie sich für das Joint Medical Master-Programm (JMM-HSG/UZH) bewerben. Senden Sie uns dazu die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu. Anfragen ohne entsprechende Unterlagen werden nicht beantwortet. Beachten Sie bitte, dass Vorabklärungen einige Wochen in Anspruch nehmen.

Die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen orientieren sich an der Qualität, am Inhalt und Umfang sowie am vermittelten Fähigkeitsniveau des Bachelorstudiums in Humanmedizin der Universität Zürich.

Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse sowie die Zulassungsmöglichkeiten werden im Einzelfall geprüft.

Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache Deutsch auf Kompetenzstufe C1 (GER) nachweisen. Folgende Nachweise werden von der Universität St.Gallen akzeptiert:

  • Muttersprache Deutsch (= Schulsprache)
  • Anerkanntes Bachelor-Studium vollständig in deutscher Sprache
  • Anerkanntes Sprachdiplom z.B. Goethe-Zertifikat C1

Studienplatzbeschränkung

Die Studienplätze im JMM-HSG/UZH stehen in erster Linie Studierenden mit einem Bachelorabschluss der Universität Zürich (St.Galler-Track) zur Verfügung. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können Studierende mit gleichwertigen humanmedizinischen Abschlüssen der UZH oder anderer Universitäten zugelassen werden.

Reihenfolge Studienplatzvergabe:
1. Prio Bachelor Humanmedizin UZH (St.Galler Track), 2. Bachelor Humanmedizin UZH ohne Schwerpunkt, 3. Bachelor Humanmedizin anderer schweizerischer Universitäten, 4. Bachelor Humanmedizin UZH mit Schwerpunkt Chiropraktik, 5. Ärztinnen und Ärzte ohne BAG-anerkanntes ausländisches Diplom, 6. Bachelor Humanmedizin einer ausländischen Universität.

Zulassung ausländische Studienbewerbende

Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen können ausländische Bewerbende nur einen Studienplatz zugeteilt bekommen, wenn sie über einen von der Universität St.Gallen definierten Aufenthaltsstatus verfügen.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist: 1. Januar - 30. April

Zur Online-Anmeldung

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung 
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung, sowie eventuell zusätzlich notwendige Dokumente gemäss Weisungen Aufenthaltsstatus
  • Sprachnachweis Deutsch C1 (GER)
  • Lebenslauf - Formatvorlage 
  • Studienberechtigungsausweis (Maturität oder ausländischer Vorbildungsausweis)
  • Studienabschlussdokumente falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen).

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien "Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen".

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können, stellen Sie uns bitte Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.

Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Daten und Ihre elektronisch eingereichten Dokumente.
Bitte loggen Sie sich regelmässig in Ihr Benutzerkonto ein, um den Status der eingereichten Dokumente zu prüfen. Sollten wir weitere Informationen oder Dokumente benötigen, teilen wir Ihnen dies direkt auf der Statusseite Ihres Benutzerkontos mit.

Die Zulassungs- oder Absageverfügung erhalten Sie in Ihr elektronisches Postfach (Compass Postfach). Den Link zu Ihrem Postfach finden Sie in Ihrem Online-Anmeldung Benutzerkonto oben rechts auf der Statusseite. Sie können mit den Log-in Daten der Online-Anmeldung auf Ihr Postfach zugreifen.

Bis zur Einreichung der amtlich beglaubigten Kopien der folgenden Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich:

  • Abschlusszeugnis und Diploma Supplement (falls ein solches von der der Hochschule ausgestellt wird)
  • Akademisches Diplom 
    Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Abschlusszeugnis zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted). 

Lassen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zukommen. Sollten Sie die erforderlichen Abschlussdokumente nicht rechtzeitig einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.

Senden Sie uns keine Originaldokumente auf dem Postweg! Eine Kopie gilt als amtlich beglaubigt, wenn die inhaltliche Übereinstimmung der Kopie zu den Originaldokumenten von der Heimuniversität bzw. einer amtlichen Stelle mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Beglaubigte Kopien Ihres Studienabschlusses gehen in den Besitz der Universität St.Gallen über und werden nicht retourniert.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine anerkannte Übersetzung der beglaubigten Dokumente einreichen. Beachten Sie unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, ist Ihre Zulassung definitiv und wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail. 

Detaillierte Informationen zum optimalen Start in Ihr Masterstudium, zum Thema Unterkunft, Versicherung und Visum, finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link

Formatvorlagen

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
CH-9000 St. Gallen
zulassungunisg.ch

+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

Persönlich (05-003)
DI-DO 13:00 - 15:00 Uhr
nach Terminvereinbarung 

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