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Arten von Professuren und Beförderungen

Professuren in verschiedenen Erfahrungsstufen und Beförderungsprozesse

Die HSG bietet Professuren in verschiedenen Karrierestufen an.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Ränge, ihre Anforderungen und ihre Ressourcen.

Ordentliche Professorinnen und Professoren tragen die Hauptverantwortung für Lehre und Forschung innerhalb ihres Fachbereichs. Sie sind in unbefristeter Anstellung tätig, wobei ihre Eignung in Lehre und Forschung nach acht Jahren evaluiert wird und sie hiernach durch den Senat und Universitätsrat wiedergewählt werden.

Neben der Lehre und Forschung leisten sie einen substanziellen Beitrag zur Ausbildung, Entwicklung und Förderung junger Akademiker und Nachwuchsforschender (Doktorierende und PostDocs) sowie zur akademischen Selbstverwaltung. Sie gehören ihrer School und dem Senat an und können unter anderem die Funktionen einer Dekanin oder eines Dekans, einer Prorektorin bzw. eines Prorektors oder auch der Rektorin oder des Rektors übernehmen.

Ihr Lehrdeputat umfasst 8 Semesterwochenstunden oder rund 144 Stunden pro Jahr inkl. voller Verantwortung für die Prüfungsleistungen. (Acht Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester)

 

Anforderungen

Auswahlkriterien für eine ordentliche Professur sind unter anderem eine exzellente Dissertation, eine zweite Monographie (Habilitation) oder ein äquivalentes Werk, das ein hohes wissenschaftliches Niveau aufweist.

 

Ausstattung

Für ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit stellt die Universität folgende Ressourcen zur Verfügung:

  • zwei wissenschaftliche Mitarbeitende oder Lehrassistenzen (Doktorierende mit je max. 70 Stellenprozenten)
  • eine persönliche administrative Assistenz (50 Stellenprozente)
  • einen jährlichen Reisekostenzuschuss für Kongressteilnahmen bis zu CHF 5000
  • ein Forschungssemester innerhalb von sieben Jahren der Anstellung
  • Handbibliothekspauschale (Einmalzahlung nach Amtsantritt von CHF 5000)

Assoziierte Professorinnen und Professoren wirken in Lehre und Forschung mit. Sie besitzen eine selbständige Position, die akademisch keiner anderen Professur unterstellt ist. Sie verantworten ein eigenständiges Fachgebiet, und ihre Position stellt in der Regel eine Station einer akademischen Laufbahn dar, die bei Eignung eine Beförderung zur Ordinaria oder zum Ordinarius ermöglicht.

Assoziierte Professuren sind in unbefristeter Anstellung tätig. Ihre Eignung in Lehre und Forschung wird regelmässig evaluiert. Neben der Lehre und Forschung übernehmen sie die Betreuung von Doktorierenden bzw. ihrer Promotion. Sie gehören der School an und können in der akademischen Selbstverwaltung in verschiedenen Kommissionen und Gremien Einsitz nehmen.

Ihr Lehrdeputat umfasst 8 Semesterwochenstunden oder rund 144 Stunden pro Jahr inkl. volle Verantwortung für die Prüfungsleistungen. (Acht Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester)

 

Anforderungen

Auswahlkriterien für eine assoziierte Professur sind eine hervorragende Dissertation, eine zweite Monographie (Habilitation) oder eine äquivalente Forschungsleistung, die ein hohes wissenschaftliches Niveau aufweist. Erfahrungsgemäss beginnen unsere assoziierten Professor*innen ihre Stelle an der HSG zwischen sechs und zehn Jahren nach der Promotion (mit einer Verlängerung von einem Jahr aufgrund von Elternschaft oder Praxistätigkeiten in der Industrie oder im ausseruniversitären Bereich).

 

Ausstattung

Für ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit stellt die Universität grundsätzlich folgende Ressourcen zur Verfügung:

  • eine wissenschaftliche Mitarbeitende oder Lehrassistenz (Doktorierende mit max. 70 Stellenprozenten)
  • einen jährlichen Reisekostenzuschuss für Kongressteilnahmen bis zu CHF 5000
  • ein Forschungssemester nach sieben Jahren Anstellung
  • Handbibliothekspauschale (Einmalzahlung nach Amtsantritt von CHF 5000)

Die Assistenzprofessur gilt als Ausbildungs- und Profilierungsposition. Assistenzprofessorinnen und -Professoren wirken in der Forschung und Lehre mit und sind in der Regel für maximal sechs Jahre (drei plus drei Jahre) gewählt. Vor Abschluss der ersten drei Jahre erfolgt eine Zwischenevaluation der akademischen Leistungen in den Schools basierend auf den Kriterien des schoolspezifischen Stellenprofils. Eine Verlängerung der Anstellungsdauer um maximal zwei Jahre kann vom Rektor aufgrund nachgewiesenen familiären oder gesellschaftlichen Engagements erfolgen. Nach erfolgreicher Habilitation können sie Doktorierende betreuen.

Ihr Lehrdeputat umfasst 4 Semesterwochenstunden bei einer 100%-Anstellung oder rund 72 Stunden pro Jahr. (Vier Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester)

Assistenzprofessuren verfügen über eine garantierte individuelle Forschungszeit von 2 Tagen pro Woche für die karriererelevante Forschung. Diese Forschungszeit gilt unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

 

Anforderungen

Auswahlkriterien für eine Assistenzprofessur sind u.a. eine exzellente Dissertation. Erfahrungsgemäss beginnen unsere Assistenzprofessor*innen ihre Stelle an der HSG zwischen einem und sechs Jahren nach der Promotion (mit einer Verlängerung von einem Jahr aufgrund von Elternschaft oder Praxistätigkeiten in der Industrie oder im ausseruniversitären Bereich).

 

Ausstattung

Die Universität stellt grundsätzlich einen jährlichen Reisekostenzuschuss für Kongressteilnahmen bis zu CHF 2500 zur Verfügung. Bei Beförderung oder Berufung auf eine Assoziierte Professur resp. ein Ordinariat an der Universität St. Gallen werden die bisherige und die neue Anstellung hinsichtlich des Anspruchs auf Freisemester zusammengerechnet.

 

Tenure-track and non-tenure-track Assistenzprofessur

Es werden zwei Arten von Assistenzprofessuren unterschieden:

Mit der Wahl zur Assistenzprofessorin bzw. zum Assistenzprofessor mit Tenure Track ist die Zusage auf spätere Beförderung auf eine Assoziierte Professur verbunden, sofern die Assistenzprofessorin bzw. der Assistenzprofessor das Beförderungsverfahren erfolgreich durchläuft.

Mit der Wahl zur Assistenzprofessorin bzw. Assistenzprofessor mit Beförderungsoption (non-tenure track) ist die Möglichkeit auf Beförderung auf eine unbefristete Assoziierte Professur verbunden, sofern die Stelle im Stellenplan der Abteilung vorgesehen ist, die Abteilung die Einleitung eines Beförderungsverfahrens beschliesst und die Assistenzprofessorin bzw. der Assistenzprofessor das Beförderungsverfahren erfolgreich durchläuft.

Ständige Dozentinnen und Dozenten wirken in der Lehre und in der Forschung mit. Sie sind unbefristet angestellt. Sie bilden Bachelor- sowie Masterstudierende aus und betreuen Promotionen, sofern sie habilitiert sind.

Als Ständige Dozentin oder Ständiger Dozent ist wählbar, wer über eine durch Promotion abgeschlossene akademische Ausbildung verfügt und hauptsächlich in der Lehre tätig sein wird. 

Ständige Dozierende qualifizieren sich entweder durch ein wettbewerbliches Berufungsverfahren oder durch eine nicht-wettbewerbliche Besetzung für ihre Stelle. Ihr Lehrdeputat umfasst 8 bis 12 Semesterwochenstunden pro Jahr inkl. volle Verantwortung für die Prüfungsleistungen.

Beförderung von Assistenzprofessuren

Assistenzprofessorinnen und -professoren qualifizieren sich in der Regel durch ein wettbewerbliches Berufungsverfahren für ihre Stelle. Die Assistenzprofessur stellt eine Stelle einer akademischen Laufbahn dar, die bei Eignung eine Beförderung zur Assoziierten oder in bestimmten Fällen auf eine Ordentliche Professur ermöglicht.

Nach dem dritten Anstellungsjahr in der Assistenzprofessur erfolgt eine Mid-Term-Evaluation. Diese wird school-intern durchgeführt und basiert auf dem RELEAD-Konzept. Im fünften Anstellungsjahr beginnt die Abschlussevaluation. Dieser Prozess besteht aus zwei Schritten und wird im ersten Schritt von der School initiiert, sowie auf Basis der School-spezifischen Beförderungskriterien durchgeführt. Im zweiten Schritt wird eine Evaluation durch die Tenure & Promotion Kommission vorgenommen.

Beförderung von Assoziierten Professuren

Eine Ordentliche Professur wird in der Regel ausgeschrieben und durch eine grosse Berufungskommission besetzt. Eine Beförderung von der Assoziierten Professur zur Ordentlichen Professur ist bei herausragenden Leistungen unter Finanz- und Fakultätsvorbehalt der School möglich. Im Falle einer Beförderung wird eine Berufungskommission für das Beförderungsverfahren eingesetzt.

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