Die Tenure & Promotion Kommission ist mit der Evaluation und Beförderung von Assistenzprofessuren sowie assoziierten Professuren beauftragt. Evaluationen und Beförderungen der ständigen Dozierenden werden innerhalb der Abteilungen (Schools) verantwortet. Die Evaluation (Wiederwahl) der ordentlichen Professuren wird von der Rektorin bzw. dem Rektor verantwortet.
Wenn eine Stelle durch die Rektorin oder den Rektor freigegeben wurde, sendet die oder der Abteilungsvorstehende das Beförderungsdossier der Kandidierenden mit mindestens drei Vorschlägen für externe Begutachtende an die Tenure & Promotion Kommission (TPK) weiter. Sie leitet den Begutachtungsprozess und holt externe Gutachten ein, wobei die eingereichten Vorschläge nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Auch können Kandidierende Vorschläge oder Vermeidungen (Negativliste) anbringen. Grundsätzlich ist die TPK stets in ihren Entscheidungen bezüglich der Verfassenden der Gutachten frei, und kann weitere Begutachtende ebenfalls zu Rate ziehen.Die Gutachten führen aus, inwiefern die Person an der Universität der begutachtenden Person nach deren Berufungskriterien berufbar wäre.
Nach dem dritten Anstellungsjahr in der Assistenzprofessur erfolgt eine Mid-Term-Evaluation. Diese wird school-intern durchgeführt und basiert auf dem RELEAD-Konzept. Im fünften Anstellungsjahr beginnt die Abschlussevaluation. Dieser Prozess besteht aus zwei Schritten und wird im ersten Schritt von der School initiiert, sowie auf Basis der School-spezifischen Beförderungskriterien durchgeführt. Im zweiten Schritt wird eine Evaluation durch die Tenure & Promotion Kommission vorgenommen.
Ordentliche Professuren sind für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Art. 177 Universitätsstatut und Art. 48 Universitätsgesetz). Die Wiederwahl ordentlicher Professuren erfolgt nach Überprüfung ihrer oder seiner Leistungen hinsichtlich der von der Abteilung beschlossenen und von der Rektorin oder dem Rektor genehmigten Kriterien in den Bereichen Forschung, Lehre, Führung und Nachwuchsförderung, Drittmittel, Selbstverwaltung und Aussenwirkung (Art. 178 Universitätsstatut). Einzelheiten sind im Merkblatt dargelegt.
Zur Wiederwahl sind verschiedene Eignungskriterien zu evaluieren. Zu diesem Zweck verfassen Ordinarien Berichte, welche jeweils separat die Aktivitäten in- der Lehre (u.a. Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten),- der Forschung (qualitativ berichtend u.a. zu Projekten, Kooperationen, Kongressmitwirkung, Gutachtenden-/Beratungstätigkeit, inklusive Literaturverzeichnis) und- der Selbstverwaltung (auf Hochschul- und Abteilungsebene, sowie externem, universitätsdienlichem Engagement)darstellen. Zusätzlich wird durch die Rektorin oder den Rektor ein Evaluationsbericht zur qualitativen Einschätzung der Lehre (“fachlicher Gehalt, Lehrerfolg, didaktische Befähigung”) eingeholt, welche durch Anmerkungen seitens Abteilungsvorstehenden und RektorIn ergänzt werden kann.Die Rektorin oder der Rektor beurteilt die Leistungen gesamthaft, wobei die betrachteten Aspekte als Bericht der Rektorin oder des Rektors zu Handen des Universitätsratspräsidiums zusammenzufassen sind. Die wesentlichen Punkte des Berichts werden in den Wiederwahlbeschluss aufgenommen, und die Beurteilung wird im Personaldossier der Ordinarien abgelegt, wo es auch durch die jeweilige Person eingesehen werden kann.