Das Health Forward Programm unterstützt Forschungsprojekte im Bereich Gesundheitswissenschaften, die der Vorbereitung von Drittmittelanträgen bei einer nationalen oder internationalen Forschungsförderinstitution dienen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Förderumfang
Förderbeiträge werden in Höhe von maximal CHF 100‘000 und zu einer maximalen Förderdauer von 18 Monaten vergeben.
Es können Personal- und Sozialversicherungskosten von Projekt-Mitarbeitenden (Stufe: F6, F4 und F8) nach den üblichen Gehaltsklassen der Universität St.Gallen und den üblichen Beschäftigungsumfängen der Universität St.Gallen beantragt werden. Die Löhne von Mitarbeitenden der Ostschweizer Partnerinstitutionen richten sich nach der jeweiligen aktuellen Lohnliste der Partnerinstitution. Des Weiteren können Forschungskosten, die mit der Durchführung des Forschungsprojekts in direktem Zusammenhang stehen, sowie weitere, begründete projektbezogene Kosten beantragt werden
Für die Beantragung der Löhne von Projektmitarbeitenden der Universität beachten Sie bitte die «Lohntabellen GFF».
Antragsunterlagen:
Eingabetermine
15. Januar, 1. März, 1. September, 2. November
Evaluation
Für die wissenschaftliche Begutachtung wird die Forschungskommission der Universität St.Gallen durch ein von der Direktion der School of Medicine bestimmtes Mitglied ergänzt.
Berichterstattung
Im Rahmen der Berichterstattung werden Beitragsempfänger:innen von der Geschäftsstelle der Forschungskommission aufgefordert, über die Ergebnisse der Health Forward Förderung Auskunft zu geben. Der wissenschaftliche Bericht ist an die Geschäftsstelle der Forschungskommission per E-Mail zu senden.
Bitte beachten Sie die Details der Ausführungsbestimmungen (siehe unten).
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen und/oder Unklarheiten an die Geschäftsstelle der Forschungskommission (research@unisg.ch).