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Unsere sieben Prinzipien

Werte und Prinzipien als Ausgangs- und Orientierungspunkte

Werte und Prinzipien sind Ausgangs- und Orientierungspunkte, konkrete Entscheidungsvorgaben machen sie nicht. Die nachfolgenden Richtlinien und Beispiele dienen der Konkretisierung und Illustration. Der Senat verabschiedet sie in der Überzeugung, dass ihre Einhaltung für viele Angehörige der Universität eine Selbstverständlichkeit darstellt. Über nachhaltige Anstrengungen soll die Einhaltung für alle zur Selbstverständlichkeit werden.

  • Lehren und Lernen, Kreativität und Innovation setzen Freiheit voraus. Wir schützen Dissens, Friktion und Abweichung.
  • Gegen Beschneidungen von innen oder aussen wehren wir uns – und anerkennen zur gleichen Zeit, dass unsere Freiheit nicht schrankenlos ist.
  • Unseren Beitrag an das öffentliche Interesse leisten wir vor allem in der akademischen Lehre und Forschung.

Regelwerke:
Bundesverfassung (Art. 20)
Verfassung des Kantons St.Gallen (Art. 2 Abs. 2 lit. n)
Universitätsgesetz (Art. 3 Abs. 1)

  • Als Studierende sind wir uns der Rechte ebenso wie der Pflichten aus unserer gesellschaftlich privilegierten Stellung bewusst und reflektieren die Konsequenzen unseres Handelns.
  • Als Mitglieder des Lehrkörpers stellen wir sicher, dass unsere Studierenden, Assistierenden und Nachwuchsforschenden sorgfältig betreut und gefördert werden.
  • Als Vorgesetzte nehmen wir die Fürsorgepflichten der Universität als Arbeitgeberin ernst. Namentlich besorgen wir eine aufrichtige Beurteilung der persönlichen Leistung unserer Mitarbeitenden und kommunizieren zeitgerecht.
  • Zu jedem Zeitpunkt können wir in unseren Funktionen Rechenschaft ablegen über das, was wir tun.

Regelwerke:
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens
Universitätsgesetz (insbesondere Kapitel VI Disziplinarrecht)

  • Im studentischen, wissenschaftlichen und weiteren Arbeitsumfeld handeln wir integer.
  • Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und relevanten Richtlinien, die für unsere Tätigkeiten und Funktionen gelten, und halten uns daran.
  • Unsere privilegierte Stellung missbrauchen wir nicht für private Zwecke.
  • Wir widerstehen unangemessenen Beeinflussungsversuchen.
  • Interessenskonflikte werden vermieden oder offengelegt.
  • Lehr-, Betreuungs- und Mentoringverhältnisse sind mit intimen Beziehungen nicht vereinbar.
  • Niemand wird bevorzugt behandelt. Bei der Besetzung von Positionen, bei der Vergabe von Aufträgen, Stipendien und Fördermitteln, bei der Begutachtung von Prüfungsarbeiten entscheiden wir bestmöglich auf der Basis von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien.

Regelwerke:
Kantonales Datenschutzgesetz
Verordnung über die Höhe, Ausrichtung und Ablieferung von Vergütungen im Zusammenhang mit der Einsitznahme in Organe von Organisationen mit kantonaler Beteiligung (Vergütungsverordnung). Insbesondere Kapitel II Höhe und Ausrichtung von Vergütungen für Mitglieder oberster Leitungsorgane selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten.
Auslagen- und Spesenreglement
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens

  • Unsere Aufgaben erledigen wir kompetent und zeitgerecht. Über fachliches Können hinaus kultivieren wir Sorgfalt im Umgang mit Menschen.
  • Wir tun, was wir sagen. Auf allen Stufen sind wir bereit, die notwendigen Fertigkeiten und Kompetenzen für unsere Tätigkeiten zu erwerben. Wo diese Kompetenzen fehlen, legen wir das offen und üben Enthaltung.
  • Methoden, Daten, Arbeitsabläufe und Resultate wissenschaftlicher Studien werden wahrheitsgetreu dokumentiert. Zwischen Eigen- und Fremdleistung wird klar unterschieden, alle Quellen werden korrekt benannt.
  • In allen Bereichen bleibt unser Ziel, qualifizierte Persönlichkeiten auszubilden, für unsere Universität zu gewinnen, zu begeistern und weiterzubringen.
  • Konflikte werden fair, sachlich und lösungsorientiert ausgetragen.

Regelwerke:
Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens

Ausführungsbestimmungen zum Studium (insbesondere Art. 55-57, Art. 61)

  • Über formale Hierarchiestufen hinweg üben wir eine inklusive, integrierende Kultur der Zusammenarbeit: wir begegnen uns auf Augenhöhe.
  • Nach innen wie nach aussen gehen wir höflich und respektvoll miteinander um.
  • Wir achten auf eine inklusive Sprache.
  • Unabhängig von Alter, Status, Geschlecht, Herkunft, Orientierung und Identität, unabhängig auch von gesundheitlichen Bedürfnissen oder Einschränkungen üben wir ein gleiches Mass an Anerkennung und Menschlichkeit.
  • Willkür und Herabsetzung, Diskriminierung und Mobbing, sexistische oder rassistische Äusserungen, Drohungen und Gewalt haben an unserer Universität keinen Platz. Wo sie auftreten, schauen wir nicht weg, sondern handeln entschieden – auch dort, wo wir nicht selbst betroffen sind.

Regelwerke:
HSG Leitbild (Ziffern 2, 3 und 4)
Reglement über die Schlichtungsverfahren an der Universität St.Gallen
Richtlinien über die externe Meldestelle für Missstände

  • Nachhaltigkeit bedeutet für uns, dass wir die langfristigen Folgen unserer Tätigkeiten bedenken und auch gegenüber künftigen Generationen verantworten können.
  • Nachhaltigkeit beginnt im Kleinen und im Alltag. Wir sind achtsam im Umgang mit sozialen, ökonomischen und natürlichen Ressourcen.
  • In Aus- und Weiterbildung zielen wir nicht auf den kurzfristigen Lernerfolg, sondern auf nachhaltige Lernprozesse unter dem Anspruch ganzheitlichen Denkens.

Regelwerke:
Benutzungsordnung der Universität St.Gallen
Auslagen- und Spesenreglement
Reglement betreffend Bildung und Verwendung von Institutsvermögen

  • Wir sagen, was wir tun. In führenden Positionen informieren wir zeitgerecht, klar und umfassend.
  • Wo immer zulässig, entscheiden und handeln wir offen und transparent. Was nicht vertraulich oder geheim ist, hat als öffentlich zu gelten.
  • Wir wahren das Amts- und Kommissionsgeheimnis und respektieren die Vorgaben im Bereich von Persönlichkeitsschutz, Datenschutz und Urheberrecht.
  • Vertrauliche Informationen geben wir weder intern noch extern an unberechtigte Personen weiter. Wir schützen Daten, die wir bearbeiten oder von anderen bearbeiten lassen.

Regelwerke:
Kantonales Datenschutzgesetz
Reglement zur Open Access Policy
Richtlinien für Nebenbeschäftigungen von Dozierenden
Informations- und Offenlegungsrichtlinien
Auslagen- und Spesenreglement

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