Die Beschaffungsrichtlinien bilden einen Ordnungsrahmen, welcher das Beschaffungs-/Einkaufsverständnis der Universität St.Gallen wiedergibt und einen Beitrag zur Erreichung der Einkaufsvision der Universität leistet.
Die HSG Einkaufsvision setzt sich aus den drei Grundbausteinen «stringente Stärkung der Compliance-Konformität», «Erreichung der Globalbudgetziele im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung mit dem Kanton» und «Steigerung der Attraktivität für forschende Mitarbeitende und Studierende» zusammen.
Die Beschaffungsrichtlinien sind an alle Mitarbeitende und Angestellte der Universität St.Gallen adressiert, die aktuell oder in Zukunft in Beschaffungsprozessen an der Universität eingebunden sind, sei es in der Verwaltung (zentrale Einheiten) oder in Instituten, Forschungsstellen sowie der Weiterbildung (dezentrale Einheiten).
Die vorliegenden Beschaffungsrichtlinien sollen das grundsätzliche Verständnis der Universität St.Gallen über den eigenen Beschaffungsbereich mit ihren wesentlichen Vorgaben und Elementen darlegen. Sie dienen als Orientierungspunkt für konkrete Auslegeordnungen sowohl für strategische und organisatorische als auch operative Aufgabenstellungen. Ferner geben die Richtlinien einen Rahmen vor, innerhalb dessen alle Beschaffungsprozesse abzulaufen haben. Stets unterliegen alle zentral als auch dezentral durchgeführten Beschaffungsprozesse den Bestimmungen der HSG-Beschaffungsrichtlinien sowie den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens des Kantons St. Gallens (siehe Downloads, Gesetzessammlung).
Als zentrale Anlaufstelle für alle Beschaffungs- und Einkaufsfragen besteht die Stelle eines Einkaufsbeauftragten an der Universität St.Gallen. Der Einkaufsbeauftragte plant und steuert die Arbeitsabläufe in der Beschaffung der HSG als Ganzes und stellt somit den reibungslosen Hochschulbetrieb in den Aufgabenbereichen der Bedarfsplanung und Materialversorgung sicher.