Um die zweckgebundene Nutzung der Informatikinfrastruktur der Universität St.Gallen zu gewährleisten, erliess der Senatsausschuss gestützt auf Art. 35 Abs. 2 des Universitätsstatuts vom 25. Oktober 2010 Benützungsvorschriften für die HSG-IT-Services.
Die Benützungsvorschriften dienen der Gewährleistung eines ungestörten, wirtschaftlichen und sicheren Bezugs dieser Services.
Durch Ihren Bezug dieser Services (Gebrauch der persönlichen Benutzer-ID bzw. Login) akzeptieren Sie die Vorschriften und verpflichten sich, diese sowie ergänzende Regelungen und Weisungen bezüglich der Nutzung von IT-Dienstleistungen einzuhalten. Dies gilt auch bei indirektem Zugang (beispielsweise Zugriff via Internet-Serviceprovider).
Die Weisung des Rektorats regelt die Ablage und Verarbeitung von elektronischen Daten. Sie gilt vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen.
Bestimmte Arten von Daten dürfen auch in nicht offiziellen HSG-Ablageorten abgelegt und bearbeitet werden, beispielsweise mit privaten Amazon, Google, surveymonkey, Dropbox oder Microsoft Accounts. Hierzu gehören:
Die Empfehlungen von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (siehe http://www.privatim.ch), sowie der oder des kantonalen Datenschutzbeauftragten sind zu beachten.