Mit dem Programm Great Minds unterstützt die Universität aus Mitteln des Grundlagenforschungsfonds (GFF) Postdoktorierende, die nach dem Doktoratsstudium eine akademische Laufbahn anstreben, in ihrer wissenschaftlichen Karriereentwicklung.
Antragsberechtigte
• Nachwuchsforschende, die über einen Doktorgrad verfügen oder diesen in den nächsten sechs Monaten erwerben werden, wobei das Datum der letzten abgeschlossenen Prüfungsleistung massgebend ist.
• Antragstellende mit Doktorgrad (Ph.D.) haben diesen maximal zwei Jahre vor dem Datum der Einreichfrist erworben. In begründeten Fällen können Ausnahmen gewährt werden (z.B. aufgrund von familiären Betreuungsverpflichtungen).
• Antragstellende, die an der Universität St.Gallen promoviert haben, müssen entweder während oder nach dem Doktoratsstudium mind. acht Monate Erfahrung an einer Forschungsinstitution ausserhalb der Universität St.Gallen, oder während des geplanten GFF-Förderzeitraums mind. einen viermonatigen Aufenthalt an einer Forschungsinstitution im Ausland vorweisen.
Förderumfang
• Eigenes Salär (75%)
• Forschungsspesen von CHF 2'500 p.a.
• Unentbehrliche Forschungskosten
• Arbeitsplatz und IT-Ausstattung$
Förderdauer
• Förderbeiträge werden für Antragstellende, die an der Universität St.Gallen promoviert haben, für maximal 24 Monate vergeben.
• Für Antragstellende, die an einer anderen Hochschule promoviert haben, werden Förderbeiträge für maximal 36 Monate vergeben.
• Übersteigt die ersuchte Förderung eine Dauer von 24 Monaten, werden die Förderbeiträge in zwei Tranchen beantragt: Die erste Tranche für max. 24 Monate, die zweite Tranche für die restliche Laufzeit von max. 12 Monaten.
Antragsunterlagen
• Antragsformular
• Forschungsplan
• Lebenslauf
• Publikationsliste
• Kopien der Diplom- und Promotionszeugnisse
• Einladungsschreiben mindestens einer Ordentlichen Professorin oder eines Ordentlichen Professors oder einer Assoziierten Professorin oder eines Assoziierten Professors der Universität St.Gallen, oder einer Brückenprofessorin oder eines Brückenprofessors der Universität Zürich (in Funktion einer Ordentlichen oder Ausserordentlichen Professorin oder Professors an der Universität Zürich).
• Nur für Gesuchstellende ohne abgeschlossenes Doktorat: Schreiben der PhD-Betreuungsperson, das über den Stand der Arbeit und das Datum der letzten abzulegenden Prüfungsleistung Auskunft gibt.
• Zwei Referenzschreiben: Bei Antragstellenden, die an der Universität St.Gallen promoviert haben, muss mind. ein Referenzschreiben von einer Person ausserhalb der Universität St.Gallen stammen.
• Bei Auslandsaufenthalt während des Great Mind-Programms: Einladungsschreiben der Host-Institution im Ausland bei Antragstellung.
Antragstellung Verlängerung (2. Tranche):
• Bericht über den ersten durchgeführten Teil, der die Fortschritte des laufenden Projekts sowie eine Begründung der Verlängerung.
• Es muss die Einbindung und Betreuung der Antragstellenden vor Ort glaubwürdig demonstriert werden.
Eingabetermine 2024 und 2025
• 1. März, 1. September
Evaluation
Forschungskommission der Universität St.Gallen.
Bitte beachten Sie die Details der Ausführungsbestimmungen.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen und/oder Unklarheiten an die Geschäftsstelle der Forschungskommission (E-Mail).
Geschäftsstelle Forschungskommission
Tellstrasse 2
9000 St. Gallen
E-Mail