Im Rahmen neuer persönlicher Gegebenheiten kann eine Vertragsveränderung bewilligt werden. Gerade im Fall zeitlich befristeter Positionen, etwa einer Assistenzprofessur, kann eine Vertragsverlängerung um ein oder zwei Semester aufgrund familiärer Aufgaben durch die Rektorin oder den Rektor freigegeben werden. Familiäre Aufgaben umfassen etwa Elternschaft oder Pflege von Angehörigen.