Forschung - 05.02.2025 - 11:00
Unternehmen sind gezwungen, ihre Geschäftsmodelle und -prozesse in immer schnelleren Zyklen anzupassen. Entscheidungsmöglichkeiten müssen in immer höherer Frequenz neu priorisiert und bewertet werden. Auch die Aufsichtsräte der betreffenden Unternehmen müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen, da ihre retrospektive Kontrolle eine Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs in einem volatilen Umfeld womöglich nicht mehr gewährleisten kann. Angesichts dieses Spannungsfelds hat die Regierungskommission «Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)» mit Beteiligung der Universitäten St.Gallen und Göttingen am 5. Februar 2025 den Praxis-Impuls «Effektive Aufsichtsratsarbeit durch aktive Strategiebegleitung» veröffentlicht.
«Ein effektiver Aufsichtsrat sollte über seine reine Kontrollfunktion hinaus aktiv die Strategie mitgestalten, um Unternehmensziele wirksam zu unterstützen», erläutert Prof. Dr. Georg Guttmann von der Universität St.Gallen, der den Praxis-Impuls gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Wolff, Professor für Management und Controlling an der Universität Göttingen verfasst hat. «Dabei sollte das Gremium als beratender und konsultierender Sparringspartner für den Vorstand fungieren, ohne dass die Geschäftsführungskompetenz und -autonomie des Vorstands in Frage gestellt wird.»
Der Praxis-Impuls umfasst sieben konkrete Ansatzpunkte, um die Arbeit eines Aufsichtsrats strategiebegleitend und nicht nur retrospektiv zu gestalten. Beispiele sind eine systematische Institutionalisierung der Strategiearbeit des Aufsichtsrats, strategiekonforme Weiterbildung des Aufsichtsrats, die Nutzung strategieabgeleiteter Anforderungsprofile für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats oder die regelmässige und kritische Evaluierung der eigenen Arbeit.
«Eine enge Abstimmung mit dem Vorstand, regelmässige Strategieworkshops und kontinuierliche Weiterbildung stärken die strategische Rolle des Aufsichtsrats», so Guttmann. Auf diese Weise könne der Aufsichtsrat mit höherer Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass Unternehmen den aktuellen Herausforderungen erfolgreich begegnen. Zudem könnten durch eine aktive Strategiebegleitung die in vielen Aufsichtsratsgremien vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen besser genutzt werden. Der Praxis-Impuls steht online zum Download zur Verfügung.
Der «Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)» ist eine von der Bundesministerin der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern von Vorständen und Aufsichtsräten kapitalmarktorientierter Unternehmen und deren Stakeholdern. Sie formuliert Standards guter Unternehmensführung im DCGK, den sie jährlich überprüft. Die Standards werden dabei nicht allein von der Kommission erarbeitet, sondern auf der Grundlage von Dialogen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit formuliert.
Bild: Prof. Dr. Georg Guttmann
(Copyright: Executive School of Management, Technology and Law (ES-HSG))
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