close

Campus - 23.06.2026 - 10:00 

Massnahmen zur Stabilisierung der Studierendenzahlen

Nach dem Beschluss des Universitätsrates setzt die Universität St.Gallen Massnahmen zur Stabilisierung der Studierendenzahlen um. Sie treten am 1. August 2026 in Kraft.
Blick ins Hauptgebäude der Universität St.Gallen

In seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 hat der Universitätsrat Massnahmen zur Stabilisierung der Studierendenzahlen beschlossen, die im Zusammenhang mit dem Entscheid des Kantonsrats stehen, die Staatsbeitragsfinanzierung künftig auf eine Studierendenzahl von 9'500 zu beschränken. Sie betreffen das Assessmentjahr und betriebswirtschaftliche Studiengänge auf Masterstufe.

Den Hintergrund der Massnahmen bildet der Umstand, dass die HSG in den letzten Jahren fortlaufend gewachsen ist. Dieses Wachstum muss nun begrenzt werden. Die Anpassungen werden auch vorgenommen, um die Qualität und das Profil der betroffenen Programme zu stärken.

Die Auswahlverfahren gelten für alle Bewerbenden gleichermassen. Unabhängig vom Verfahren bleibt der Anteil an Bildungsausländerinnen und -ausländern an der HSG durch die seit Jahren geltende 25-Prozent-Quote weiterhin geregelt. Diese ist nicht Gegenstand der aktuellen Anpassungen.

Folgende Massnahmen wurden beschlossen:
 

  • Assessmentjahr
    Die für das Bestehen zulässige Obergrenze an Minus-Kreditnotenpunkte (M-NCP) im Assessmentjahr wird von bisher 12 auf neu 8 reduziert. Die Begrenzung im Kontextstudium von 4 M-NCP ebenso wie die übrigen Bestehensbedingungen bleiben unverändert. 

    Die Massnahme tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft und betrifft Studierende, die ab dem Herbstsemester 2026 neu in das Assessmentjahr eintreten oder es wiederholen.
     
  • Masterprogramme in Betriebswirtschaft mit Auswahlverfahren
    Die Zulassung zu den Master-Programmen in Rechnungswesen und Unternehmensfinanzierung (MACFin), Business Innovation (MBI) und Marketing Management (MiMM) erfolgt künftig für alle Studieninteressierten über ein Auswahlverfahren. Der jeweilige Zulassungsausschuss bewertet die Bewerbungen anhand der programmspezifischen Kriterien.

    Die Zulassung zum Master-Programm in General Management (MGM) erfolgt künftig über ein Eignungsverfahren («Qualifizierungsmodul MGM»). Damit wird auch für den MGM sichergestellt, dass das Profil der Zugelassenen zu den Anforderungen des Programms passt.

    Die Massnahmen treten ab dem 1. August 2026 in Kraft und betreffen Zulassungen für das Herbstsemester 2027.


Zu Beginn des Herbstsemester 2026 findet am 15. September 2026 eine allgemeine Informationsveranstaltung für Studierende statt. 

north