Der Rektor wird aus der Mitte der Professorenschaft gewählt. Er erfüllt die ihm durch das Universitätsstatut und weitere Erlasse übertragenen Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere der Vorsitz in Senat und Senatsausschuss, die Leitung der Universität, die Einleitung und Koordination von Planungsmassnahmen, die Vertretung der Universität nach aussen, sowie die Aufsicht über die Universitätsverwaltung.
Neben dem Rektor gehören dem Rektorat gemäss Universitätsstatut die Prorektor:innen sowie der Generalsekretär, der Verwaltungsdirektor und der Studiensekretär an. Der Rektor kann weitere Angehörige der Universität beiziehen. Derzeit sind dies die Direktorin Forschung & Faculty, die Direktorin Institute und Weiterbildung, der Direktor Innovation & Qualität und die Leitung Kommunikation und Marke.
Rektor
Prorektor Institute & Weiterbildung
Prorektor Innovation & Qualität
Prorektor Forschung & Faculty
Prorektorin Studium & Lehre
Generalsekretärin a.i.
Verwaltungsdirektor
Direktor Studium & Lehre, Studiensekretär
Direktorin Institute & Weiterbildung
Direktorin Forschung & Faculty
Leiter Kommunikation
Persönliche Mitarbeiterin des Rektors
Assistenz des Rektors
An der Universität St.Gallen betreuen fünf Delegierte des Rektors die Themen Qualitätsentwicklung, Universitäts-Benchmarking, Gemeinschaftsentwicklung, Gleichstellung, Diversität und Inklusion sowie den Themenbereich Verantwortung und Nachhaltigkeit.
Die Delegierten des Rektors beraten die Leitung der Universität in den ihnen zugewiesenen Tätigkeitsfeldern. Innerhalb der Kompetenzdelegation des Rektors sind sie verantwortlich für die Steuerung und Weiterentwicklung einzelner Aufgabenbereiche oder Themen.
Delegierte des Rektors für Qualitätsentwicklung
Delegierte des Rektors für Universitäts-Benchmarking
Delegierte des Rektors für Gleichstellung, Diversität und Inklusion
Delegierte des Rektors für Verantwortung und Nachhaltigkeit