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Health Forward Programm

Das Health Forward Programm unterstützt Forschungsprojekte im Bereich Gesundheitswissenschaften, welche Elemente der wissenschaftlichen Disziplinen der Universität und der medizinischen Versorgung verbindet:

- Kollaborationsprojekte mit der Partnerinstitution HOCH Health Ostschweiz.
- Anschubprojekte mit mind. einer der Ostschweizer Partnerinstitutionen, die der Vorbereitung von Drittmittelanträgen bei einer nationalen oder internationalen Forschungsförderinstitution dienen. 
 

Gefördert werden Kollaborationsprojekte von HOCH Health Ostschweiz mit der Universität St.Gallen im Bereich der Gesundheitswissenschaften, welche Elemente der wissenschaftlichen Disziplinen der Universität und der medi-zinischen Versorgung verbindet. 

Förderumfang:
Förderbeiträge für Kollaborationsprojekte werden in der Höhe von maximal 25'000 CHF pro beteiligte Institution und Projekt vergeben (max. Förderbeitrag 50'000 CHF). 

Antragstellung:
•    Der Antrag muss bei der Forschungskommission der Universität St.Gallen und der Forschungskommissi-on HOCH Health Ostschweiz parallel eingegeben werden. 
•    Der Antrag wird anlässlich der jeweiligen regulären Sitzungen der Forschungskommission der Universität und der Forschungskommission HOCH Health Ostschweiz begutachtet. 
•    Es gelten die Eingabemodalitäten der Universität St.Gallen gemäss Antragsformular und der HOCH Health Ostschweiz.

Antragsunterlagen u.a.:
•    Antragsformular 
•    Forschungsplan gem. Vorgaben (siehe Vorlage)
•    Lebenslauf
•    Publikationsliste

Evaluation:
Die Forschungskommission der Universität und die Forschungskommission HOCH Health Ostschweiz begutachten den Antrag unabhängig voneinander. Der Antrag muss sowohl durch die Forschungskommission der Universität St.Gallen als auch durch die Forschungskommission HOCH Health Ostschweiz gutgeheissen werden.

Nächster Eingabetermin: 1. September 2026 

Projekte müssen sowohl bei HOCH Health Ostschweiz, als auch bei der Universität fristgerecht eingereicht wer-den. 

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen und auf dem Antragsformular (coming soon).
 

 

Voraussetzungen
•    Unterstützt werden Forschungsprojekte im Bereich Gesundheitswissenschaften, welche Elemente der wissenschaftlichen Disziplinen der Universität St.Gallen und der medizinischen Versorgung verbindet.
•    Es werden ausschliesslich Forschungsprojekte, die in Zusammenarbeit mit Ostschweizer Partnerinstituti-onen entwickelt und durchgeführt werden, unterstützt.
•    Es muss ein Antrag für ein Forschungsprojekt in der Grundlagenforschung bei einer nationalen oder in-ternationalen Forschungsförderungsinstitution eingereicht werden.

Antragsberechtigte
•    Ordentliche Professorinnen und Ordentliche Professoren; 
•    Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren;  
•    Ständige Dozierende;
•    Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren;
•    Postdoktorierende mit einer Mindestanstellung von 50%; 
•    Brückenprofessuren der Universität Zürich.

Förderumfang
Förderbeiträge werden in Höhe von maximal CHF 100‘000 und zu einer maximalen Förderdauer von 18 Monaten vergeben. 
Es können Personal- und Sozialversicherungskosten von Projekt-Mitarbeitenden (Stufe: F6, F4 und F8) nach den üblichen Gehaltsklassen der Universität St.Gallen und den üblichen Beschäftigungsumfängen der Universität St.Gallen beantragt werden. Die Löhne von Mitarbeitenden der Ostschweizer Partnerinstitutionen richten sich nach der jeweiligen aktuellen Lohnliste der Partnerinstitution. Des Weiteren können Forschungskosten, die mit der Durchführung des Forschungsprojekts in direktem Zusammenhang stehen, sowie weitere, begründete projektbe-zogene Kosten beantragt werden
Für die Beantragung der Löhne von Projektmitarbeitenden der Universität beachten Sie bitte die «Lohntabellen GFF».

Antragsunterlagen:
•    Antragsformular
•    Forschungsplan gem. Vorgaben (siehe Antragsformular)
•    Lebenslauf (Antragstellende und Projektpartner/innen der Ostschweizer Partnerinstitution)
•    Publikationsliste (Antragstellende und Projektpartner/innen der Ostschweizer Partnerinstitution)
•    Zeugnisse
•    Anstellungsnachweis bei Antragstellenden mit Funktion Postdoc und Assistenzprofessur.

Eingabetermine 2026
1. September, 2. November 

Evaluation
Für die wissenschaftliche Begutachtung wird die Forschungskommission der Universität St.Gallen durch ein von der Direktion der School of Medicine bestimmtes Mitglied ergänzt. 
 

Berichterstattung
Im Rahmen der Berichterstattung werden Beitragsempfänger:innen von der Geschäftsstelle der Forschungs-kommission aufgefordert, über die Ergeb¬nisse der Health Forward Förderung Auskunft zu geben. Der wissen-schaftliche Bericht ist an die Geschäftsstelle der Forschungskommission per E-Mail zu senden. 
Bitte beachten Sie die Details der Ausführungsbestimmungen (siehe unten).
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen und/oder Unklarheiten an die Geschäftsstelle der Forschungskommissi-on (research@unisg.ch).
 

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