Sie können sich für das Doktoratsstudium in Economics and Econometrics bewerben, wenn Sie über einen gleichwertigen anerkannten universitären Master-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften, Finance oder Quantitative Methoden oder in einem weiterem der School of Economics and Political Sciences verwandten Fachbereich verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet). Dies entspricht in Deutschland und Österreich einem Mindestnotenschnitt von 2.00 (ungerundet). Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.
Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen als Auflagen verlangt werden.
Mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer Fachhochschule gleichgestellten Hochschule oder mit einem Abschluss einer Hochschule ohne Promotionsrecht ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen nicht möglich.
Mit einem MBA Abschluss ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen ebenfalls nicht möglich.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:
Zusätzliche detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen.
Gerne machen wir eine unverbindliche Vorabklärung, ob Sie sich mit Ihrer Vorbildung für ein Doktoratsprogramm bewerben können. Bitte senden Sie dazu sämtliche gescannten Notenauszüge, Diplome sowie einen kurzen CV per E-Mail an zulassung@unisg.ch
Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache Englisch auf Kompetenzstufe C1 (GER) nachweisen. Folgende Nachweise werden von der Universität St.Gallen für eine Zulassung zu diesem Doktoratsprogramm akzeptiert:
Eine Bewerbung ist erst ab folgenden Mindestpunktewerten möglich: GMAT 680 Punkte (total score), GRE revised 160 Punkte (quantitative reasoning).
Das Testergebnis darf nicht älter als 5 Jahre sein und muss uns von GMAC bzw. ETS vor Ablauf der Anmeldefrist direkt zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie beim Ablegen des Tests unbedingt den Institution Code der Universität St.Gallen an. Sollten Sie dies versäumt haben, beauftragen Sie GMAC bzw. ETS nachträglich, uns Ihr Testergebnis fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Institution code GMAT 5RK-QG-07, GRE 7202).
Die Programmkommission kann Bewerbende von der Vorlage eines GRE- oder GMAT-Ergebnisses befreien.
Sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, muss der entsprechende Professor bzw. Professorin das ausgefüllte Formular "Doktoratsvereinbarung" im Ph.D. Office einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Bewerber für das fristgerechte Eintreffen des Formulars verantwortlich sind. Liegt uns das Formular bei Ende der Anmeldefrist nicht vor, ist eine Zulassung zum Doktoratsprogramm nicht möglich.
Informationen zum Bewerbungsverfahren über das HSG Job Portal für das Herbstsemester und das Bewerbungsverfahren für das Frühjahrssemester finden Sie unter dem entsprechenden Link auf der Informationsseite des Graduate Programme in Economics and Finance (GPEF). Bewerben Sie sich erst via Online-Anmeldung, nachdem Sie das Okay der GPEF-Programmverwaltung erhalten haben. Nach Ihrer Anmeldung findet durch uns die Vorprüfung im Hinblick auf die formalen Kriterien statt. Bei positiver Beurteilung erfolgt die Zulassung zum Doktoratsprogramm „sur dossier“ durch die Programmkommission.
Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Bewerben Sie sich erst online, wenn Sie einen Professor gefunden haben, der bereit ist, als Ihr Betreuer zu fungieren. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Betreuer nicht zum PhD-Programm zugelassen werden können.
Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April (*15. August)
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. Sept. – 30. November (*15. Januar)
*Verlängerte Anmeldefristen nur für Assistierende und Bewerbende mit HSG Masterabschluss.
Wenn Sie an der HSG bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht länger als zwei Semester exmatrikuliert waren, bewerben Sie sich bitte mit dem
Reimmatrikulationsformular
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Fragen zur Anmeldung oder zum Studium:
Ph.D Office
phd@unisg.ch
+41 71 224 22 20
Fragen zu Zulassungsbedingungen/Vorprüfung:
Zulassungs- und Anrechnungsstelle
Universität St.Gallen
zulassung@unisg.ch
+41 71 224 39 31
DI-DO 10:00 - 11:30 Uhr