Sie können sich für das Doktoratsstudium in Organisation und Kultur bewerben, wenn Sie über einen gleichwertigen anerkannten universitären Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechtswissenschaften oder in einem der School of Humanities and Social Sciences verwandten Fachbereich verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet). Dies entspricht in Deutschland und Österreich einem Mindestnotenschnitt von 2.00 (ungerundet). Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.
Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen als Auflagen verlangt werden.
Mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer Fachhochschule gleichgestellten Hochschule oder mit einem Abschluss einer Hochschule ohne Promotionsrecht ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen nicht möglich.
Mit einem MBA Abschluss ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen ebenfalls nicht möglich.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:
Zusätzliche detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen
Gerne machen wir eine unverbindliche Vorabklärung, ob Sie sich mit Ihrer Vorbildung für ein Doktoratsprogramm bewerben können. Bitte senden Sie dazu sämtliche gescannten Notenauszüge, Diplome sowie einen kurzen CV per E-Mail an zulassung@unisg.ch
Sobald wir Ihre vollständige Bewerbung erhalten haben, prüfen wir, ob alle formalen Kriterien für eine Zulassung zum Doktoratsprogramm erfüllt sind. Nachdem Sie von uns eine positive Rückmeldung erhalten haben, müssen Sie einen unserer Professoren bzw. Professorinnen für eine Betreuungszusage gewinnen. Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsstelle und das Ph.D. Office keine Kontakte zu den Professoren bzw. Professorinnen herstellen.
Sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, muss Ihr Professor bzw. Ihre Professorin das ausgefüllte Formular "Doktoratsvereinbarung" im Ph.D. Office einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Bewerber für das fristgerechte Eintreffen des Formulars verantwortlich sind. Liegt uns das Formular bei Ende der Anmeldefrist nicht vor, ist eine Zulassung zum Doktoratsprogramm nicht möglich.
Die Zulassung zum Doktoratsprogramm erfolgt nach Eingang des Empfehlungsschreibens „sur dossier“ durch die Programmkommission.
Das Doktoratsprogramm in Organisation und Kultur startet im Herbstsemester. Ausnahmen für einen Studienbeginn im Frühjahrssemester sind auf Antrag hin möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Executive Director.
Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Bewerben Sie sich erst online, wenn Sie einen Professor gefunden haben, der bereit ist, als Ihr Betreuer zu fungieren. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Betreuer nicht zum PhD-Programm zugelassen werden können.
Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April (*15. August)
*Verlängerte Anmeldefristen für Assistierende und Bewerbende mit HSG Masterabschluss.
Wenn Sie an der HSG bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht länger als zwei Semester exmatrikuliert waren, bewerben Sie sich bitte mit dem
Reimmatrikulationsformular
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Fragen zur Anmeldung oder zum Studium:
Ph.D Office
phd@unisg.ch
+41 71 224 22 20
Fragen zu Zulassungsbedingungen/Vorprüfung:
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
zulassung@unisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr