Werte und Prinzipien sind Ausgangs- und Orientierungspunkte, konkrete Entscheidungsvorgaben machen sie nicht. Die nachfolgenden Richtlinien und Beispiele dienen der Konkretisierung und Illustration. Der Senat verabschiedet sie in der Überzeugung, dass ihre Einhaltung für viele Angehörige der Universität eine Selbstverständlichkeit darstellt. Über nachhaltige Anstrengungen soll die Einhaltung für alle zur Selbstverständlichkeit werden.
Regelwerke:
Bundesverfassung (Art. 20)
Verfassung des Kantons St.Gallen (Art. 2 Abs. 2 lit. n)
Universitätsgesetz (Art. 3 Abs. 1)
Regelwerke:
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Universitätsgesetz (insbesondere Kapitel VI Disziplinarrecht)
Regelwerke:
Kantonales Datenschutzgesetz
Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Vergütungsverordnung). Insbesondere Kapitel II Höhe und Ausrichtung von Vergütungen für Mitglieder oberster Leitungsorgane selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten.
Auslagen- und Spesenreglement
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Regelwerke:
Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Ausführungsbestimmungen zum Studium (insbesondere Art. 55-57, Art. 61)
Regelwerke:
HSG Leitbild (Ziffern 2, 3 und 4)
Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen
Richtlinien über die externe Meldestelle für Missstände
Regelwerke:
Benutzungsordnung der Universität St.Gallen
Auslagen- und Spesenreglement
Reglement betreffend Bildung und Verwendung von Institutsvermögen
Regelwerke:
Kantonales Datenschutzgesetz
Reglement zur Open Access Policy
Richtlinien für Nebenbeschäftigungen von Dozierenden
Informations- und Offenlegungsrichtlinien
Auslagen- und Spesenreglement