Die Aufgaben der TP-Kommission beinhalten einerseits die Durchführung der abteilungsübergreifenden Evaluation von Assistenzprofessuren im Hinblick auf die Beförderung auf eine Assoziierte Professur. Dies geschieht auf Antrag der Abteilung. Des Weiteren umfassen sie die Beurteilung des Antrags der Abteilung, sowie die Beschlussfassung zum Antrag der Abteilung und zum Ergebnis des Evaluationsverfahrens. Bei positivem Ergebnis erfolgt des Weiteren die Antragstellung an den Senat, wohingegen bei negativem Ergebnis der Erlass einer begründeten Verfügung zuhanden der Kandidatin bzw. des Kandidaten durch die Präsidentin oder den Präsidenten der TP-Kommission erstellt wird.
Die TP-Kommission beurteilt und entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen frei. Sie berücksichtigt dabei die Beurteilung und Antragstellung der Abteilung. Die Kommission wird demnach durch den Senat der Universität für die Durchführung der abteilungsübergreifenden Evaluation von Assistenzprofessuren und deren Beförderung zur Assoziierten Professur eingesetzt. Die administrativen Belange der TP-Kommission werden durch deren Geschäftsstelle besorgt, welche administrativ dem Prorektorat Forschung und Faculty angegliedert ist. Die fachliche Leitung liegt bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der TP-Kommission.
Die Universität St.Gallen kennt zwei Typen von Assistenzprofessuren:
Tenure Track: Mit der Wahl zur Assistenzprofessorin bzw. zum Assistenzprofessor mit Tenure Track ist die Zusage auf spätere Beförderung auf eine Assoziierte Professur verbunden, sofern die Assistenzprofessorin bzw. der Assistenzprofessor das Beförderungsverfahren erfolgreich durchläuft.
| Non-tenure-track: Mit der Wahl zur Assistenzprofessorin bzw. Assistenzprofessor mit non-tenure track ist die Möglichkeit auf Beförderung auf eine unbefristete Assoziierte Professur verbunden, sofern
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Assistenzprofessuren werden ausschliesslich wettbewerblich berufen: das heisst, es wird eine Berufungskommission eingesetzt, die Stelle wird international ausgeschrieben, es wird eine Liste mit Kandidierenden erstellt, welche zu einem Vortrag und Kommissionsgespräch nach St.Gallen eingeladen werden, und die Kommission macht einen Vorschlag zuhanden der Abteilung (Reglement über die Wahl von Assistenzprofessuren und Assoziierten Professuren an der Universität St. Gallen vom 07.12.2020). Sie wirken in der Forschung und Lehre mit und sind in der Regel für maximal sechs Jahre (drei plus drei Jahre) gewählt (max. zwei Jahre Verlängerung bei familiären Verpflichtungen auf Antrag). Jede Assistenzprofessur erhält mit ihrer Einstellung einen Mentor/eine Mentorin aus dem Kreis der Assoziierten und Ordentlichen Professuren der School zur Seite gestellt.
Mit dem Tenure Track-Modell wird der Beförderungsprozess von Assistenzprofessuren definiert. Dieser richtet sich an definierten Kriterien aus, den Tenure-Kriterien:
Die Tenure-Kriterien an der HSG sind mehrdimensional und richten sich nach dem RELEAD-Konzept
Die Ausgestaltung der fachspezifischen Tenure-Kriterien erfolgt in den Abteilungen und wird mit den sog. Ausführungsbestimmungen der Abteilungen verschriftlicht.
Im Rahmen des mehrstufigen Beförderungsprozesses erfolgt eine erste Zwischenevaluation nach drei Jahren, zur sogenannten Mid-Term-Evaluation innerhalb der School. Zu diesem Zeitpunkt wird der Grad der Erfüllung der Tenure-Kriterien erhoben und die noch zu erbringenden Leistungen für die Beförderung nach der Gesamtlaufzeit festgelegt. Am Ende der Wahldauer erfolgt eine zweistufige End-Evaluation. In erster Instanz überprüft ein school-internes Review Committee die Erfüllung der Tenure-Kriterien. Anschliessend reicht die School ihren Entscheid an das school-übergreifende Tenure and Promotion Committee weiter. Dieses fällt qualitätssichernd die finale Entscheidung über die Qualifikation der Kandidatin bzw. des Kandidaten auf Grundlage ihres oder seines Fachwissens in der entsprechenden Disziplin (durch Einholen HSG-externer Fachgutachten) und der Erfüllung der Kriterien.
Die Kommission ist für eine Amtszeit von zwei Jahren vom Senat gewählt und setzt sich zusammen aus:
a) der Rektorin oder dem Rektor oder einer von ihr oder ihm bestimmten Prorektorin oder Prorektor;
b) der Präsidentin oder dem Präsidenten, die oder der aus dem Kreis der Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren stammt;
c) Vertretungen aus den Abteilungen, die aus dem Kreis der Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren oder der Assoziierten Professorinnen und Professoren stammt wie folgt:
- SoM: vier Mitglieder (2 Ersatz)
- SEPS: zwei Mitglieder (1 Ersatz)
- Übrige Abteilungen: je ein Mitglied (je 1 Ersatz);
d) zwei Angehörigen des Mittelbaus (davon mindestens eine Vertretung der Assistenzprofessorenschaft); (1 Ersatz)
e) zwei Studierenden, welche wenn möglich der Doktoratsstufe angehören (1 Ersatz)
Die Universität St Gallen hat im Jahr 2018 ein Bewertungsschema mit sechs Dimensionen für die Bewertung und Begutachtung der akademischen Leistungen ihrer Dozierenden aufgestellt, welches dem Vorbild der Copenhagen Business School angelehnt ist.
RELEAD:
Research: Exzellenz in der Forschung
Education: Exzellenz in der Lehre
Leadership: Führung von Forschungsgruppen
External Funding: Erfolg in der Akquise kompetitiver Forschungsmittel wie EU, Schweizerischer Nationalfonds (SNF) und Innosuisse sowie weitere Drittmittel
Academic Citizenship: Engagement in der Selbstverwaltung
Dissemination/Outreach: Engagement in der Weiterbildung, Expertisen, Wissenschaftskommunikation, Medienauftritte
Als Ressource für Mentor:innen von Assistenzprofessuren stellt die TPK ein Merkblatt zur Verfügung, das im Intranet zugänglich ist.
Kontakt
Faculty Affairs, Tellstrasse 2, 9000 St. Gallen
Das Reglement zur Kommission ist hier zu finden.