Die Schlichtungsstelle in Personalsachen ist gemäss Art. 35 Abs. 1 Bst. c des Universitätsgesetzes vom 14. November 2024 [sGS 217.1; UG] Rechtspflegeorgan der Universität St.Gallen.
Art. 76 UG i.V.m. Art. 166 des Universitätsstatuts vom 30. August 2024 [sGS 217.15; US] regeln die Organisation, Zusammensetzung, Wahl und Amtsdauer. Der Universitätsrat wählt die Mitglieder der Schlichtungsstelle in Personalsachen (Art. 20 Abs. 2 Bst. g Ziff. 11 UG)
Die Aufgaben der Schlichtungsstelle in Personalsachen sind in Art. 77 UG festgelegt. In erster Linie ist dies die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Anhängigmachen einer personalrechtlichen Klage im Zusammenhang mit personalrechtlichen Massnahmen. Details zu den Grundlagen, Voraussetzungen und den Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind dem Merkblatt zu Verfahren vor der Schlichtungsstelle in Personalsachen zu entnehmen. Die Einrechung eines Schlichtungsbegehrens muss schriftlich auf postalischem Weg mittels Formular erfolgen.
Das Verfahren richtet sich nach dem Personalreglement der Universiät und ergänzend nach den Bestimmungen des Personalrechts des Kantons St.Gallen.
Präsident
Vizepräsident
Arbeitgebervertretung
Arbeitnehmervertretung
Gruppierung der ordentlichen und assoziierten Professorinnen und Professoren
Gruppierung der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden
Gruppierung der Studierenden und Doktorierenden
Gruppierung des akademisch-wissenschaftlichen und des administrativ-technischen Personals
Arbeitgebervertretung
Arbeitnehmervertretung
Gruppierung der ordentlichen und assoziierten Professorinnen und Professoren
Gruppierung der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden
Gruppierung der Studierenden und Doktorierenden
Gruppierung des akademisch-wissenschaftlichen und des administrativ-technischen Personals
Universität St.Gallen (HSG)
Schlichtungsstelle in Personalsachen
Dufourstrasse 50
9000 St.Gallen