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Berufungsprozess

Unsere wissenschaftliche Entwicklung wird in hohem Masse durch gelungene Neuberufungen geprägt. Daher sind wir bestrebt, in jedem Berufungsverfahren die fachlich beste Wissenschaftspersönlichkeit zu gewinnen, die mit Freude ihre Energie und ihre Ideen in unsere Universität investieren und kreativ weiterentwickeln möchte.

Überfachliche Kriterien

Da jede Professorin und jeder Professor im Wissenschaftsalltag vielfältige Aufgaben in Forschung und Lehre sowie der akademischen Selbstverwaltung erfüllt, berücksichtigen wir bei der Beurteilung jeder Kandidatur die folgenden Kriterien nach dem RELEAD Schema:

 

RELEAD SCHEMA: EVALUATIONSKRITERIEN FÜR UNSERE AUSWAHLVERFAHREN 

 
RResearch oder wissenschaftliche Exzellenz
EEducation oder Exzellenz in der Lehre
L Leadership oder Führung von Forschungsgruppen
E External Funding oder Erfolg in der Drittmittelakquise
AAcademic Citizenship oder Engagement in der akademischen Selbstverwaltung
DDissemination oder Aussenwirkung der Forschung wie Weiterbildung, Expertisen, Medienbeiträge

Berufungsverfahren

Um als Professorin oder Professor an die Universität St.Gallen gewählt zu werden, durchlaufen Sie ein wettbewerbliches Berufungsverfahren. Die Verantwortung für den Berufungsprozess an der Universität St.Gallen obliegt der Rektorin oder dem Rektor. Dabei wird die Rektorin bzw. der Rektor in strategischen und organisatorischen Angelegenheiten durch das Faculty Affairs Team des Prorektorates Forschung und Faculty unterstützt. Der Berufungsprozess beginnt mit der Freigabe der zu besetzenden Professur durch das Rektorat. Es folgt die Zusammensetzung einer Berufungskommission, die das Anforderungsprofil und die Entscheidungskriterien für die Professur festlegt.

 

Chancengleichheit im Berufungsprozess

Die HSG hat sich als Ziel gesetzt, den Frauenteil unter den Professuren zu erhöhen. Folgende Massnahmen werden dafür im Berufungsprozess ergriffen:

  • Berücksichtigung des akademischen Alters statt des biologischen Alters
  • aktive Ansprache berufbarer Wissenschaftlerinnen. Seitens des SNF wird das AcademiaNet betrieben, eine europäische Datenbank mit Profilen herausragender Wissenschaftlerinnen.
  • Integration eines Trainingstools zu Biases in Rekrutierungsverfahren
  • vorgezogene Evaluation der Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen in der Auswahlsitzung

Zudem ist die HSG bestrebt, die Vereinbarkeit von akademischer Laufbahn und Familienaufgaben zu fördern und bietet u.a. Dual Career-Unterstützung an.

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Professorinnen an der HSG (Start bei 5:58 min)

 

 

Ordinariat

Assoziierte Professur

Assistenzprofessur

1 Rektoratsmitglied1 Rektoratsmitglied - 
1 Abteilungsvorstand (als Vorsitz)1 Abteilungsvorstand oder deren/ dessen Stellvertretung (als Vorsitz)1 Abteilungsvorstand oder eine gewählte Stellvertretung (als Vorsitz)
2 Mitglieder, die nicht an der HSG tätig sind2 Mitglieder, die nicht an der HSG tätig sind1 Mitglied, das nicht an der HSG tätig ist

1 Mitglied, das nicht der ausschreibenden School angehört

1 Mitglied, das nicht der ausschreibenden School angehört1 Ordentliche oder Assoziierte Professor*in, der/ die nicht der ausschreibenden School angehört
2 gewählte Ordentliche Professor*innen aus der Abteilung2 gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*innen aus der Abteilung1 gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*in aus der Abteilung
1 Mittelbauvertretung1 Mittelbauvertretung1 Mittelbauvertretung
1 Vertretung der Studierenden1 Vertretung der Studierenden, welche wen möglich der Doktoratsstufe angehört1 Vertretung der Studierenden
9 Mitglieder 9 Mitglieder 6 Mitglieder 

Die Kommission wird durch die Rektorin oder den Rektor genehmigt. 

Die Berufungskommission lädt in der Regel drei bis sechs Kandidierende zu universitätsöffentlichen Berufungsvorträgen ein. Nach den Vorträgen findet mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein geschlossenes Gespräch mit den Kommissionsmitgliedern statt. Mit dem Ziel, dass die Kandidierenden unsere Universität näher kennenlernen, bieten wir ein zusätzliches informelles Rahmenprogramm an, an dem auch die Studierenden mitwirken. Im Anschluss an die Berufungsvorträge formuliert die Berufungskommission einen Wahlvorschlag für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten, und übergibt diesen zunächst an die Abteilung.

Hat sich die Abteilung (School) an ihrer Abteilungsversammlung für eine Kandidatin bzw. für einen Kandidaten entschieden, unterbreitet die Rektorin/der Rektor der Kandidatin bzw. dem Kandidaten das Angebot der Universität St.Gallen im Rahmen des Berufungsgesprächs. Faculty Affairs begleitet dieses Gespräch.

In Vorbereitung auf das Berufungsgespräch findet ein Welcome-Gespräch mit einer Vertretung des Faculty Affairs Teams statt, in dem wir die Welcome Services vorstellen und die Bedürfnisse bezüglich Familie, Wohnen, und Dual Career klären.

Zwischen Einreichen der Bewerbung und dem Berufungsgespräch liegen in der Regel vier bis sechs Monate. Unsere Verfahren dauern von der Eröffnung des Verfahrens bis zum Stellenantritt einer Person ca. ein bis anderthalb Jahre.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Berufungskommission alle Bewerbungen. Im Anschluss daran erhalten Sie innerhalb weniger Wochen nach Einreichen Ihrer Bewerbung eine Rückmeldung zum aktuellen Stand und dem jeweils nächsten Schritt. Bei jedem Verfahrensschritt werden Sie umgehend informiert.

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