Diese Seite informiert Sie über die Zulassung zum Doktoratsstudium im DOK
Das Doktoratsprogramm in Organisation und Kultur startet für Sie im Herbstsemester.*
Das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz ist unterteilt in fünf Phasen: 1. Die Klärung der formalen Zulassung, 2. die Suche nach einem Referenten oder einer Referentin, 3. das Festlegen einer Doktoratsvereinbarung 4. das Verfassen eines Motivationsschreibens und 5. die definitive Bewerbung.
Die Programmkommission des DOK entscheidet aufgrund der eingegangenen Dokumente «sur dossier» über die Aufnahme. Unter Umständen werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.
Formale Zulassung
Die formale Zulassung zum Doktorandenstudium an der Universität St.Gallen ist zentral geregelt. Auf den Seiten «Zulassung und Anmeldung Doktorat» finden Sie die Hinweise zum Vorgehen und zu Anforderungen an die Zulassung. Die Zulassungsstelle bietet eine informelle Klärung, ob Sie zum Doktorat zugelassen werden können. Bitte klären Sie die Zulassungsberechtigung, bevor Sie sich auf die Suche nach einem Referenten, einer Referentin begeben.
Die Suche eines Referenten oder einer Referentin
Als Referent oder Referentin kommen grundsätzlich alle Dissertationsberechtigten der School of Humanity and Social Sciences (SHSS) und der School of Management (SoM) in Frage. Es ist jedoch notwendig, dass mindestens ein Mitglied des Dissertationskomitees der DOK Faculty angehört.
Doktoratsvereinbarung und Motivationsschreiben
Mit der Betreuungsperson legen Sie eine Doktoratsvereinbarung fest, die Sie mit den anderen Dokumenten einreichen. Zur Bewerbung gehört auch ein Motivationsschreiben, in dem Sie Ihr Interesse am DOK dokumentieren, ihr Dissertationsidee vorstellen und begründen, weshalb das DOK an der HSG das geeignete Programm für Ihr Vorhaben darstellt. Die Vorlage erhalten Sie auf der Seite der Zulassungsstelle.
Termine und Abläufe
Die Webseite der Zulassung konkretisiert die notwendigen Anforderungen und informiert Sie über den formalen Ablauf der Zulassung sowie die Bewerbungstermine.
*Ausnahmen für ein Studienbeginn im Frühjahrssemester sind auf Antrag hin möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Executive Director.