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Forschung - 24.08.2026 - 16:00 

Gerichte in den USA bringen den Social-Media-Riesen Meta vor Gericht

In einem wegweisenden Verfahren soll geklärt werden, ob Meta seine Plattformen Instagram und Facebook gezielt so gestaltet hat, dass sie Kinder süchtig machen. Die Staatsanwaltschaft fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe sowie weitreichende Änderungen.

In einem voraussichtlich sechs bis acht Wochen dauernden Prozess wirft eine Koalition von US-Bundesstaaten Meta vor, die Öffentlichkeit über die Sicherheit seiner Plattformen getäuscht zu haben. Meta soll bewusst Funktionen entwickelt zu haben, um Kinder an seine Plattformen zu binden.

Darüber hinaus habe Meta, routinemässig personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne elterliche Zustimmung gesammelt, was einen Verstoß gegen US-Bundesrecht darstellt. Um mehr über den Prozess zu erfahren, haben wir mit HSG-Professorin Miriam Buiten gesprochen.

Warum findet dieser Prozess so viel Beachtung?

Weil er einen Wandel markiert. 25 Jahre lang wurden Social-Media-Plattformen vom Gesetz als Räume der Meinungsäusserung behandelt und die Beschäftigung konzentrierte sich auf einzelne Inhalte. Wer hat was gepostet? Dieser Prozess stellt jedoch eine andere Frage. Er behandelt Meta als ein Unternehmen, das einen Raum gestaltet und Aufmerksamkeit verkauft. Der Fokus liegt dabei auf dem Schaden im System und nicht auf einzelnen Beiträgen. In diesem Fall geht es also nicht nur um Schadenersatz. Vielmehr geht es darum, ob ein Gericht Änderungen an Benutzeroberflächen und Standardeinstellungen anordnen kann. Beispiele hierfür sind unendliches Scrollen, automatische Wiedergabe, sichtbare «Gefällt mir»-Zahlen und Beiträge, die nach einer gewissen Zeit verschwinden. Solche Funktionen scheinen die Nutzer:innen, insbesondere Kinder, bei der Stange zu halten. Meta könnte verpflichtet werden, seine Algorithmen zu ändern und das Alter jüngerer Nutzer zu überprüfen.

Betrifft dies nur Meta oder die gesamte Branche?

Dies betrifft die gesamte Branche, da das Geschäftsmodell im Zentrum steht und nicht nur das Verhalten eines einzelnen Unternehmens. Das Werbegeschäft lebt von Aufmerksamkeit, und die Aufmerksamkeit junger Nutzer:innen zu binden ist besonders wertvoll, da sie die Nutzer:innen der nächsten zwanzig oder mehr Jahre sein werden. Wenn eine Regierung von einer Plattform verlangen kann, auf solche Funktionen zu verzichten, verändert dies die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen, die auf demselben Modell aufbauen. Deshalb verteidigt sich Meta so vehement und deshalb beobachtet der Rest der Branche einen Fall, in dem sie selbst nicht angeklagt sind.

Können Sie uns ein Beispiel nennen?

«Infinite Scroll». Dabei handelt es sich um eine bewusste Designentscheidung, durch die es keinen natürlichen Punkt gibt, an dem man aufhört zu scrollen. Im Rahmen der Beweisaufnahme in diesen Verfahren zeichnet sich ab, dass Metas eigene Forscher die Auswirkungen solcher Entscheidungen seit Jahren dokumentiert haben. Das Unternehmen hätte Funktionen entwickeln können, die Kinder besser schützen. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass die wirksamen Versionen das Nutzerengagement beeinträchtigen. Daher wurde oft eine optionale, nicht messbare Version implementiert. Wenn diese Entscheidungen nicht mehr frei getroffen werden können, verändert das die Arbeitsweise dieser Unternehmen.

Hier geht es um ein US-Gericht, das gegen ein US-Technologieunternehmen vorgeht. Warum ist das für Europa von Bedeutung?

Weil hier derselbe Wandel stattfindet, wenn auch durch ein anderes Instrument. Rechtliche Auseinandersetzungen auf beiden Seiten des Atlantiks verlagern sich von der Haftung der Plattformen für die Beiträge ihrer Nutzer:innen hin zu den Auswirkungen, die die Plattformen selbst durch ihr Design und ihre Algorithmen bewirken. In Europa ist es der «Digital Services Act»: Im Juli stellte die Kommission vorläufig fest, dass das süchtig machende Design von Instagram und Facebook gegen diesen verstösst, und nannte dabei weitgehend dieselben Funktionen, deren Änderung die vier Bundesstaaten fordern. Brüssel wird voraussichtlich im nächsten Monat Vorschriften zum Zugang von Kindern zu sozialen Medien vorschlagen. Das Vereinigte Königreich, in dem im Rahmen des «Online Safety Act» bereits Vorschriften für Kinder in Kraft sind, debattiert darüber, noch weiterzugehen. Wir beobachten also eine Annäherung. 25 Jahre lang verfolgten die USA und die EU sehr unterschiedliche Ansätze gegenüber den Plattformen. Die USA verfolgten eine stark auf Laissez-faire ausgerichtete Politik, die auf einem weit gefassten Verständnis von Meinungsfreiheit basierte, während Europa eher interventionistisch vorging. Sie setzen nach wie vor völlig unterschiedliche politische Instrumente ein. Doch die zugrunde liegende Sorge ist nun dieselbe, ebenso wie das Ziel: die Art und Weise, wie Plattformen gestaltet und reguliert werden. Das schafft das Potenzial für echte Veränderungen.

Wie wird Ihrer Meinung nach das Urteil ausfallen?

Ob Meta am Ende sehr hohe Strafen zahlen muss, zur Änderung seiner Plattformen verpflichtet wird oder beides, bleibt abzuwarten. Interessant wird die Aussage von Mark Zuckerberg sein, denn vor einem öffentlichen Gericht wird er wohl kaum erklären wollen, wie die Algorithmen hinter seinen Plattformen funktionieren. Ich würde diesen Fall jedoch nicht allein anhand seines Ausgangs beurteilen. Was wir in den letzten Jahren beobachtet haben, ist ein Kaskadeneffekt: Mit jedem Fall wurden die rechtlichen Schutzmechanismen, die diese Streitigkeiten einst noch vor der Beweisaufnahme beendeten, weiter ausgehöhlt. Selbst wenn dieser Prozess keine vollständige Neugestaltung bewirkt, dürfte er kaum das letzte Wort sein.

Miriam Buiten ist Professorin für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität St. Gallen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind rechtliche Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien, KI- und Internetrecht sowie die Regulierung digitaler Märkte. Zu diesem Thema wurde sie auch unlängst von CNBC interviewt.

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