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Zulassung zum Doktorat in Betriebswirtschaftslehre (PMA)

Das Doktoratsprogramm in Betriebswirtschaftslehre wird von der School of Management durchgeführt. Programmsprache ist Deutsch und/oder Englisch.

Voraussetzungen

Sie können sich für das Doktoratsstudium in Betriebswirtschaft bewerben, wenn Sie über einen gleichwertigen anerkannten universitären Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechtswissenschaften oder in einem der School of Management verwandten Fachbereich verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet). Dies entspricht in Deutschland und Österreich einem Mindestnotenschnitt von 2.00 (ungerundet). Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.

Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen als Auflagen verlangt werden.

Mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer Fachhochschule gleichgestellten Hochschule oder mit einem Abschluss einer Hochschule ohne Promotionsrecht ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen nicht möglich.
Mit einem MBA Abschluss ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen ebenfalls nicht möglich. 

Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in welchem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
  • Sie haben alle Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
  • Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der diplomausstellenden Universität erworben.
  • Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine bedingungslose Zulassung zum Doktoratsstudium an Ihrer Heimuniversität.

Zusätzliche Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen

Gerne machen wir eine unverbindliche Vorabklärung, ob Sie sich mit Ihrer Vorbildung für ein Doktoratsprogramm bewerben können. Bitte senden Sie dazu sämtliche gescannten Notenauszüge, Diplome sowie einen kurzen CV per E-Mail an zulassungunisg.ch

Sobald wir Ihre vollständige Bewerbung erhalten haben, prüfen wir, ob alle formalen Kriterien für eine Zulassung zum Doktoratsprogramm erfüllt sind. Nachdem Sie von uns eine positive Rückmeldung erhalten haben, müssen Sie einen unserer Professoren bzw. Professorinnen für eine Betreuungszusage gewinnen. Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsstelle und das Ph.D. Office keine Kontakte zu den Professoren bzw. Professorinnen herstellen.

Sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, muss Ihr Professor bzw. Ihre Professorin das ausgefüllte Formular "Doktoratsvereinbarung" im Ph.D. Office einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Bewerber für das fristgerechte Eintreffen des Formulars verantwortlich sind. Liegt uns das Formular bei Ende der Anmeldefrist nicht vor, ist eine Zulassung zum Doktoratsprogramm nicht möglich.

Entscheid der Programmkommission

Die Zulassung zum Doktoratsprogramm erfolgt nach Eingang des Empfehlungsschreibens „sur dossier“ durch die Programmkommission.

Anmeldung

Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.

Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April (*15. August)
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. Sept. – 30. November (*15. Januar)
*Verlängerte Anmeldefristen nur für Assistierende und Bewerbende mit HSG Masterabschluss.

Zur Online Anmeldung
 

Wenn Sie an der HSG bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht länger als zwei Semester exmatrikuliert waren, bewerben Sie sich bitte mit dem
Reimmatrikulationsformular

Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:

  • Digitales Passfoto
  • Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung
  • Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung
  • Lebenslauf – Formatvorlage
  • Studienabschlussdokumente von jeder besuchten Universität (inklusive Austauschzeugnis und Transkripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen). Bei Doppelabschlussprogrammen oder „Joint Degrees“ sind Transkripts von jeder beteiligten Universität inklusive Erklärung zum Studienprogramm einzureichen. Ein Abschlusszeugnis beinhaltet die definitive Endnote und eine vollständige Leistungsübersicht (academic transcript). Falls bei Einreichung des Abschlusszeugnisses die Diplomurkunde noch nicht vorliegt, muss die Tatsache der Graduierung sowie der akademische Grad aus dem Wortlaut des Abschlusszeugnisses zweifelsfrei hervorgehen (z.B. Degree awarded, graduated, Degree granted).
  • Promotionsbestätigung: Nachweis, dass Sie an der Herkunftsuniversität ein Doktoratsstudium aufnehmen könnten.

Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.

Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.

Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.

Downloads

Weiterführende Links

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Fragen zur Anmeldung oder zum Studium:
Ph.D Office
phdunisg.ch
+41 71 224 22 20

Fragen zu Zulassungsbedingungen/Vorprüfung:
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
zulassungunisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr

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