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Health Forward Programm

Das Health Forward Programm unterstützt Forschungsprojekte im Bereich Gesundheitswissenschaften, die der Vorbereitung von Drittmittelanträgen bei einer nationalen oder internationalen Forschungsförderinstitution dienen.

Voraussetzungen

  • Unterstützt werden Forschungsprojekte im Bereich Gesundheitswissenschaften, welche Elemente der wissenschaftlichen Disziplinen der Universität St.Gallen und der medizinischen Versorgung verbindet.
  • Es werden ausschliesslich Forschungsprojekte, die in Zusammenarbeit mit Ostschweizer Partnerinstitutionen entwickelt und durchgeführt werden, unterstützt.
  • Es muss ein Antrag für ein Forschungsprojekt in der Grundlagenforschung bei einer nationalen oder internationalen Forschungsförderungsinstitution eingereicht werden.


Antragsberechtigte

  • Ordentliche Professorinnen und Ordentliche Professoren; 
  • Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren;  
  • Ständige Dozierende;
  • Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren;
  • Postdoktorierende mit einer Mindestanstellung von 50%; 
  • Brückenprofessuren der Universität Zürich.

Förderumfang

Förderbeiträge werden in Höhe von maximal CHF 100‘000 und zu einer maximalen Förderdauer von 18 Monaten vergeben. 
Es können Personal- und Sozialversicherungskosten von Projekt-Mitarbeitenden (Stufe: F6, F4 und F8) nach den üblichen Gehaltsklassen der Universität St.Gallen und den üblichen Beschäftigungsumfängen der Universität St.Gallen beantragt werden. Die Löhne von Mitarbeitenden der Ostschweizer Partnerinstitutionen richten sich nach der jeweiligen aktuellen Lohnliste der Partnerinstitution. Des Weiteren können Forschungskosten, die mit der Durchführung des Forschungsprojekts in direktem Zusammenhang stehen, sowie weitere, begründete projektbezogene Kosten beantragt werden
Für die Beantragung der Löhne von Projektmitarbeitenden der Universität beachten Sie bitte die «Lohntabellen GFF».

Antragsunterlagen:

  • Antragsformular
  • Forschungsplan gem. Vorgaben (siehe Antragsformular)
  • Lebenslauf (Antragstellende und Projektpartner/innen der Ostschweizer Partnerinstitution)
  • Publikationsliste (Antragstellende und Projektpartner/innen der Ostschweizer Partnerinstitution)
  • Zeugnisse
  • Anstellungsnachweis bei Antragstellenden mit Funktion Postdoc und Assistenzprofessur.

Eingabetermine
15. Januar, 1. März, 1. September, 2. November 

Evaluation
Für die wissenschaftliche Begutachtung wird die Forschungskommission der Universität St.Gallen durch ein von der Direktion der School of Medicine bestimmtes Mitglied ergänzt. 

Berichterstattung
Im Rahmen der Berichterstattung werden Beitragsempfänger:innen von der Geschäftsstelle der Forschungskommission aufgefordert, über die Ergeb­nisse der Health Forward Förderung Auskunft zu geben. Der wissenschaftliche Bericht ist an die Geschäftsstelle der Forschungskommission per E-Mail zu senden. 

Bitte beachten Sie die Details der Ausführungsbestimmungen (siehe unten).

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen und/oder Unklarheiten an die Geschäftsstelle der Forschungskommission (research@unisg.ch).

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