Leute - 12.01.2012 - 00:00
12. Januar 2012. Die beiden Professoren für öffentliches Recht der Universität St.Gallen (HSG) werden nebenamtlich im fünfköpfigen Richtergremium tätig sein. Im Liechtensteiner Staatsgerichtshof hat traditionell je ein schweizerischer und ein österreichischer Verfassungsrechtler Einsitz.
Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes. Er ist ein gegenüber allen übrigen Verfassungsorganen selbständiger und unabhängiger Gerichtshof in Fragen des Verfassungs- und Staatsvertragsrechts. Zu seinen Hauptaufgaben zählen der Schutz der verfassungsmässigen Rechte und die Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen, Staatsverträgen und Verordnungen. Darüberhinaus entscheidet er bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie Wahlbeschwerden und Ministeranklagen.
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