Die Welcome-Broschüre behandelt wesentliche Themen vor Stellenantritt und während des Starts an der HSG. Hierbei werden Struktur und Kultur der Universität dargestellt, wie auch die Schritte von der Berufung über den Zuzug bin hin zum ersten Arbeitstag ausführlich geschildert. Des Weiteren finden sich in der Broschüre nähere Hintergründe zum Leben in St. Gallen.
Das Handbuch enthält wichtige Informationen für Facultymitglieder, wie solche zur Universitätsgovernance, zu Stellenprofilen, Anstellungsbedingungen der einzelnen Facultykategorien, Forschung, Lehre, Weiterbildung, HR-Themen und Faculty Development, sowie zentrale Reglemente und Richtlinien. Zum Abruf ist ein HSG-Login erforderlich.
Nach Ausschreibung der Stelle und Bewerbungsempfang bis zur Frist sichtet die Berufungskommission in mehreren Schritten alle Unterlagen. Sie erstellt eine Shortlist, allenfalls zuvor eine Longlist. Gegebenenfalls fordert die Kommission Publikationen der Kandidat:innen auf der Longlist zur Sichtung ein. Die Kandidierenden der Shortlist werden zu einem Berufungsvortrag nach St. Gallen eingeladen. Hierbei werden ein Vortrag mit Q&A vor der Universitätsöffentlichkeit, ein nichtöffentliches Gespräch mit der Berufungskommission, allenfalls gemeinsame Essen mit potentiellen Kolleg:innen, sowie ein Treffen mit Studierenden eingeplant. Ebenfalls besteht nach Möglichkeit die Chance, den Campus und die Stadt in Begleitung einer universitätsangehörigen Person zu erkunden. Im Anschluss an das persönliche Treffen vor Ort erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung. Bei positivem Bescheid erfolgt dann das Berufungsgespräch, sowie ein Welcome-Gespräch mit Faculty Affairs.
Weiteres zum Berufungsprozess finden Sie hier.
Im Vorfeld begleitet Sie das Team Faculty Affairs im Prozess und unterstützt bei allfälligen Fragen. Sie begegnen der Berufungskommission, einer Gruppe von Studierenden, sowie im Rahmen des Vortrags Mitgliedern der Universität. In der Regel treffen Sie Mitglieder der Berufungskommission oder weitere Kolleg:innen des Fachbereiches im Rahmen eines Mittagessens. Bei positivem Ausgang werden Sie bei Besetzung einer Assistenzprofessur zu einem Berufungsgespräch mit dem/der Dekan:in eingeladen, und bei einer assoziierten oder ordentlichen Professur erwartet Sie ein Berufungsgespräch mit dem Rektor sowie dem Verwaltungsdirektor. Ebenfalls gibt es ein Welcome-Gespräch mit Faculty Affairs, um die Bedürfnisse rund um die Ankunft in St. Gallen zu adressieren.
Die Zusammensetzung der jeweiligen Berufungskommissionen ist auf dieser Seite erläutert.
Ordinariat | Assoziierte Professur | Assistenzprofessur |
Rektor:in oder eine von ihr/ihm bezeichnete Vertretung | Rektor:in oder eine von ihr/ihm bezeichnete Vertretung | - |
1 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnetes Mitglied, das nicht der ausschreibenden School angehört | 1 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnetes Mitglied, das nicht der ausschreibenden School angehört | 1 von der Rektorin/dem Rektor gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*in, der/ die nicht der ausschreibenden School angehört |
2 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnete Mitglieder, die nicht an der HSG tätig sind | 2 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnete Mitglieder, die nicht an der HSG tätig sind | 1 von der Rektorin/dem Rektor bezeichnetes Mitglied, das nicht an der HSG tätig ist |
1 Abteilungsvorstand (als Vorsitz) | 1 Abteilungsvorstand oder deren/ dessen Stellvertretung (als Vorsitz) | 1 Abteilungsvorstand oder eine gewählte Stellvertretung (als Vorsitz) |
2 von der Abteilung mit Zustimmung der Rektorin/des Rektors gewählte Ordentliche Professor*innen | 2 von der Abteilung mit Zustimmung der Rektorin / des Rektors gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*innen | 1 von der Abteilung mit Zustimmung der Rektorin / des Rektors gewählte Ordentliche oder Assoziierte Professor*in |
1 Mittelbauvertretung, die oder der nicht der ausschreibenden Abteilung angehört | 1 Mittelbauvertretung, die der ausschreibenden Abteilung angehört | 1 Mittelbauvertretung, die der ausschreibenden Abteilung angehört |
1 Vertretung der Studierenden | 1 Vertretung der Studierenden, welche wenn möglich der Doktoratsstufe angehört | 1 Vertretung der Studierenden |
9 Mitglieder | 9 Mitglieder | 6 Mitglieder |
Im Verlauf des gesamten Verfahrens steht Ihnen das Team Faculty Affairs zur Seite. Gerne begleiten wir Sie durch die erfolgenden Schritte, informieren Sie jeweils automatisch zum aktuellen Stand, organisieren alles Erforderliche rund um den Aufenthalt im Rahmen eines Vortrags, und finden Antworten auf allfällige Fragen im Prozess.
Wenn Sie zu einem Berufungsvortrag eingeladen werden, beinhaltet die Einladung genaue Anweisungen zum Vortrag. Wenn nicht explizit geschrieben, wird ein Fachvortrag eines aktuellen Forschungsprojekts verlangt. Bei der Besetzung von Assistenzprofessuren kann auch um einen Vortrag zu einem aktuellen Paper verlangt werden. Grundsätzlich sollte sich der Vortrag an ein Fachpublikum richten, auch wenn nicht alle Zuhörer:innen aus dem eigenen Fachgebiet kommen. Wir empfehlen folgende Literatur: Black Box Berufung von C. Färber, U. Riedler (Campus)
Das Publikum zu Beginn abzuholen, anschliessend - auch herausfordernd - in die Tiefe zu gehen, und dann alle zurückzuholen, ist sinnvoll.
Im Rahmen einer Lehrprobe nimmt die Zuhörerschaft die Rolle von Master- oder Bachelorstudierenden ein. Die Kommission möchte in der Regel einen Überblick über eine hypothetische Lehrveranstaltung inkl. Lernzielen sehen. Sie werden auch gefragt, eine Lehrprobe, d.h. 10-15 Minuten einer Lehreinheit zu halten. Die Lehrprobe kann entweder per Video vorab oder in Person stattfinden. Die jeweilige Ausgestaltung im Detail wird mit der Einladung zum Vortrag mitgeteilt.
Im Rahmen des Berufungsvortrages organisieren wir in der Regel eine Anreise am Vortag. Am Abend vor dem Vortrag oder am Abend des Vortrags können Abendessen mit Faculty des Fachbereiches oder mit der Berufungskommission geplant werden. Für den universitätsöffentlichen Vortrag und das geschlossene Interview sind etwa zwei Stunden vorgesehen. Des Weiteren kann ein Treffen mit Studierenden von etwa einer halben Stunde veranschlagt werden. Nach Möglichkeit begleitet Sie ein Mitglied unserer Universität durch die beiden Tage, holt Sie vom Bahnhof ab, und zeigt Ihnen gerne die Stadt. Hier sind Sie in der Zeitgestaltung flexibel.
Zwischen Einreichen der Bewerbung und dem Berufungsgespräch liegen in der Regel vier bis sechs Monate. Unsere Verfahren dauern insgesamt von der Eröffnung des Verfahrens bis zum Stellenantritt einer Person rund ein bis anderthalb Jahre.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sichtet die Berufungskommission alle Bewerbungen. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Rückmeldung zum aktuellen Stand und dem jeweils nächsten Schritt. Sie werden bei jedem Verfahrensschritt umgehend informiert.
Do
Don't
Zeitnah zum Berufungsgespräch findet ein Welcome-Gespräch statt. In diesem werden weitere Bedürfnisse adressiert, die im Rahmen des Stellenantritts von Interesse sind, wie beispielsweise Umzug, Wohnungssuche, behördliche Anmeldung und Aufenthaltsbewilligung, Kinderbetreuung und Dual Career-Fragestellungen. Das Welcome Center unterstützt Sie nach Möglichkeit in all diesen Fragen.
Im Rahmen des Vortrags möchten wir Gelegenheiten bieten, die Faculty und damit mögliche künftige Kollegen kennenzulernen. Dies findet u.a. in Form eines Mittags- oder Abendessens statt, an dem mehrere Mitglieder der Faculty teilnehmen. Es ist insofern informell, als dass es keinen zuvor festgelegten Ablauf gibt, und das Zusammentreffen einen ungezwungenen Austausch ermöglichen soll.
Nach einer positiven Rückmeldung der/des Kommissionsvorsitzenden erfolgen mehrere Schritte. Diese umfassen das Berufungsgespräch, sowie die Abstimmungen in den Gremien. Zuerst stimmt die Abteilungsversammlung über den Vorschlag der Kommission ab. Im Anschluss daran stimmen zudem Senat und Universitätsrat über den Vorschlag ab.
In jeder Berufungskommission sind externe Fachvertreterinnen oder -vertreter, in der Regel von einer anderen Universität, vertreten. Diese sind vollwertige Kommissionsmitglieder, welche die Auswahl der künftigen Stelleninhaberin/des künftigen Stelleninhabers gemeinsam mit den universitäts-internen Kommissionsmitgliedern vornehmen.
Referenzen können der Bewerbung standardmässig beigefügt werden. Es werden keine externen Gutachten eingeholt.
Die Assistenzprofessur gilt als Ausbildungs- und Profilierungsposition. Assistenzprofessuren bringen ausgezeichnete akademische Leistungen mit, wie etwa die ausgeprägte Fähigkeit zur Entwicklung und Durchführung von Forschungsprojekten. Sie leisten engagierte Lehre, betreuen Abschlussarbeiten und verantworten einen wesentlichen Beitrag zur universitären Lehrentwicklung. Ihr Lehrdeputat umfasst 4 Semesterwochenstunden bei einer 100%-Anstellung oder rund 72 Stunden pro Jahr (Vier Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester).
Assistenzprofessor:innen sind in der Regel für maximal sechs Jahre (drei plus drei Jahre) gewählt. Vor Abschluss der ersten drei Jahre erfolgt eine Zwischenevaluation der akademischen Leistungen in den Schools basierend auf den Tenure-Kriterien (Mid-Term Evaluation). Eine Verlängerung der Anstellungsdauer um maximal zwei Jahre kann vom Rektor aufgrund nachgewiesenen familiären oder gesellschaftlichen Engagements erfolgen.
Assoziierte Professorinnen und Professoren leisten einen wesentlichen Beitrag zu Lehre und Forschung der HSG. In ihrem jeweiligen Fachgebiet betreiben sie wirkungsorientierte Spitzenforschung. Sie bringen einen ausgezeichneten Forschungsnachweis mit, wie beispielsweise durch die Entwicklung und Durchführung von hochrangigen Forschungsprojekten und herausragende Publikationen in internationalen, peer-reviewten Fachzeitschriften.
Sie zeigen ein hohes Engagement in der Lehre, betreuen Abschlussarbeiten und fördern Nachwuchsforschende, u.a. durch die Betreuung von Doktorierenden und die Übernahme von Mentor:innenrollen für Post Docs und Assistenzprofessuren. Ihr Lehrdeputat umfasst 8 Semesterwochenstunden oder rund 144 Stunden pro Jahr inkl. volle Verantwortung für die Prüfungsleistungen (acht Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester). Als Assoziierte Professur verantworten sie an der Universität eigenständig die Repräsentation ihres Fachbereiches nach aktuellem Stand. Die Assoziierte Professur ist unbefristet und kann, bei Eignung und ausgezeichneter Leistung, auf ein Ordinariat befördert werden.
Anforderungen
Auswahlkriterien für eine assoziierte Professur sind ausserordentliche Forschungs- und Lehrleistungen als Assistenzprofessur oder in anderer Forschungsposition, bzw. eine zweite Monographie (Habilitation) oder eine äquivalente Forschungsleistung, die ein hohes wissenschaftliches Niveau aufweist. Erfahrungsgemäss beginnen unsere assoziierten Professor*innen ihre Stelle an der HSG zwischen zehn und zwölf Jahren nach der Promotion (Verlängerungen aufgrund von Elternschaft oder Praxistätigkeiten in der Industrie oder im ausseruniversitären Bereich).
Ausstattung
Für ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit stellt die Universität grundsätzlich folgende Ressourcen zur Verfügung:
• eine wissenschaftliche Mitarbeitende oder Lehrassistenz (Doktorierende mit max. 70 Stellenprozenten)
• einen jährlichen Reisekostenzuschuss für Kongressteilnahmen bis zu CHF 5000
• ein Forschungssemester nach sieben Jahren Anstellung
• Handbibliothekspauschale (Einmalzahlung nach Amtsantritt von CHF 5000)
Beförderungen bezeichnen die erfolgreiche Evaluation, Qualifikation und Höherstufung einer Assistenzprofessur zu einer Assoziierten Professur, oder einer Assoziierten Professur zu einer Ordentlichen Professur.
Die Tenure-Kriterien von Assistenzprofessuren an der HSG richten sich nach dem RELEAD-Konzept. Die fachspezifische Ausgestaltung der Tenure-Kriterien wird mit den Ausführungsbestimmungen der Abteilungen verschriftlicht.
Eine Beförderung von der Assoziierten Professur zur Ordentlichen Professur ist bei herausragenden Leistungen unter Finanzvorbehalt und gemäss strategischer Ausrichtung der School möglich.
Eine Berufung («einen Ruf erhalten») bezeichnet ein Angebot für eine wissenschaftliche Position. An der HSG gilt dies für eine Assistenz-, Assoziierte, oder Ordentliche Professur, aber auch für eine Ständige Dozentur. Sie erfolgt in der Regel durch ein wettbewerbliches Verfahren, das sich durch unterschiedliche Komponenten auszeichnet.
Dabei wird die Stelle zunächst in der strategischen Lehrbedarfs- und Facultyplanung eingeplant und durch den Universitätsrat freigegeben. Anschliessend wird eine Berufungskommission eingesetzt, und es erfolgt eine internationale, offene Ausschreibung. Die Berufungskommission bildet aus den Ausschreibungen eine Shortlist. Kandidierende auf der Shortlist werden zu einer Präsentation und einem Kommissionsgespräch eingeladen. Hieraus geht schlussendlich der Vorschlag der Kommission zur Besetzung der Stelle hervor. Mehr zu den Berufungsverfahren findet sich hier.
Das Berufungsgespräch bezeichnet ein Gespräch zwischen Berufungskandidat:in, Rektor und Verwaltungsdirektor, im Rahmen dessen das Angebot der Universität St. Gallen unterbreitet wird. Ebenso werden die Übergangsregeln für den Start an der Universität ausgehandelt, die Ausstattung der Professur besprochen, der Lohn gemäss der Habilitation oder habilitationsäquivalenten Leistung sowie weiteren akademischen Leistungen festgelegt und eine Bedenkfrist für das Angebot bestimmt.
Die Berufungskommission ist eine akademische Kommission, welche die Wahl einer Person auf eine Dozentur oder Professur vorbereitet, indem sie den Wahlvorschlag für die Abteilungsversammlung formuliert. Mitglieder werden durch die Abteilung (School) und den Rektor bestimmt.
Mehr zur genauen Zusammensetzung von Berufungskommissionen finden Sie hier.
Bei einem Berufungsverfahren handelt es sich um ein kompetitives Bewerbungsverfahren zum Zwecke der Besetzung einer vakanten Professur oder einer vakanten Dozentur. Mehr zu den Berufungsverfahren finden Sie hier.
Elemente des kompetitiven Berufungsverfahrens sind der Einsatz einer Berufungskommission, die offene Ausschreibung, die Erstellung einer Shortlist, sowie die Präsentation der Kandidierenden mit anschliessendem Kommissionsgespräch.
Der Umfang der Lehrverpflichtung eines Dozierenden. Das Deputat wird in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten.
Wissenschaftler:innen, welche an einer anderen Hochschule eine ordentliche Professur, eine Assoziierte oder eine Assistenzprofessur oder aber eine ständige Dozentur innehaben, und welche einen Lehr- oder Forschungsauftrag an der HSG für ein oder mehrere Semester erhalten.
Professorentitel, der qualifizierten Personen unter besonderen Umständen verliehen wird. Dieser Personenkreis umfasst:
Honorarprofessuren verlieren ihren Titel, wenn die Tätigkeit an der HSG für mehr als zwei Jahre unterbrochen wird.
Zeitabschnitt nach der Promotion, in der sich Nachwuchsforschende (Postdoktoranden) für begrenzte Zeit weiterqualifizieren oder im Hinblick auf die weitere berufliche Entwicklung orientieren.
Eines der Organe der Universität St. Gallen, das sämtliches akademisches Personal ausserhalb der Ordentlichen oder Assozierten Professuren umfasst. Hierzu gehören:
- Assistenzprofessor:innen, Ständige Dozierende und Lehrbeauftragte, sowie
- Assistierende und Wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität St. Gallen und der Institute, die über einen Master- oder einen akademischen Diplomabschluss verfügen. Bei zeitgleicher Immatrikulation kann die Angehörigkeit zum Mittelbau aus freien Stücken abgelegt werden. Somit sind zum Beispiel Doktorierende zunächst sowohl Teil der Studierendenschaft, als auch des Mittelbaus.
Ordentliche Professor:innen tragen die Hauptverantwortung für Lehre und Forschung innerhalb ihres Fachbereichs und haben einen Lehrstuhl an einer wissenschaftlichen Hochschule inne. Sie sind in unbefristeter Anstellung tätig, wobei ihre Eignung in Lehre und Forschung nach acht Jahren evaluiert wird und sie anschliessend durch den Senat und Universitätsrat wiedergewählt werden.
Neben der Lehre und Forschung leisten sie einen substanziellen Beitrag zur Ausbildung, Entwicklung und Förderung junger Nachwuchsforschenden (Doktorierende und PostDocs) sowie zur akademischen Selbstverwaltung. Sie gehören ihrer School und dem Senat an und können unter anderem die Funktionen einer Dekanin oder eines Dekans, einer Prorektorin bzw. eines Prorektors oder auch der Rektorin oder des Rektors übernehmen.
Ihr Lehrdeputat umfasst 8 Semesterwochenstunden oder rund 144 Stunden pro Jahr inkl. voller Verantwortung für die Prüfungsleistungen. (Acht Lektionen à 45 Minuten pro Woche während 12 Wochen im jeweiligen Semester)
Anforderungen
Auswahlkriterien für eine ordentliche Professur sind unter anderem das Entwickeln und Leiten von internationalen, kollaborativen Forschungsprojekten, internationale Anerkennung als Vordenkende in einem für die Universität bedeutsamen Forschungsbereich, Engagement in der Lehre sowie in der Entwicklung des HSG-Lehrportfolios, sowie ein signifikanter Beitrag zur Ausbildung, Entwicklung und Förderung von Nachwuchsforschenden.
Ausstattung
Für ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit stellt die Universität folgende Ressourcen zur Verfügung:
Zeitabschnitt nach der Promotion, in der Forschende (Postdoktoranden) sich für begrenzte Zeit weiterqualifizieren oder im Hinblick auf die weitere berufliche Entwicklung orientieren.
Der akademische Grad der Privatdozentur wird durch den Erwerb der Lehrerlaubnis (Venia Legendi) nach Abschluss des Habilitationsverfahrens begründet. Die Privatdozentur an der HSG inkludiert ein kleines Lehrdeputat, um den Titel zu wahren. Nach jeweils fünf Jahren muss einen Nachweis über eine fortbestehende akademische Tätigkeit und Lehrangebote an Hochschulen im In- und Ausland erbracht werden.
Der Senat ist unser oberstes akademisches Organ. Er setzt sich aus den Ordentlichen Professor:innen als Mitglieder und Assoziierten Professuren als Gast, Angehörigen des Mittelbaus und der Studentenschaft, sowie beratenden Mitgliedern zusammen.
Ständige Dozierende wirken in der Lehre und in der Forschung mit. Sie sind unbefristet angestellt und tragen langfristige Verantwortung in Fach- und Führungsaufgaben, so beispielsweise als Programmleitung oder (leitendes) Institutsmitglied. Sie bilden Bachelor- sowie Masterstudierende aus und betreuen Promotionen, sofern sie habilitiert sind.
Als Ständige Dozierende sind Personen wählbar, welche über eine durch Promotion abgeschlossene akademische Ausbildung verfügen und hauptsächlich in der Lehre tätig sein werden. Ständige Dozierende qualifizieren sich entweder durch ein wettbewerbliches Berufungsverfahren oder durch eine strategische Entscheidung, die innerhalb der School getroffen wird. Ihr Lehrdeputat umfasst 10 Semesterwochenstunden pro Jahr inklusive voller Verantwortung für die Prüfungsleistungen.
Mit der Wahl zur Assistenzprofessur mit Tenure Track ist die Zusage auf spätere Beförderung auf eine Assoziierte Professur verbunden, sofern das Beförderungsverfahren erfolgreich durchlaufen wird.
Mit der Wahl zur Assistenzprofessur Non-Tenure Track ist die Möglichkeit auf Beförderung auf eine unbefristete Assoziierte Professur verbunden, sofern die Stelle im Stellenplan der Abteilung vorgesehen ist, die Abteilung die Einleitung eines Beförderungsverfahrens beschliesst und das Beförderungsverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Es besteht kein Anspruch auf Endevaluation und Beförderung.
Die Tenure und Promotion Kommission (TP-Kommission) ist eine universitätsübergreifende Kommission, die Beförderungen von Assistenzprofessuren zu Assoziierten Professuren und künftig voraussichtlich auch von Assoziierten Professuren zu Ordinariaten evaluiert. Die Kommission wird durch den Senat der Universität für die Durchführung der abteilungsübergreifenden Evaluation dieser Kandidatinnen und Kandidaten eingesetzt. Die administrativen Belange der TP-Kommission werden durch deren Geschäftsstelle besorgt, welche administrativ dem Prorektorat Forschung und Faculty angegliedert ist. Die fachliche Leitung liegt bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der TP-Kommission.
Die Kommission ist jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren vom Senat gewählt und setzt sich zusammen aus:
a) der Rektorin oder dem Rektor oder einer von ihr oder ihm bestimmten Prorektorin oder Prorektor;
b) der Präsidentin oder dem Präsidenten, die oder der aus dem Kreis der Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren stammt;
c) Vertretungen aus den Abteilungen, die aus dem Kreis der Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren oder der Assoziierten Professorinnen und Professoren stammt wie folgt:
- SoM: vier Mitglieder (2 Ersatz)
- SEPS: zwei Mitglieder (1 Ersatz)
- Übrige Abteilungen: je ein Mitglied (je 1 Ersatz);
d) zwei Angehörigen des Mittelbaus (davon mindestens eine Vertretung der Assistenzprofessorenschaft, 1 Ersatz);
e) zwei Studierenden, welche wenn möglich der Doktoratsstufe angehören (1 Ersatz)
Titel, verliehen an Personen, die sich als Privatdozent:in durch mehrjährige erfolgreiche Lehrtätigkeit an der Universität und durch wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet haben. Nach fünf Jahren ohne Lehrauftrag erlischt das Recht, den Titel zu führen.
Ein Gespräch zwischen den Kandidierenden und dem Team Faculty Affairs, in dem die Bedürfnisse bezüglich Familie, Wohnen, und Dual Career geklärt werden.
Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Universität. Er erfüllt die ihm durch Gesetz, Statut oder darauf gestützte Erlasse zugewiesenen Aufgaben. Hierzu gehören
- die Bestimmung der strategischen Ausrichtung der Universität, wie auch die Verabschiedung von Budget und Universitätsrechnung
- der Erlass grundlegender Vorschriften in Lehre, Forschung und Universitätsbetrieb
- der Erlass eines Personalreglements, das die Regierung genehmigt, und Entscheidung in den ihm zugewiesenen Personalgeschäften
- die allgemeinverbindliche oder einzelfallbezogene Regelung ausgewählter Fragen
- der Erlass von Vorschriften über die Evaluation von Lehre und Forschung
Der Universitätsrat besteht aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Bildungsdepartements des Kantons St.Gallen als Präsidentin oder Präsident, sowie zehn weiteren Mitgliedern. Mitglieder anderer Organe der Universität sind nicht wählbar.