Sie können sich für das Doktoratsstudium in Betriebswirtschaft bewerben, wenn Sie über einen gleichwertigen anerkannten universitären Master-Abschluss in Wirtschafts-, Sozial-, Rechtswissenschaften oder in einem der School of Management verwandten Fachbereich verfügen. Voraussetzung ist ein Mindestnotenschnitt von 5.00 (ungerundet). Dies entspricht in Deutschland und Österreich einem Mindestnotenschnitt von 2.00 (ungerundet). Weitere Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf unserer Notenumrechnungstabelle.
Abhängig von Ihrem Universitätsabschluss können mit der Zulassung Fachleistungen als Auflagen verlangt werden.
Mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder einer Fachhochschule gleichgestellten Hochschule oder mit einem Abschluss einer Hochschule ohne Promotionsrecht ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen nicht möglich.
Mit einem MBA Abschluss ist eine Zulassung zu unseren Doktoratsprogrammen ebenfalls nicht möglich.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn unter anderem folgende Kriterien erfüllt sind:
Zusätzliche Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen
Um zu klären, ob Sie die Zulassungsbedingungen für ein Doktoratsstudium erfüllen, können Sie eine unverbindliche Vorabklärung über das PhD Office durchführen lassen. Senden Sie dazu die folgenden Informationen und Dokumente als E-Mail-Anhang an phd@unisg.ch:
Auf Grundlage dieser Unterlagen erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen mit unvollständigen Unterlagen nicht bearbeitet werden können.
Eine Zulassung zum Doktoratsprogramm ist nur mit einer Betreuungsperson möglich. Sobald Sie eine verbindliche Betreuungszusage erhalten haben, füllen Sie bitte die Doktoratsvereinbarung vollständig aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung fristgerecht vorliegt. Liegt sie bis zum Ende der Anmeldefrist nicht als Teil der Online-Anmeldung vor, kann keine Zulassung zum Doktoratsprogramm erfolgen.
Die Zulassungsstelle sowie das Ph.D. Office vermitteln keine Kontakte zu potenziellen Betreuungspersonen.
Die Zulassung zum Doktoratsprogramm erfolgt nach Eingang der Doktoratsvereinbarung „sur dossier“ durch die Programmkommission.
Das Studium beginnt im Herbst- oder Frühjahrssemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist Herbstsemester: 1. Februar - 30. April (*15. August)
Anmeldefrist Frühjahrssemester: 1. Oktober – 30. November (*15. Januar)
*Verlängerte Anmeldefristen nur für Assistierende und Bewerbende mit HSG Masterabschluss.
Wenn Sie an der HSG bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht länger als zwei Semester exmatrikuliert waren, bewerben Sie sich bitte mit dem
Reimmatrikulationsformular
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien bezüglich einzureichender Dokumente und Übersetzungen in den Weisungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Zulassungsreglement.
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Ph.D Office
phd@unisg.ch
+41 71 224 22 20