Gesetzliches Mitglied des Rektorats und der erweiterten Universitätsleitung. Statutarisches Mitglied des Senatsausschusses mit beratender Stimme.
Leitet das Prorektorat Studium & Lehre operativ und ist für den Studien-, Lehr- und Prüfungsbetrieb operativ zuständig sowie für die Ausarbeitung, Weiterentwicklung, Implementierung und Durchsetzung der studienrechtlichen Erlasse.
Entscheidet rechtsverbindlich in Angelegenheiten der Studien- und Prüfungsadministration. Kann Massnahmen zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dem Lehr- und Prüfungsbetrieb in Auftrag geben und ist im Rahmen der Vorgaben der Universität weisungsbefugt.
Ergreift Disziplinarmassnahmen oder beantragt die Eröffnung von Disziplinarverfahren betreffend immatrikulierte Studierende und Doktorierende, weitere Teilnehmende an Lehrveranstaltungen sowie Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassung zur Universität oder einen universitären Abschluss
Lehrbeauftragter für Mathematik