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Campus - 06.12.2022 - 16:48 

Plagiatsvorwurf: Die Position der HSG

Gegen die Habilitation eines HSG-Professors werden in den Medien heftige Plagiatsvorwürfe erhoben. Die Kritik zielt aber auch auf die Universität selbst und das von ihr zuvor durchgeführte Verfahren zur Prüfung der wissenschaftlichen Integrität der Arbeit. Rektor Bernhard Ehrenzeller nimmt Stellung zur laufenden Debatte.
Hauptgebäude der Universität St.Gallen
Gegen die Habilitation eines HSG-Professors werden in den Medien heftige Plagiatsvorwürfe erhoben. Rektor Bernhard Ehrenzeller nimmt Stellung zur laufenden Debatte.

Herr Ehrenzeller, die HSG ist seit letzter Woche konfrontiert mit einem Plagiatsvorwurf. Der Fall war der Universität bereits vorher bekannt. Wie nehmen Sie die aktuelle Berichterstattung wahr?

Der Vorwurf steht im Raum, wir hätten den Plagiatsverdacht nicht ernst genommen. Das stimmt nicht. Uns beschäftigt sehr, dass solche Vorwürfe geäussert werden, denn selbstverständlich haben wir höchste Ansprüche an die wissenschaftliche Integrität und die Feststellung von Plagiaten. Aber Plagiatsprüfung erschöpft sich nicht in statistischen Grössen und algorithmischen Formulierungsvergleichen. Sie erfordert auch eine inhaltliche Wertung der fraglichen Textstellen. Wir haben grösstes Interesse daran, dass der Fall richtig eingeordnet wird.

Was hat die HSG in Ihrer Untersuchung, die von August 2021 bis Mai 2022 stattfand, untersucht?

Für solche Fälle gibt es ein klares Verfahren gemäss dem aktuellen Reglement zur wissenschaftlichen Integrität: Es sieht zwei Stufen vor. Eine Vertrauensgruppe prüft in einem ersten Schritt, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt, wird im zweiten Schritt vom Rektor eine Untersuchungskommission eingesetzt. Diese prüft dann die Vorwürfe näher und beauftragt allenfalls einen auswärtigen Gutachter, bevor sie zu einem abschliessenden Antrag an den Rektor kommt. All diese Schritte wurden im vorliegenden Fall ordnungsgemäss umgesetzt.

Was bedeutet das konkret?

Im konkreten Fall überprüfte die Untersuchungskommission, ob der beschuldigte HSG-Professor Textpassagen aus fremden und/oder eigenen Werken übernommen und nicht ausgewiesen hat. Dabei erfolgte eine erste Analyse durch die Plagiatsfachstelle der Universität St.Gallen, welche die gleiche Prüfsoftware wie der so genannte Plagiatsjäger Stefan Weber einsetzte, auf dessen Analyse sich die Presse bezieht. Die elektronische Plagiatsprüfung kann aber nur einen Anfangsverdacht anzeigen, weshalb ich auch eine Untersuchungskommission eingesetzt habe. Diese wiederum zog einen unabhängigen, in seinem Fachgebiet renommierten Wissenschaftler als auswärtigen Experten für ein Gutachten bei. Im Fokus stand dabei, inwiefern die fraglichen Übernahmen aus der Dissertation und weiteren Drittwerken ein wissenschaftliches Fehlverhalten im Rahmen des Habilitationsverfahrens darstellen.

Warum hat die Untersuchung so lange gedauert?

Der Zeitaufwand von August 2021 bis Mai 2022 mag lang erscheinen, lässt sich aber gut erklären: Aufgrund der umfangreichen Eingabe einer Anwältin, welche zahlreiche Vorwürfe von Studierenden umfasste, war auch das Verfahren umfangreich und zeitintensiv. Dazu kommt die Komplexität von Anhörung und Abstimmung innerhalb des Verfahrens. Das Verfahren ist also in keiner Weise verschleppt worden.

Was war das Ergebnis?

Aufgrund des Gutachtens hat die Untersuchungskommission kein wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne der Integritätsrichtline festgestellt. Ich habe, gestützt auf den Kommissionsantrag, das Verfahren eingestellt. Damit war das Verfahren im Mai dieses Jahres abgeschlossen. Die anzeigende Anwältin wurde entsprechend informiert.

Das St.Galler Tagblatt hat einen Plagiatsjäger beigezogen. Der kommt zu einem anderen Ergebnis und spricht nun von Plagiat. Hat die Kommission tatsächlich keine einzige plagiierte Stelle gefunden?

Die Initialprüfung durch die Plagiatsfachstelle der Universität St.Gallen mit der Prüfsoftware Turnitin hat Überschneidungen zwischen der Dissertation und Papers aus der kumulativen Habilitationsschrift festgestellt. Die Ähnlichkeit zur Dissertation des Professors war jedoch wesentlich geringer als von der Rechtsanwältin im August 2021 vorgebracht.

Also hat die HSG Ähnlichkeiten festgestellt – ein Plagiat?

Laut dem externen Gutachter, den die Untersuchungskommission beigezogen hatte, konnte kein Plagiat festgestellt werden. Im Sinne einer Gesamtwürdigung kommt der Gutachter zu folgendem Schluss: «Der Insinuation der Rechtsanwältin, bei der Habilitationsschrift könnte es sich ‹in weiten Teilen um eine Wiedergabe der Inhalte aus der eigenen Doktorarbeit handeln...› kann keineswegs zugestimmt werden.» Dazu muss man wissen, dass die untersuchte Habilitation eine so genannte kumulative Habilitation war. Die Überprüfung einer solchen ist anspruchsvoll und kann nicht abschliessend mit einer Plagiatssoftware erfolgen. Der Grund ist, dass bei kumulativen Arbeiten einzelne Bestandteile vor der Abgabe der Arbeit publiziert sein können. Die Software zeigt dann Plagiate an, die keine sind.

Ein Plagiat besteht sowohl aus einer inhaltlichen Übereinstimmung von Textpassagen – das ist online prüfbar - als auch einer Interpretation der übereinstimmenden Textpassagen, ob diese als eigene Gedanken ausgegeben werden, was nicht durch den Einsatz von Software erfolgen kann.

Zusammengefasst: die Plagiatsüberprüfung verlangt nach fachkundiger Sorgfalt und kann nicht einfach an eine Software delegiert werden. Dort, wo es Überschneidungen gab, wurden sie vom Gutachter aber bezüglich der zentralen wissenschaftlichen Leistungen nicht als signifikant eingestuft.

Verstehen Sie, dass es Aussenstehenden schwerfällt, das Verhalten der HSG auf einen Nenner zu bringen? Man kann den Eindruck gewinnen, dass bei der Aufdeckung gebremst wird oder unterschiedliche Massstäbe angelegt werden. Warum redet die HSG nicht Klartext?

Ja, das verstehe ich, und auch wir haben höchstes Interesse an wissenschaftlicher Integrität. Wir messen auch Plagiatsvorwürfe gegen Arbeiten von Studierenden nicht an andern Massstäben als jene von Wissenschaftlern. Ein festgestelltes Plagiat ist ein Plagiat. Aber gerade die Plagiatsprüfung im Rahmen einer Sammelhabilitation ist komplex. Wir gehen - Stand heute - davon aus, dass der auswärtige Gutachter methodisch korrekt vorgegangen ist, um zu seiner Schlussfolgerung zu gelangen.

Wir müssen an dieser Stelle aber auch einmal die Bewirtschaftungslogik der Medien beleuchten: Seit geraumer Zeit werden wir in schneller Abfolge mit umfangreichen und komplexen Medienanfragen eingedeckt. Mit den Antworten bauen die Medienschaffenden Artikelserien, um die Aufmerksamkeit der Leserinnenschaft aufrecht zu halten. Ich rechne damit, dass hier sogar noch mehr kommen wird.

Unser kommunikativer Spielraum hingegen ist enger als jener der Medien. Er ist eingeschränkt. Denn für uns gelten andere Spielregeln als für die Medien. Wir müssen bei jeder Frage bzw. Rückfrage der Medienschaffenden verschiedene Ebenen abklären: inhaltliche Sachverhalte, regulatorische Rahmenbedingungen, Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und Fürsorgepflichten als Arbeitgeber. Wir müssen sehr umsichtig formulieren, können nicht leichtfertig agieren oder bereits aufgrund eines Anfangsverdachts ein Urteil fällen. Denn vergessen wir nicht, es steht viel auf dem Spiel – das reicht von Fragen der wissenschaftlichen Integrität über die Reputation der Universität innerhalb der Forschungsgemeinschaft bis hin zu einer existenziellen Dimension für den Beschuldigten.

In den Medien werden aktuell weitere Vorwürfe gegen den Professor vorgebracht, welche die Aneignung der Werke von Bachelor- oder Masterstudierenden betrifft. Was unternimmt die HSG hier?

Unsere Sorge gilt selbstverständlich den betroffenen Studierenden. Auch in diesem Fall gehen wir den Vorwürfen nach. Was mir wichtig ist: Wenn Studierende Missstände vermuten und wollen, dass diese untersucht und aufgeklärt werden, bitten wir sie, sich an die entsprechenden Stellen an der HSG zu wenden. In diesem Fall sind das das Generalsekretariat und die Vertrauensgruppe. Für anonyme Meldungen steht die Ombudsstelle zur Verfügung.

Die Rechtsanwältin, die den Fall ins Rollen gebracht hat, äusserte einen Plagiatsverdacht gegenüber der Dissertation und der Habilitation. Warum hat die HSG nur die Habilitation untersucht und nicht auch die Doktorarbeit?

Die HSG muss sich auf das konzentrieren, wofür sie zuständig ist. Das ist in diesem Fall die Habilitation. Nach Abschluss der Untersuchung und deren negativen Ergebnis hatte die HSG keine Veranlassung, eine nicht an der HSG erstellte Dissertation zu prüfen. Zudem können wir nicht einfach an uns herangetragene Verdächtigungen an Dritte weitertragen. Dem stehen datenschutzrechtliche Erwägungen und Persönlichkeitsrechte entgegen. Deshalb ist es richtig, dass die Rechtsanwältin ihren Verdacht bezüglich der Dissertation gegenüber der dafür zuständigen Universität, der TU Darmstadt, geäussert hat. Dort läuft jetzt das entsprechende Untersuchungsverfahren.

Die Universität Darmstadt schreibt uns: «Diese Untersuchung ist ergebnisoffen und aufwendig, da für uns als Universität die Überprüfung einer Arbeit nicht mit dem Zählen von Übereinstimmungen, die von einer Software gefunden wurden, erledigt ist. Alle beanstandeten Stellen werden in ihrem Textkontext betrachtet. Einen Zeitpunkt, wann die Arbeit der Kommission abgeschlossen ist, können wir derzeit noch nicht benennen.»

Sollte in dieser Untersuchung ein Plagiatsfall festgestellt werden, prüfen wir selbstverständlich die Konsequenzen hier an der HSG.

Nochmal zum Abschluss: Wie geht es jetzt hier in der Schweiz weiter mit den Vorwürfen, die gegen die Habilitation vorgebracht werden?

Wir haben seit 2021 umfangreiche Abklärungen vorgenommen und ein klar geregeltes Verfahren in diesem Jahr zu Ende gebracht. Das Ganze ist eine komplexe Angelegenheit. Wir konnten bisher keinen Verstoss gegen die Grundsätze wissenschaftlicher Integrität feststellen.

Wir nehmen aber auch unsere Fürsorgepflicht gegenüber allen Universitätsangehörigen wahr: Wenn in der Öffentlichkeit das Bild entsteht, dass da etwas im Argen liege und gleichzeitig die Unschuldsvermutung gilt, ist das für viele Betroffene belastend. Vor allem auch für jene Doktorierenden, die vom Professor betreut werden, gegen den sich die medialen Vorwürfe richten. Deshalb gehen wir in dieser Situation auf die betroffenen Doktorierenden zu. Wir werden sie fragen, ob sie allenfalls von anderen Professorinnen oder Professoren betreut werden wollen.

Ebenso werden wir den Vorwürfen der Studierenden bezüglich allfälliger wissenschaftlicher Integritätsverletzungen durch den betroffenen Professor nachgehen.

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